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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802514 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      MAK s.p.a.
                                  Via C. Colombo
                                  I-25013 Carpenedolo (BS)
                                  QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            FUOCO
Typ                               FU8520
Radgröße                          8,5Jx20EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
F            FU8520 F / Ø60,1-P-Ø76                5/114,3/60,1       35        945    2394

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49517
Herstellerzeichen                 MAK
Radtyp und Ausführung             FU8520...(s.o)
Radgröße                          8,5Jx20EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Madde in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  26
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -
S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                   -
S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Lexus
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802514 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        225/30R20   K1a K1b K2b R70 T85             0A1 A01 A02
FY                     79-99,2        235/30R20   K1c K2b K42                     A04 A05 A08
e4*2001/116*0106*..    79-99,2        245/30R20   K1c K2b K30 K42 K44             A09 A12 A14
                                                                                  A19 A57 Flh
                                                                                  KMV S02
Lexus GS               183-255        245/30R20   K1a K2b K42 K56 T90 Z49         0A1 A01 A02
S19                    183-255        255/30R20   K1c K2b K30 K42 K56 T92 Z49     A04 A05 A08
e6*2001/116*0103*00-                                                              A09 A12 A14
05                                                                                A19 Lim S01
Lexus IS               110-153        235/30R20   G01 K1c K27 K30 K41 R02 T88     0A1 A01 A02
XE2(a)                 110-153        245/30R20   R03 T90                         A04 A05 A08
e11*2001/116*          110-153        255/30R20   R03 T92                         A09 A12 A14
0206*00-09                                                                        A19 Lim VL0
                                                                                  S01
Lexus IS250c           153            235/30R20   G01 K1c K3c K3s K5c R02 T88     0A1 A01 A02
XE2(a)                 153            245/30R20   R03 T90                         A04 A05 A08
e11*2001/116*          153            255/30R20   R03 T92                         A09 A12 A14
0206*00-09                                                                        A19 Cbo VL0
                                                                                  S01
Lexus RX 350, 450h     183,204        235/45R20   A13                             0A1 A02 A04
AL1(a), HAL1(a)        183,204        245/45R20   A13                             A05 A08 A09
e6*2001/116*0117*..    183,204        255/45R20   A12                             A14 A19 S01
e6*2001/116*0118*..    183,204        265/45R20   A12
Lexus SC 430           210            245/30R20   K1b                             0A1 A01 A02
Z4                                                                                A04 A05 A08
e6*98/14*0084*..,                                                                 A09 A12 A14
e6*2001/116*0084*..                                                               A19 S01
Suzuki Grand Vitara    78-122         245/40R20   K1c K2b                         0A1 A01 A02
JT                                                                                A04 A05 A08
e4*2001/116*0091*..;                                                              A09 A12 A14
e4*2007/46*0292*..                                                                A19 Y84 S03
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara    78-171         245/40R20   K1c K2b                         0A1 A01 A02
JT                                                                                A04 A05 A08
e4*2001/116*0091*..;                                                              A09 A12 A14
e4*2007/46*0292*..                                                                A19 Y85 S03
- 5-Türer
Suzuki Kizashi         131            225/35R20   K1a K2b T90                     0A1 A01 A02
FR                     131            235/35R20   K1c K2b K6d T92                 A04 A05 A08
e4*2007/46*0142*..     131            245/30R20   K1c K2b K6d T90                 A09 A12 A14
                       131            255/30R20   K1c K2b K3i K5d K6d T92         A19 A57 Lim
                                                                                  S05
Suzuki SX4             66-99,2        225/30R20   K1c K2a K2b R70 T85             0A1 A01 A02
EY                     66-99,2        235/30R20   K1c K2c K42                     A04 A05 A08
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        245/30R20   K1c K2c K30 K42 K44             A09 A12 A14
e4*2007/46*0284*..                                                                A19 A58 Flh
- ohne Radhaus-                                                                   KOV S02
  Verbreiterungen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802514 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4              66-99,2        225/30R20   K1a K1b K2b R70 T85            0A1 A01 A02
EY                      66-99,2        235/30R20   K1c K2b K42                    A04 A05 A08
e4*2001/116*0105*..;    66-99,2        245/30R20   K1c K2b K30 K42 K44            A09 A12 A14
e4*2007/46*0284*..                                                                A19 A57 Flh
- mit Radhaus-                                                                    KMV S02
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79,82,88       225/30R20   K1c K2a K2b R70 T85            0A1 A01 A02
GY                      79,82,88       235/30R20   K1c K2c K42                    A04 A05 A08
e4*2001/116*0124*..;    79,82,88       245/30R20   K1c K2c K30 K42 K44            A09 A12 A14
e4*2007/46*0291*..                                                                A19 A58 Flh
- ohne Radhaus-                                                                   KOV S04
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79,82,88       225/30R20   K1a K1b K2b R70 T85            0A1 A01 A02
GY                      79,82,88       235/30R20   K1c K2b K42                    A04 A05 A08
e4*2001/116*0124*..;    79,82,88       245/30R20   K1c K2b K30 K42 K44            A09 A12 A14
e4*2007/46*0291*..                                                                A19 A57 Flh
- mit Radhaus-                                                                    KMV S04
  Verbreiterungen
Toyota RAV4 (II)        85-110         245/35R20                                  0A1 A02 A04
A2                                                                                A05 A08 A09
e6*98/14*0070*..,                                                                 A12 A14 A19
e6*2001/116*0070*..                                                               KMV S01
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Toyota RAV4 (II)        85-110         245/35R20   K1c K2b                        0A1 A01 A02
A2                                                                                A04 A05 A08
e6*98/14*0070*..,                                                                 A09 A12 A14
e6*2001/116*0070*..                                                               A19 KOV S01
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20   K1c K2b                        0A1 A01 A02
XA3(a)                  100-130        255/35R20   K1c K2a K2b                    A04 A05 A08
e6*2001/116*                                                                      A09 A12 A14
0105*00-08                                                                        A19 A57 KOV
- ohne Radhaus-                                                                   S01
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                  0A1 A02 A04
XA3(a)                  100-130        255/35R20                                  A05 A08 A09
e6*2001/116*                                                                      A12 A14 A19
0105*00-08                                                                        A57 KMV S01
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (IV)        91-111         235/45R20                                  0A1 A02 A04
XA3(a)                  91-111         245/40R20                                  A05 A08 A09
e6*2001/116*0105*09-    91-111         245/45R20                                  A12 A14 A19
- Modell 2013           91-111         255/40R20   A01 K1a K1b                    A57 LT4 Z18
                                                                                  S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802514 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota RAV4 (IV)       91-111        235/45R20                                             0A1 A02 A04
XA3(a)                 91-111        245/40R20                                             A05 A08 A09
e6*2001/116*0105*09-   91-111        245/45R20                                             A12 A14 A19
- Modell 2013          91-111        255/40R20     A01 K1a K1b                             A57 LT3 Z17
                                                                                           S01

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802514 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 5 von 8
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802514 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 6 von 8
K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LT3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
225/65R17. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante „START-Edition“ und „Executive“)

LT4    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
235/55R18. (z.Zt für Ausstattungsvariante „START-Edition“ und „Executive“)

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802514 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                          Seite 7 von 8
R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

VL0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 235/30R20         245/30R20, 255/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49517 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802514 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ FU8520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                    Seite 8 von 8
Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2014 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Mai 2014




Schmidt                                                                       00211142.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49517*01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8,5 J x 20 EH2+


Typ:                         FU8520



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                        Kraftfahrt-Bundesamt
                                           DE-24932 Flensburg



                                                   2
 Nummer der ABE: 49517*01

 Die ABE-Nr. 49517 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8,5 J x 20 EH2 , Typ
 FU8520, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55802514 (2. Ausfertigung)
 vom 05.11.2014 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 14, 15, 16, 17, 18     (1. Ausfertigung)
 5, 6, 10, 11, 12, 13                        (2. Ausfertigung)

 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
 den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.


 Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 05.11.2014
 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 16.03.2015
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 55802514 (2. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
 26.02.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49517*01


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
						
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