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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0456-A13-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                        Seite 1 von 8

Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik
                                Cuisery Str. 1
                                67157 Wachenheim


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MOTEC - Nitro
Typ                             MCR1-8018
Radgröße                        8,0 J x 18 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
10F           MCR1-8018 10F / Ø72,6-Ø60,1           5/114,3/60,1       40       580     1975

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               MOTEC
Radtyp und Ausführung           MCR1-8018 (s.o.)
Radgröße                        8,0 J x 18 H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen            TAM
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110               -
S02     Schraube M12x1,5             Kegel 60°       100               28
S03     Mutter M12x1,25              Kegel 60°       100               -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 080456 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat
                                Lexus
                                Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0456-A13-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici           79,88         215/45R18                                     A02 A04 A05
FY                    79,88         225/40R18                                     A06 A08 A09
e4*2001/116*0106*..   79,88         235/40R18                                     A12 A14 A21
                      79,88         245/35R18       K1a K1b K2b                   A57 Flh KMV
                      79,88         245/40R18       K1a K1b K2b K42               S02
Lexus IS200, IS300    114-157       225/35R18       K1c K2c K42 T87               A02 A04 A05
XE1                   114-157       225/40R18       K1c K2c K41 K42 K45 K56       A06 A08 A09
e11*98/14*0110*..,    114-157       255/35R18       K2c K42 K56 R03 R70           A12 A14 A21
e11*2001/116*0110*.                                                               Car Lim V18
                                                                                  S01
Lexus IS220d, IS250 130,153         215/40R18       A12 T89                       A02 A04 A05
XE2                 130,153         225/40R18       A10 T89                       A06 A08 A09
e11*2001/116*0206*. 130,153         235/40R18       A12 G01                       A14 A21 Lim
                    130,153         245/35R18       A12 T89                       V18 VL8 S01
                    130,153         245/40R18       A12 R03
Lexus LS 400        180             215/45R18       K42 T89 115                   A02 A04 A05
F1                  180             225/40R18       K42 T88 T89 X16 116           A06 A08 A09
F479                180             225/45R18       K42 114                       A12 A14 A21
                    180             235/40R18       K42 X16 116                   S01
                    180             235/45R18       K42 X15 113
Lexus SC 430        210             245/40R18                                     A02 A04 A05
Z4                                                                                A06 A08 A09
e6*98/14*0084*..,                                                                 A10 A14 A21
e6*2001/116*0084*..                                                               RDK S01
Suzuki Grand Vitara 78-122          255/45R18       K1c                           A02 A04 A05
JT                                                                                A06 A08 A09
e4*2001/116*0091*..                                                               A12 A14 A21
- 3-Türer                                                                         Y84 S03
Suzuki SX4          66-88           215/45R18       K1a K1b K2b                   A02 A04 A05
EY                  66-88           225/40R18       K1c K2b                       A06 A08 A09
e4*2001/116*0105*.. 66-88           235/40R18       K1c K2b                       A12 A14 A21
- ohne Radhaus-     66-88           245/35R18       K1c K2a K2b                   A58 Flh KOV
  Verbreiterungen   66-88           245/40R18       K1c K2a K2b K42               S02
Suzuki SX4          66-88           215/45R18                                     A02 A04 A05
EY                  66-88           225/40R18                                     A06 A08 A09
e4*2001/116*0105*.. 66-88           235/40R18                                     A12 A14 A21
- mit Radhaus-      66-88           245/35R18       K1a K1b K2b                   A57 Flh KMV
  Verbreiterungen   66-88           245/40R18       K1a K1b K2b K42               S02
Suzuki SX4          79              215/45R18                                     A02 A04 A05
GY                  79              225/40R18                                     A06 A08 A09
e4*2001/116*0124*.. 79              235/40R18                                     A12 A14 A21
                    79              245/35R18       K1a K1b K2b                   A58 Flh KMV
                    79              245/40R18       K1a K1b K2b K42               S03
Suzuki SX4          79              215/40R18       K1c K2b K42                   A02 A04 A05
GY                  79              215/45R18       G70 K1c K2b K42               A06 A08 A09
e4*2001/116*0124*.. 79              225/40R18       K1c K2b K42                   A12 A14 A21
- Limousine         79              235/40R18       K2c K42 R03                   A58 Lim V18
                                                                                  S03



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0456-A13-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                          Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Swift Sport  92                205/35R18         K1c K2b K42                        A02 A04 A05
MZ                  92                215/35R18         K1c K2b K41 K42 K44                A06 A08 A09
e4*2001/116*0090*..                                                                        A12 A14 A21
                                                                                           A58 Flh S02
Toyota Auris           66-108         215/40R18         T85 T89                            A02 A04 A05
E15J, E15UT            66-108         225/40R18                                            A06 A08 A09
e11*2001/116*          66-108         235/35R18         K1c K2b T86 T90                    A12 A14 A21
0299, 0305*..          66-108         245/35R18         K2b K42 R03                        Flh V18 S01
Toyota Auris 2,2D      130            225/40R18                                            A02 A04 A05
E15UT                  130            235/35R18         K1c K2b T90                        A06 A08 A09
e11*2001/116*0305*.    130            245/35R18         K2b R03                            A12 A14 A21
                                                                                           Flh V18 S01
Toyota Avensis      110,130           215/40R18         T89                                A02 A04 A05
T25                 110,130           225/40R18         K14 K42 K46                        A06 A08 A09
e11*2001/116*0196*. 110,130           235/35R18         K14 K42 K46 T90                    A12 A14 A21
                    110,130           245/35R18         K14 K1c K2b K42 K46                Car Flh Sth
                                                                                           V18 S01
Toyota Corolla         66-93          215/40R18         T85 T89                            A02 A04 A05
E15EJ, E15ES           66-93          225/40R18                                            A06 A08 A09
e11*2001/116*0304*,    66-93          235/35R18         K1c K2b K42 T86 T90                A12 A14 A21
e11*2001/116*0314*.    66-93          245/35R18         K2b K42 R03                        Sth V18 S01
Toyota Corolla Verso   81-130         215/40R18         T89                                A02 A04 A05
R1                     81-130         215/45R18                                            A06 A08 A09
e11*2001/116*0222*.    81-130         225/40R18         K42 T89                            A12 A14 A21
                       81-130         235/40R18         K42 K56                            V18 Ver S01
                       81-130         245/35R18         K1a K2b K42 K45 K56 T89

Auflagen und Hinweise

113      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1130 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

114      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1140 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

115      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0456-A13-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                           Seite 4 von 8

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A57   Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0456-A13-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                         Seite 5 von 8

G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Nummer                          08-0456-A13-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                          Seite 6 von 8

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0456-A13-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                          Seite 7 von 8

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/45R18      225/40R18
Nr. 2    215/35R18      245/30R18, 255/30R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    225/50R18      245/45R18
Nr. 9    235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10   235/45R18      275/40R18
Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 12   245/35R18      255/35R18, 265/35R18
Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   245/50R18      275/45R18
Nr. 16   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 18   255/50R18      285/45R18
Nr. 19   255/55R18      285/50R18
Nr. 20   265/35R18      315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VL8    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1 225/40R18         245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 2 235/40R18         255/40R18, 285/35R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.

X15    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X16    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y84      Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0456-A13-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ MCR1-8018
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                       Seite 8 von 8

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde beim TÜV Rheinland Malaysia in Kuala Lumpur im
April 2008 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 26.7.2009 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderräder werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt: 8PE 100/4+108/4; 8A
100/4+108/4; 10A 100/5+112/5; 10B 112/5+120/5; 10F 108/5+114,3/5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 26.Juli 2009




Tufan                                                                 00139682.DOC




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