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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49244 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                      AD Vimotion GmbH
                                  Kelterstrasse 40
                                  72669 Unterensingen
                                  QM-Nr.: 1510211010

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            OXIGIN 18
Typ                               OXIGIN 18-9020
Radgröße                          9,0 Jx20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
J            OXIGIN 18-9020 J / Ø72.6x60,1         5/114,3/60,1       38        750    2300
J HD         OXIGIN 18-9020 J HD / Ø72.6x60,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49244
Herstellerzeichen                 AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung             OXIGIN 18-9020 .. (s.o.)
Radgröße                          9,0 Jx20 H2
Einpresstiefe                     ET: .. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  28
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                   -
S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -
S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Lexus
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49244 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller                       AD Vimotion GmbH

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        245/30R20   B51 K1c K25 K2b K30 K42            A01 A02 A04
FY                                                                                   A05 A08 A09
e4*2001/116*0106*..                                                                  A12 A14 A18
                                                                                     A57 Flh KMV
                                                                                     S02
Lexus IS               110-153        235/30R20   G01 K1a K27 K30 K41 R02 R70 T88    A01 A02 A04
XE2(a)                 110-153        245/30R20   R03 T90                            A05 A08 A09
e11*2001/116*0206*.    110-153        255/30R20   R03 T92                            A12 A14 A18
                                                                                     Lim VL0 S01
Lexus IS250c           153            235/30R20   G01 K1a K3c K3s K5c R02 R70 T88    A01 A02 A04
XE2(a)                 153            245/30R20   R03 T90                            A05 A08 A09
e11*2001/116*0206*.    153            255/30R20   R03 T92                            A12 A14 A18
                                                                                     Cbo RDK VL0
                                                                                     S01
Suzuki Grand Vitara    78-122         245/40R20   K1c K2b                            A01 A02 A04
JT                     78-122         275/35R20   K1c K2c                            A05 A08 A09
e4*2001/116*0091*..;   78-122         275/40R20   K1c K25 K2c                        A12 A14 A18
e4*2007/46*0292*..                                                                   Y84 S04
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara    78-171         245/40R20   K1c K2b                            A01 A02 A04
JT                     78-171         275/35R20   K1c K2c K42 Z49                    A05 A08 A09
e4*2001/116*0091*..;   78-171         275/40R20   K1c K25 K2c K42 Z49                A12 A14 A18
e4*2007/46*0292*..                                                                   Y85 S04
- 5-Türer
Suzuki Kizashi         131            225/35R20   K1c K2b K6d T90                    A01 A02 A04
FR                     131            235/35R20   K1c K2b K6d T92                    A05 A08 A09
e4*2007/46*0142*..     131            245/30R20   K1c K2b K6d T90                    A12 A14 A18
                       131            255/30R20   K1c K2b K3i K5d K6d T92            A57 Lim S05
Suzuki SX4             66-99,2        245/30R20   B51 K1c K25 K2c K30 K42            A01 A02 A04
EY                                                                                   A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..;                                                                 A12 A14 A18
e4*2007/46*0284*..                                                                   A58 Flh KOV
- ohne Radhaus-                                                                      S02
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        245/30R20   B51 K1c K25 K2b K30 K42            A01 A02 A04
EY                                                                                   A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..;                                                                 A12 A14 A18
e4*2007/46*0284*..                                                                   A57 Flh KMV
- mit Radhaus-                                                                       S02
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79,82,88       245/30R20   B51 K1c K25 K2c K30 K42            A01 A02 A04
GY                                                                                   A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*..;                                                                 A12 A14 A18
e4*2007/46*0291*..                                                                   A58 Flh KOV
- ohne Radhaus-                                                                      S03
  Verbreiterungen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49244 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4              79,82,88       245/30R20   B51 K1c K25 K2b K30 K42               A01 A02 A04
GY                                                                                       A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*..;                                                                     A12 A14 A18
e4*2007/46*0291*..                                                                       A57 Flh KMV
- mit Radhaus-                                                                           S03
  Verbreiterungen
Toyota RAV4             100-130        245/40R20                                         A02 A04 A05
XA3                     100-130        255/35R20                                         A08 A09 A12
e6*2001/116*            100-130        265/35R20                                         A14 A18 KMV
0105*00-08                                                                               RDK S01
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4             100-130        245/40R20   K1a K1b K2b                           A01 A02 A04
XA3                     100-130        255/35R20   K1c K2b                               A05 A08 A09
e6*2001/116*            100-130        265/35R20   K1c K2a K2b                           A12 A14 A18
0105*00-08                                                                               KOV S01
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49244 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                    Seite 4 von 7
A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B51   Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49244 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 5 von 7
K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49244 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7
R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

VL0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 235/30R20         245/30R20, 255/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84     Betrifft nur 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck.

Y85     Betrifft nur 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck.

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 14. März 2013 in Lambsheim statt.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49244 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7
Hinweise zum Sonderrad

Das Sonderrad wird in zwei Ausführungen gefertigt:

Ohne HD:         ohne Hinterdrehung an der Speichenanbindung
Mit HD:          mit Hinterdrehung an der Speichenanbindung

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 14. März 2013




Coen                                                                                 00192128.DOC




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