ABE: 45985 Design: C9 Radnummer: C9 706 45 10 Daten: 7x16" ET45 LK5/114.3/R67.1 CMS 352/13 CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de Kundeninformation: 1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und ergänzen es, falls erforderlich. 2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen montiert werden. 3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden. 4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel gesäubert werden. 5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende Reklamationen nicht anerkennen. 6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden. Montageinformation: 1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden. 2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können wir nicht zurück nehmen. 3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und Schmutz befreit werden. 4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können. 5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden. 6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten 7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7 Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden. 8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden. 9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. St. Leon Rot , November 2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 45985*06 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 16 H2 Typ: C9 706 Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 45985 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können, dürfen nicht angebracht werden. Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile zusammengefaßt. Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 45985*06 Die ABE-Nr. 45985 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ C9 706, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55080812 (1.Ausfertigung) vom 06.11.2012 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 21 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 06.11.2012 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 27.11.2012 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55080812 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 07.11.2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 45985*06 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C9 Typ C9 706 Radgröße 7 J x 16 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell- Mittenloch-ø (mm) tiefe (kg) (mm) datum (mm) C9 706 352/01 JF / 67,2 54,1 4/100/54,1 35 615 1990 5/2012 35 02 352/01 CMS / 67,2 54,1 C9 706 352/01 JF / 67,2 56,1 4/100/56,1 35 615 1990 5/2012 35 02 352/01 CMS / 67,2 56,1 C9 706 352/01 JF / 67,2 56,6 4/100/56,6 35 615 1990 5/2012 35 02 352/01 CMS / 67,2 56,6 C9 706 352/01 JF / 67,2 57,1 4/100/57,1 35 615 1990 5/2012 35 02 352/01 CMS / 67,2 57,1 C9 706 352/01 JF / 67,2 59,1 4/100/59,1 35 615 1990 5/2012 35 02 352/01 CMS / 67,2 59,1 C9 706 352/01 JF / 67,2 60,1 4/100/60,1 35 615 1990 5/2012 35 02 352/01 CMS / 67,2 60,1 C9 706 352/08 JF / ohne Ring 4/108/65,1 15 615 1990 5/2012 15 35 352/08 CMS / ohne Ring C9 706 352/07 JF / ohne Ring 4/108/65,1 25 615 1990 5/2012 25 35 352/07 CMS / ohne Ring C9 706 352/12 JF / ohne Ring 5/100/57,1 41 650 2015 5/2012 41 53S 352/12 CMS / ohne Ring C9 706 352/14 JF / 67,2 60,1 5/108/60,1 45 650 1995 5/2012 45 07 352/14 CMS / 67,2 60,1 C9 706 352/14 JF / 67,2 63,4 5/108/63,4 45 650 1995 5/2012 45 07 352/14 CMS / 67,2 63,4 C9 706 352/14 JF / 67,2 65,1 5/108/65,1 45 650 1995 5/2012 45 07 352/14 CMS / 67,2 65,1 C9 706 352/14 JF / ohne Ring 5/108/67,1 45 650 1995 5/2012 45 07 352/14 CMS / ohne Ring C9 706 352/10 JF / ohne Ring 5/110/65,1 35 650 1995 5/2012 35 59 352/10 CMS / ohne Ring C9 706 352/04 JF / 72,5 57,1 5/112/57,1 35 650 1995 5/2012 35 09 352/04 CMS / 72,5 57,1 C9 706 352/11 JF / ohne Ring 5/112/57,1 45 650 1995 5/2012 45 60S 352/11 CMS / ohne Ring C9 706 352/04 JF / 72,5 66,6 5/112/66,6 35 650 1995 5/2012 35 09 352/04 CMS / 72,5 66,6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 5 Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell- Mittenloch-ø (mm) tiefe (kg) (mm) datum (mm) C9 706 352/16 JF / ohne Ring 5/112/66,6 46 650 1995 5/2012 46 91S 352/16 CMS / ohne Ring C9 706 352/13 JF / 67,2 56,1 5/114,3/56,1 45 650 1995 5/2012 45 10 352/13 CMS / 67,2 56,1 C9 706 352/13 JF / 67,2 59,6 5/114,3/59,6 45 650 1995 5/2012 45 10 352/13 CMS / 67,2 59,6 C9 706 352/13 JF / 67,2 60,1 5/114,3/60,1 45 650 1995 5/2012 45 10 352/13 CMS / 67,2 60,1 C9 706 352/13 JF / 67,2 64,1 5/114,3/64,1 45 650 1995 5/2012 45 10 352/13 CMS / 67,2 64,1 C9 706 352/13 JF / 67,2 66,1 5/114,3/66,1 45 650 1995 5/2012 45 10 352/13 CMS / 67,2 66,1 C9 706 352/13 JF / ohne Ring 5/114,3/67,1 45 650 1995 5/2012 45 10 352/13 CMS / ohne Ring Kennzeichnung KBA-Nummer 45985 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C9 706 (s.o.) Radgröße 7,0Jx16H2 Einpreßtiefe ET .. (s.o.) Gießereikennzeichen JF ww. CMS Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 5 Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/100 41 650 2015 5/112 35 650 1995 5/112 46 650 1995 5/108 45 650 1995 5/114,3 45 650 1995 4/108 15 615 1990 4/108 25 615 1990 4/100 35 615 1990 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 4/100 185/50R16 35 615 4/108 195/45R16 25 615 5/100 185/50R16 41 650 5/108 195/60R16 45 650 5/112 195/50R16 35 650 5/114,3 195/45R16 45 650 5/112 195/40R16 45 680 4/108 195/40R16 15 615 4/100 195/40R16 35 615 5/108 195/40R16 45 680 5/100 195/40R16 41 650 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/112 245/55R16 45 680 5/112 245/55R16 45 650 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,308 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab März 2012 durchgeführt. Die Grundprüfung des Sonderrades wurde beim TÜV Süd durchgeführt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 5 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Anlagen Beschreibung (JF) - 26.03.2012 Beschreibung (CMS) - 25.01.2011 Anlage zur Radbeschreibung - 22.08.2012 Radzeichnung 102401670-A1 21.08.2012 Radzeichnung 102401670-A2 21.08.2012 Radzeichnung J352 013_A 24.11.2005 mit Änderung vom 06.03.2006 Radzeichnung J352 000_D 24.11.2005 mit Änderung vom 06.03.2006 Radzeichnung J352 001 24.11.2005 mit Änderung vom 06.03.2006 Radzeichnung J352 004 24.11.2005 mit Änderung vom 06.03.2006 Radzeichnung J352 007 24.11.2005 mit Änderung vom 06.03.2006 Radzeichnung J352 008 24.11.2005 mit Änderung vom 06.03.2006 Radzeichnung J352 010 24.11.2005 mit Änderung vom 06.03.2006 Radzeichnung J352 011 24.11.2005 mit Änderung vom 06.03.2006 Radzeichnung J352 012_A 24.11.2005 mit Änderung vom 06.03.2006 Radzeichnung J352 013_A 24.11.2005 mit Änderung vom 06.03.2006 Radzeichnung J352 014 24.11.2005 mit Änderung vom 06.03.2006 Radzeichnung J352 016_A 24.11.2005 mit Änderung vom 06.03.2006 Zusammenstellung CMS Zentrierringe Stand 02.08.2012 Zusammenstellung CMS Befestigungsmittel Stand 02.08.2012 Nabenkappenzeichnung C020122-B 07.07.2000 mit Änderung vom 31.08.2001 Verwendungen Anlagen 01-21 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 5 von 5 Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 6. November 2012 Haasis 00186798.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 9 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C9 Typ C9 706 Radgröße 7,0Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) C9 706 352/13 JF / 67,2 60,1 5/114,3/60,1 45 650 1995 45 10 352/13 CMS / 67,2 60,1 Kennzeichnungen KBA-Nummer 45985 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C9 706 (s.o.) Radgröße 7,0Jx16H2 Einpresstiefe ET .. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 - S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Lexus Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Sedici 79-99,2 205/55R16 A39 R37 A02 A04 A05 FY 79-99,2 205/60R16 A39 A08 A09 A57 e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 215/55R16 A12 Flh KMV S05 79-99,2 225/50R16 A12 79-99,2 225/55R16 A12 Lexus GS 300 156 225/55R16 M+S R35 A02 A04 A05 S1 A08 A09 A11 G468, S01 e6*93/81*0010* Lexus IS 110-153 205/55R16 A10 A02 A04 A05 XE2(a) 110-153 215/50R16 A10 A08 A09 B16 e11*2001/116*0206*. 110-153 215/55R16 A10 Lim V16 S01 110-153 225/50R16 A12 Lexus IS200, IS300 114-157 205/55R16 A02 A04 A05 XE1 114-157 225/50R16 A01 K1a K2b K42 A08 A09 A12 e11*98/14*0110*.., B03 Car Lim e11*2001/116*0110*. V16 S01 Lexus LS 400 180 205/55R16 R37 A02 A04 A05 F1 180 215/55R16 R37 A08 A09 A12 F479 180 225/50R16 R37 V16 S01 180 225/55R16 R37 180 225/60R16 R09 Suzuki Grand Vitara 78-171 215/70R16 A10 A02 A04 A05 JT 78-171 225/65R16 A10 A08 A09 Y85 e4*2001/116*0091*..; 78-171 245/60R16 A01 A12 K1a S03 e4*2007/46*0292*.. - 5-Türer Suzuki Grand Vitara 78-122 215/70R16 A10 A02 A04 A05 JT 78-122 225/65R16 A10 A08 A09 Y84 e4*2001/116*0091*..; 78-122 225/70R16 A10 S03 e4*2007/46*0292*.. 78-122 235/65R16 A01 A12 K1c - 3-Türer 78-122 245/60R16 A01 A12 K1c K2b Suzuki Kizashi 131 215/55R16 A33 A02 A04 A05 FR 131 215/60R16 A33 A08 A09 A57 e4*2007/46*0142*.. 131 225/55R16 A91 Lim S04 131 235/50R16 A12 Suzuki SX4 66-99,2 205/55R16 A39 R37 A02 A04 A05 EY 66-99,2 205/60R16 A39 A08 A09 A58 e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 215/55R16 A12 Flh KOV S05 e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b - ohne Radhaus- 66-99,2 225/55R16 A01 A12 K1a K1b K2b Verbreiterungen Suzuki SX4 66-99,2 205/55R16 A39 R37 A02 A04 A05 EY 66-99,2 205/60R16 A39 A08 A09 A57 e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 215/55R16 A12 Flh KMV S05 e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 225/50R16 A12 - mit Radhaus- 66-99,2 225/55R16 A12 Verbreiterungen Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki SX4 79,82,88 205/60R16 A39 A02 A04 A05 GY 79,82,88 215/55R16 A12 A08 A09 A58 e4*2001/116*0124*..; 79,82,88 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b Flh KOV S02 e4*2007/46*0291*.. 79,82,88 225/55R16 A01 A12 K1a K1b K2b - ohne Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79,82,88 205/60R16 A39 A02 A04 A05 GY 79,82,88 215/55R16 A12 A08 A09 A57 e4*2001/116*0124*..; 79,82,88 225/50R16 A12 Flh KMV S02 e4*2007/46*0291*.. 79,82,88 225/55R16 A12 - mit Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79, 88 195/60R16 A02 A04 A05 GY 79, 88 205/55R16 A01 K1c A08 A09 A12 e4*2001/116*0124*.. 79, 88 205/60R16 A01 G03 K1b K42 A58 Lim V16 - Limousine 79, 88 215/50R16 A01 K1c K2b S02 79, 88 215/55R16 A01 K1c K2b 79, 88 225/50R16 A01 K1c K2b K42 Suzuki Swift Sport 92 195/50R16 A02 A04 A05 MZ 92 205/45R16 A08 A09 A12 e4*2001/116*0090*.. A58 Flh S05 Suzuki Swift Sport 100 195/50R16 A02 A04 A05 NZ 100 205/45R16 A08 A09 A12 e4*2007/46*0155*.. 100 215/45R16 A58 Flh S05 Toyota Auris 66-108 205/55R16 A02 A04 A05 E15J, E15UT.. 66-108 225/50R16 R03 A08 A09 A12 e11*2001/116*0299*..; 66-97 195/55R16 R37 T87 Flh V16 S01 e11*2001/116*0305*..; e11*2007/46*0019*..; e11*2007/46*0167*.. - incl. Facelift 2010 Toyota Auris 2,2D 130 205/55R16 A02 A04 A05 E15UT 130 225/50R16 R03 A08 A09 A12 e11*2001/116*0305*.. Flh V16 S01 - incl. Facelift 2010 Toyota Auris Hybrid 73 195/55R16 R37 A02 A04 A05 HE15U(a) 73 205/55R16 A08 A09 A12 e11*2007/46*0018*.. Flh S01 Toyota Avensis 110,130 205/55R16 A13 A02 A04 A05 T25 110,130 215/50R16 A12 A08 A09 Car e11*2001/116*0196*. 110,130 225/50R16 A12 Flh Sth V16 S01 Toyota Avensis 91-112 205/60R16 A13 A02 A04 A05 T27 91-112 215/55R16 A13 A08 A09 B03 e11*2001/116*0331*. 91-112 215/60R16 A13 Car Lim V16 - incl. Facelift 2012 91-112 225/55R16 A12 Y61 S01 91-112 235/50R16 A12 91-112 245/50R16 A12 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota Avensis Verso 85,110 205/60R16 A02 A04 A05 M2 85,110 215/55R16 A01 K45 A08 A09 A12 e6*98/14*0083*.., S01 e6*2001/116*0083*.. Toyota Camry 112,137 215/60R16 A02 A04 A05 V3 112,137 225/55R16 A01 K42 A08 A09 A12 e6*98/14*0085*.., S01 e6*2001/116*0085*.. Toyota Corolla 66-97 195/55R16 R37 T87 A02 A04 A05 E15EJ, E15ES 66-97 205/55R16 A08 A09 A12 e11*2001/116*0304*, 66-97 215/50R16 Sth V16 S01 e11*2001/116*0314*. 66-97 225/50R16 R03 Toyota Corolla Verso 81-130 205/55R16 A11 A02 A04 A05 R1 81-130 215/50R16 A12 A08 A09 V16 e11*2001/116*0222*. 81-130 215/55R16 A12 Ver S01 81-130 225/50R16 A12 81-130 235/50R16 A01 A12 K42 Toyota Prius Plus 73 205/60R16 A02 A04 A05 XW4(a) 73 215/55R16 A08 A09 A12 e11*2007/46*0157*.. Car Z16 S01 - Business, Comfort Toyota RAV4 85-110 215/70R16 A13 A02 A04 A05 A2 85-110 235/60R16 A01 A12 K90 A08 A09 KOV e6*98/14*0070*.., S01 e6*2001/116*0070*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Toyota RAV4 94-95 215/70R16 R37 A02 A04 A05 XA / XA1 A08 A09 A30 G703, B03 S01 e4*93/81*0001*.. Toyota RAV4 100-130 215/70R16 A13 A02 A04 A05 XA3 100-130 225/65R16 A33 A08 A09 KOV e6*2001/116*0105*.. 100-130 225/70R16 A12 S01 - ohne Radhaus- 100-130 235/60R16 A91 Verbreiterungen 100-130 235/65R16 A12 - incl. Facelift 2009 100-130 245/60R16 A12 Toyota RAV4 100-130 215/70R16 A13 A02 A04 A05 XA3 100-130 225/65R16 A33 A08 A09 KMV e6*2001/116*0105*.. 100-130 225/70R16 A12 RDK S01 - mit Radhaus- 100-130 235/60R16 A91 Verbreiterungen 100-130 235/65R16 A12 - incl. Facelift 2009 100-130 245/60R16 A12 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 5 von 9 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver- ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti- gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen- denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und - schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län- ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer- den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge- schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee- ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 6 von 9 A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B16 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 296 mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 7 von 9 K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel- verbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel- verbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, das serien- mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 8 von 9 T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel- ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw. Minivan. Y61 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1. Y84 Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig. Y85 Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig. Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 24. Oktober 2012 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45985 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55080812 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C9 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 9 von 9 Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 24. Oktober 2012 Haasis 00186304.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim