GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802514 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller MAK s.p.a.
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Auftraggeber MAK s.p.a.
Via C. Colombo
I-25013 Carpenedolo (BS)
QM-Nr.: 01 06 007
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell FUOCO
Typ FU8520
Radgröße 8,5Jx20EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
F FU8520 F / Ø60,1-P-Ø76 5/114,3/60,1 35 945 2394
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49517
Herstellerzeichen MAK
Radtyp und Ausführung FU8520...(s.o)
Radgröße 8,5Jx20EH2+
Einpresstiefe ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal Madde in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26
S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 -
S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -
S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Fiat
Lexus
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802514 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller MAK s.p.a.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici 79-99,2 225/30R20 K1a K1b K2b R70 T85 0A1 A01 A02
FY 79-99,2 235/30R20 K1c K2b K42 A04 A05 A08
e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 245/30R20 K1c K2b K30 K42 K44 A09 A12 A14
A19 A57 Flh
KMV S02
Lexus GS 183-255 245/30R20 K1a K2b K42 K56 T90 Z49 0A1 A01 A02
S19 183-255 255/30R20 K1c K2b K30 K42 K56 T92 Z49 A04 A05 A08
e6*2001/116*0103*00- A09 A12 A14
05 A19 Lim S01
Lexus IS 110-153 235/30R20 G01 K1c K27 K30 K41 R02 T88 0A1 A01 A02
XE2(a) 110-153 245/30R20 R03 T90 A04 A05 A08
e11*2001/116* 110-153 255/30R20 R03 T92 A09 A12 A14
0206*00-09 A19 Lim VL0
S01
Lexus IS250c 153 235/30R20 G01 K1c K3c K3s K5c R02 T88 0A1 A01 A02
XE2(a) 153 245/30R20 R03 T90 A04 A05 A08
e11*2001/116* 153 255/30R20 R03 T92 A09 A12 A14
0206*00-09 A19 Cbo VL0
S01
Lexus RX 350, 450h 183,204 235/45R20 A13 0A1 A02 A04
AL1(a), HAL1(a) 183,204 245/45R20 A13 A05 A08 A09
e6*2001/116*0117*.. 183,204 255/45R20 A12 A14 A19 S01
e6*2001/116*0118*.. 183,204 265/45R20 A12
Lexus SC 430 210 245/30R20 K1b 0A1 A01 A02
Z4 A04 A05 A08
e6*98/14*0084*.., A09 A12 A14
e6*2001/116*0084*.. A19 S01
Suzuki Grand Vitara 78-122 245/40R20 K1c K2b 0A1 A01 A02
JT A04 A05 A08
e4*2001/116*0091*..; A09 A12 A14
e4*2007/46*0292*.. A19 Y84 S03
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara 78-171 245/40R20 K1c K2b 0A1 A01 A02
JT A04 A05 A08
e4*2001/116*0091*..; A09 A12 A14
e4*2007/46*0292*.. A19 Y85 S03
- 5-Türer
Suzuki Kizashi 131 225/35R20 K1a K2b T90 0A1 A01 A02
FR 131 235/35R20 K1c K2b K6d T92 A04 A05 A08
e4*2007/46*0142*.. 131 245/30R20 K1c K2b K6d T90 A09 A12 A14
131 255/30R20 K1c K2b K3i K5d K6d T92 A19 A57 Lim
S05
Suzuki SX4 66-99,2 225/30R20 K1c K2a K2b R70 T85 0A1 A01 A02
EY 66-99,2 235/30R20 K1c K2c K42 A04 A05 A08
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 245/30R20 K1c K2c K30 K42 K44 A09 A12 A14
e4*2007/46*0284*.. A19 A58 Flh
- ohne Radhaus- KOV S02
Verbreiterungen
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802514 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller MAK s.p.a.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4 66-99,2 225/30R20 K1a K1b K2b R70 T85 0A1 A01 A02
EY 66-99,2 235/30R20 K1c K2b K42 A04 A05 A08
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 245/30R20 K1c K2b K30 K42 K44 A09 A12 A14
e4*2007/46*0284*.. A19 A57 Flh
- mit Radhaus- KMV S02
Verbreiterungen
Suzuki SX4 79,82,88 225/30R20 K1c K2a K2b R70 T85 0A1 A01 A02
GY 79,82,88 235/30R20 K1c K2c K42 A04 A05 A08
e4*2001/116*0124*..; 79,82,88 245/30R20 K1c K2c K30 K42 K44 A09 A12 A14
e4*2007/46*0291*.. A19 A58 Flh
- ohne Radhaus- KOV S04
Verbreiterungen
Suzuki SX4 79,82,88 225/30R20 K1a K1b K2b R70 T85 0A1 A01 A02
GY 79,82,88 235/30R20 K1c K2b K42 A04 A05 A08
e4*2001/116*0124*..; 79,82,88 245/30R20 K1c K2b K30 K42 K44 A09 A12 A14
e4*2007/46*0291*.. A19 A57 Flh
- mit Radhaus- KMV S04
Verbreiterungen
Toyota RAV4 (II) 85-110 245/35R20 0A1 A02 A04
A2 A05 A08 A09
e6*98/14*0070*.., A12 A14 A19
e6*2001/116*0070*.. KMV S01
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Toyota RAV4 (II) 85-110 245/35R20 K1c K2b 0A1 A01 A02
A2 A04 A05 A08
e6*98/14*0070*.., A09 A12 A14
e6*2001/116*0070*.. A19 KOV S01
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 K1c K2b 0A1 A01 A02
XA3(a) 100-130 255/35R20 K1c K2a K2b A04 A05 A08
e6*2001/116* A09 A12 A14
0105*00-08 A19 A57 KOV
- ohne Radhaus- S01
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 0A1 A02 A04
XA3(a) 100-130 255/35R20 A05 A08 A09
e6*2001/116* A12 A14 A19
0105*00-08 A57 KMV S01
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (IV) 91-111 235/45R20 0A1 A02 A04
XA3(a) 91-111 245/40R20 A05 A08 A09
e6*2001/116*0105*09- 91-111 245/45R20 A12 A14 A19
- Modell 2013 91-111 255/40R20 A01 K1a K1b A57 LT4 Z18
S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802514 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller MAK s.p.a.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota RAV4 (IV) 91-111 235/45R20 0A1 A02 A04
XA3(a) 91-111 245/40R20 A05 A08 A09
e6*2001/116*0105*09- 91-111 245/45R20 A12 A14 A19
- Modell 2013 91-111 255/40R20 A01 K1a K1b A57 LT3 Z17
S01
Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802514 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller MAK s.p.a.
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A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802514 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller MAK s.p.a.
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K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.
K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.
K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LT3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
225/65R17. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante „START-Edition“ und „Executive“)
LT4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
235/55R18. (z.Zt für Ausstattungsvariante „START-Edition“ und „Executive“)
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802514 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller MAK s.p.a.
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R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
VL0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/30R20 245/30R20, 255/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Z17 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802514 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller MAK s.p.a.
Seite 8 von 8
Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2014 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 9. Mai 2014
Schmidt 00211142.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49517*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8,5 J x 20 EH2+
Typ: FU8520
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
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Nummer der ABE: 49517*01
Die ABE-Nr. 49517 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8,5 J x 20 EH2 , Typ
FU8520, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55802514 (2. Ausfertigung)
vom 05.11.2014 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 14, 15, 16, 17, 18 (1. Ausfertigung)
5, 6, 10, 11, 12, 13 (2. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 05.11.2014
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 16.03.2015
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55802514 (2. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
26.02.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49517*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.