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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:             48322



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            7 J x 17 H2


Typ:                        EN01 7017



Inhaber der ABE             Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:             DE-56316 Raubach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 48322


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 48322

Die ABE-Nr. 48322 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ EN01 7017, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55015711 (1.Ausfertigung) vom 11.03.2011
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 15 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen
Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 11.03.2011
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 13.05.2011
Im Auftrag




           Detlef Hansen
Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Gutachten Nr. 55015711 (1.Ausfertigung)
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48322

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterla-
gen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahr-
zeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht
entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Ferti-
gung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig
oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist
dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung,
nachprüfen und zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 1 von 10

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          EN01
Typ                             EN01 7017
Radgröße                        7,0Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W4           EN01 7017 W4 / Ø72,6xØ60,1            5/114,3/60,1       40       690     2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48322
Herstellerzeichen               ENKEI
Radtyp und Ausführung           EN01 7017 (s.o.)
Radgröße                        7,0Jx17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°   110                    -                   RG.574
S02   Schraube M12x1,5             Kegel 60°   100                    26                  RG.536
S03   Mutter M12x1,25              Kegel 60°   100                    -                   RG.575
S04   Mutter M12x1,25              Kegel 60°   90                     -                   RG.575
S05   Serienmutter M12x1,25        Kegel 60°   140                    -                   RG.575S

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat
                                Lexus
                                Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici           79-99,2        205/50R17                                    A02 A04 A05
FY                    79-99,2        205/55R17                                    A08 A09 A12
e4*2001/116*0106*..   79-99,2        215/50R17                                    A15 A21 A57
                      79-99,2        225/45R17                                    Flh KMV S02
                      79-99,2        225/50R17
Lexus IS              110-153        205/50R17   A10 T89                          A02 A04 A05
XE2(a)                110-153        215/45R17   A10 T91                          A08 A09 A15
e11*2001/116*0206*.   110-153        225/45R17   A10                              A21 Lim V17
                                                                                  S01
Lexus IS200, IS300    114-157        215/45R17                                    A02 A04 A05
XE1                   114-157        225/45R17   A01 K42                          A08 A09 A12
e11*98/14*0110*..,                                                                A15 A21 Car
e11*2001/116*0110*.                                                               Lim V17 S01
Lexus LS 400          180            215/50R17   K42 X16                          A01 A02 A04
F1                    180            225/50R17   K42                              A05 A08 A09
F479                  180            225/55R17   K42 X15                          A12 A15 A21
                      180            235/45R17   K42 R70 X16                      V17 S01
Suzuki Grand Vitara   78-122         225/60R17   A10                              A02 A04 A05
JT                    78-122         225/65R17   A10                              A08 A09 A15
e4*2001/116*0091*..   78-122         235/60R17   A12                              A21 Y84 S03
- 3-Türer             78-122         245/55R17   A01 A12 K1c
                      78-122         255/55R17   A01 A12 K1c K2b
Suzuki Grand Vitara   78-171         225/60R17                                    A02 A04 A05
JT                    78-171         225/65R17                                    A08 A09 A12
e4*2001/116*0091*..   78-171         235/60R17                                    A15 A21 Y85
- 5-Türer             78-171         245/55R17   A01 K1c                          S03
                      78-171         255/55R17   A01 K1c K2b
Suzuki Kizashi        131            215/50R17   A91                              A02 A04 A05
FR                    131            215/55R17   A91                              A07 A08 A09
e4*2007/46*0142*..    131            225/50R17   A12                              A15 A21 A57
                      131            235/50R17   A01 A12 K1a K2b                  Lim S05
Suzuki SX4            66-99,2        205/50R17                                    A02 A04 A05
EY                    66-99,2        205/55R17                                    A08 A09 A12
e4*2001/116*0105*..   66-99,2        215/50R17   A01 K1a K1b K2b                  A15 A21 A58
- ohne Radhaus-       66-99,2        225/45R17                                    Flh KOV S02
  Verbreiterungen     66-99,2        225/50R17   A01 K1c K2b
Suzuki SX4            66-99,2        205/50R17                                    A02 A04 A05
EY                    66-99,2        205/55R17                                    A08 A09 A12
e4*2001/116*0105*..   66-99,2        215/50R17                                    A15 A21 A57
- mit Radhaus-        66-99,2        225/45R17                                    Flh KMV S02
  Verbreiterungen     66-99,2        225/50R17
Suzuki SX4            79,82,88       205/50R17                                    A02 A04 A05
GY                    79,82,88       205/55R17                                    A08 A09 A12
e4*2001/116*0124*..   79,82,88       215/50R17   A01 K1a K1b K2b                  A15 A21 A58
- ohne Radhaus-       79,82,88       225/45R17                                    Flh KOV S04
  Verbreiterungen     79,82,88       225/50R17   A01 K1c K2b




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4             79,82,88       205/50R17                                   A02 A04 A05
GY                     79,82,88       205/55R17                                   A08 A09 A12
e4*2001/116*0124*..    79,82,88       215/50R17                                   A15 A21 A57
- mit Radhaus-         79,82,88       225/45R17                                   Flh KMV S04
  Verbreiterungen      79,82,88       225/50R17
Suzuki SX4             79, 88         205/50R17   K1c K2b                         A01 A02 A04
GY                     79, 88         215/45R17   K1c                             A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*..    79, 88         215/50R17   G70 K1c K2b K42                 A12 A15 A21
- Limousine            79, 88         225/45R17   K1c K2b K42                     A58 Lim V17
                                                                                  S04
Suzuki Swift Sport    92              195/45R17   K42                             A01 A02 A04
MZ                    92              205/40R17   K2b K42                         A05 A08 A09
e4*2001/116*0090*..   92              215/35R17   K1a K2b K42                     A12 A15 A21
                      92              215/40R17   K1a K2b K42                     A58 Flh S02
Toyota Auris          66-108          205/50R17                                   A02 A04 A05
E15J, E15UT..         66-108          215/45R17   T87 T88                         A08 A09 A12
e11*2001/116*0299*..; 66-108          225/45R17                                   A15 A21 Flh
e11*2001/116*0305*..;                                                             V17 S01
e11*2007/46*0019*..;
e11*2007/46*0167*..
- incl.FL2010
Toyota Auris 2,2D     130             205/50R17   R37                             A02 A04 A05
E15UT                 130             215/45R17   R37 T88                         A08 A09 A12
e11*2001/116*0305*.. 130              225/45R17                                   A15 A21 Flh
- incl.FL2010                                                                     V17 S01
Toyota Auris Hybrid   73              205/50R17                                   A02 A04 A05
HE15U(a)              73              215/45R17                                   A08 A09 A12
e11*2007/46*0018*..   73              225/45R17                                   A15 A21 Flh
                                                                                  S01
Toyota Avensis         110,130        205/50R17                                   A02 A04 A05
T25                    110,130        215/45R17   T87                             A08 A09 A12
e11*2001/116*0196*.    110,130        215/50R17   A01 G03 K14 K42 K46             A15 A21 Car
                       110,130        225/45R17   A01 K14                         Flh Sth V17
                                                                                  S01
Toyota Avensis         93-112         205/55R17   A13 R37 T93                     A02 A04 A05
T27                    93-112         215/50R17   A13 R37 T91                     A08 A09 A15
e11*2001/116*0331*.    93-130         215/55R17   A13                             A21 Car Lim
                       93-130         225/50R17   A13                             S01
                       93-130         235/50R17   A12
Toyota Avensis Verso   85,110         205/50R17   T93                             A02 A04 A05
M2                     85,110         215/50R17   A01 K1c T91                     A08 A09 A12
e6*98/14*0083*..,      85,110         225/45R17   T91                             A15 A21 V17
e6*2001/116*0083*..                                                               S01
Toyota Camry           93-140         205/50R17   K42 K44 K56                     A01 A02 A04
V2                     93-140         225/45R17   K1b K42 K44 K56                 A05 A08 A09
e6*93/81*0029*..                                                                  A12 A15 A21
                                                                                  V17 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Camry           112,137        215/50R17   K42 K56 T90                     A01 A02 A04
V3                     112,137        225/50R17   K42 K56                         A05 A08 A09
e6*98/14*0085*..,      112,137        235/45R17   K1a K42 K56 R70                 A12 A15 A21
e6*2001/116*0085*..    112,137        235/50R17   K1c K42 K56                     V17 S01
Toyota Corolla         66-93          205/50R17                                   A02 A04 A05
E15EJ, E15ES           66-93          215/45R17   T87 T88                         A08 A09 A12
e11*2001/116*0304*,    66-93          225/45R17                                   A15 A21 Sth
e11*2001/116*0314*.                                                               V17 S01
Toyota Corolla Verso   81-130         205/50R17   A11 R37                         A02 A04 A05
R1                     81-130         215/45R17   A11 R37 T91                     A08 A09 A15
e11*2001/116*0222*.    81-130         215/50R17   A12                             A21 V17 Ver
                       81-130         225/45R17   A12                             S01
Toyota MR2             115-129        205/40R17   R02                             A01 A02 A04
W2, W20                115-129        215/40R17   K42 R03                         A05 A08 A09
F438;                                                                             A12 A15 A21
e6*93/81*0011*..                                                                  L02 MR7 S01
Toyota Previa          85-115         225/45R17   A01 G16 T94 138                 A02 A04 A05
R3                     85-115         225/45R17   T94 Z15 138                     A08 A09 A12
e6*98/14*0069*..,      85-115         225/50R17   A01 G15 T94 138                 A15 A21 S01
e6*2001/116*0069*..    85-115         225/50R17   T94 Z16 138
                       85-115         235/45R17   R70 T94 T97 138
Toyota RAV4            85-110         225/55R17                                   A02 A04 A05
A2                     85-110         235/50R17   A01 K1c                         A08 A09 A12
e6*98/14*0070*..,      85-110         235/55R17   A01 K1c                         A15 A21 KOV
e6*2001/116*0070*..                                                               S01
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Toyota RAV4            94-95          225/55R17                                   A02 A04 A05
XA / XA1                                                                          A08 A09 A12
G703,                                                                             A15 A21 S01
e4*93/81*0001*..
Toyota RAV4            100-130        215/60R17   A13 R37                         A02 A04 A05
XA3                    100-130        225/60R17   A13                             A08 A09 A15
e6*2001/116*0105*..    100-130        225/65R17   A13                             A21 B03 KMV
- mit Radhaus-         100-130        235/55R17   A12                             RDK S01
  Verbreiterungen      100-130        235/60R17   A12
- incl. FL2009         100-130        245/55R17   A12
Toyota RAV4            100-130        215/60R17   A13 R37                         A02 A04 A05
XA3                    100-130        225/60R17   A13                             A08 A09 A15
e6*2001/116*0105*..    100-130        225/65R17   A13                             A21 KOV S01
- ohne Radhaus-        100-130        235/55R17   A12
  Verbreiterungen      100-130        235/60R17   A12
- incl. FL2009         100-130        245/55R17   A12
Toyota Verso           93-130         205/50R17   A91 T93                         A02 A04 A05
AR2, AR2N              93-130         205/55R17   A91 T91 T95                     A08 A09 A15
e11*2001/116*0350*;    93-130         215/50R17   A90 T91 T93                     A21 Ver S01
e11*2007/46*0117*..    93-130         215/55R17   A90
                       93-130         225/45R17   A91 T91 T93
                       93-130         225/50R17   A12
                       93-130         235/50R17   A12


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 10
Auflagen und Hinweise

138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 6 von 10
A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G15     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 15 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 7 von 10
G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 8 von 10
MR7 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1 205/40R17                 215/40R17
Nr. 2 215/40R17                 235/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 9 von 10
T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/40R17      245/35R17
Nr. 6    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9    225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 10   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 11   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 12   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 13   235/50R17      255/45R17
Nr. 14   235/55R17      255/50R17
Nr. 15   235/60R17      255/55R17
Nr. 16   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 17   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 18   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.

X15    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X16    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y84      Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48322 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55015711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ EN01 7017
Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                   Seite 10 von 10
Y85    Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. März 2011 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2010.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 11. März 2011




Laux                                                                00162434.DOC




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