Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 50203*01 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 18 H2 Typ: MI7080 Inhaber der ABE MAK S.p.A. und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS) Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 50203 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 50203*01 Die ABE-Nr. 50203 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 18 H2 , Typ MI7080, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55809915 (1. Ausfertigung) vom 19.11.2015 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 12 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 19.11.2015 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 21.12.2015 Im Auftrag Nina Haderup Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55809915 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 23.11.2015 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 50203*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 50203 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55809915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 1 von 9 Auftraggeber MAK s.p.a. Via C. Colombo I-25013 Carpenedolo (BS) QM-Nr.: 01 06 007 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MILANO Typ MI7080 Radgröße 7,0J x 18H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) FF MI7080/FF / Ø60,1-P-Ø76 5/114,3/60,1 40 725 2200 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50203 Herstellerzeichen MAK Radtyp und Ausführung MI7080...(s.o) Radgröße 7,0J x 18H2 Einpresstiefe ET...(s.o) Herkunftsmerkmal Made in Italy Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 27 S06 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 27 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Lexus Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50203 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55809915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Sedici 79-99,2 205/45R18 A12 A14 A19 FY 79-99,2 215/45R18 A57 Flh KMV e4*2001/116*0106*.. S05 Lexus IS200, IS300 114 215/40R18 Lim T85 A12 A14 A19 XE1 114-157 225/40R18 A01 Car K42 Lim R70 S02 e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*. Lexus NX300H 114 225/55R18 A91 A14 A19 A57 AZ1, AZ1-TMG 114 225/60R18 A12 S02 e6*2007/46*0111*..; 114 235/55R18 A91 e13*2007/46*1536*.. 114 245/50R18 A12 114 245/55R18 A12 Suzuki Grand Vitara 78-171 225/60R18 A12 A14 A19 JT 78-171 235/55R18 Y85 S04 e4*2001/116*0091*..; 78-171 245/50R18 A01 K1c e4*2007/46*0292*.. 78-171 255/50R18 A01 K1c K2b - 5-Türer Suzuki Grand Vitara 78-122 225/60R18 A12 A14 A19 JT 78-122 235/55R18 Y84 S04 e4*2001/116*0091*..; 78-122 245/50R18 A01 K1c e4*2007/46*0292*.. 78-122 255/50R18 A01 K1c K2b - 3-Türer Suzuki SX4 66-99,2 205/45R18 A12 A14 A19 EY 66-99,2 215/45R18 A58 Flh KOV e4*2001/116*0105*..; S05 e4*2007/46*0284*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 66-99,2 205/45R18 A12 A14 A19 EY 66-99,2 215/45R18 A57 Flh KMV e4*2001/116*0105*..; S05 e4*2007/46*0284*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79,82,88 205/45R18 A12 A14 A19 GY 79,82,88 215/45R18 A58 Flh KOV e4*2001/116*0124*..; S03 e4*2007/46*0291*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79,82,88 205/45R18 A12 A14 A19 GY 79,82,88 215/45R18 A57 Flh KMV e4*2001/116*0124*..; S03 e4*2007/46*0291*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79, 88 205/45R18 A12 A14 A19 GY 79, 88 215/40R18 A01 K1c K42 A58 Lim S03 e4*2001/116*0124*.. 79, 88 215/45R18 A01 G70 K1c K42 - Limousine Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50203 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55809915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki SX4 S-Cross 88 205/45R18 A90 A14 A19 A57 JY 88 215/45R18 A12 S06 e4*2007/46*0779*.. Suzuki Swift Sport 92 215/35R18 K2b K42 A01 A12 A14 MZ A19 A58 Flh e4*2001/116*0090*.. S05 Suzuki Swift Sport 100 215/35R18 K1c K2b K6d K6g A01 A12 A14 NZ A19 A58 Flh e4*2007/46*0155*.. S05 Suzuki Vitara 88, 103 215/45R18 A12 A14 A19 LY 88, 103 215/50R18 A57 S06 e4*2007/46*0928*.. 88, 103 225/45R18 Toyota Auris (I) 66-108 205/45R18 T86 T90 A12 A14 A19 E15J, E15UT.. 66-108 215/40R18 T85 T89 Flh S02 e11*2001/116*0299*..; 66-108 225/40R18 R70 0305*00-13; e11*2007/46*0167*..; 0019*00-03 - incl. Facelift 2010 Toyota Auris (II) 82 - 97 205/45R18 T86 T90 A12 A14 A19 E15UT(a), E15UTN(a) 82 - 97 215/40R18 T85 T89 A58 Car F24 e11*2001/116* Flh S02 0305*14-..; e11*2007/46* 0019*04-.. - ab Modell 2013 (E18) - incl. Facelift 2015 Toyota Auris (II) 66, 73, 85 205/45R18 T86 T90 A12 A14 A19 E15UT(a), E15UTN(a) 66, 73, 85 215/40R18 T85 T89 A58 Car F23 e11*2001/116* Flh S02 0305*14-..; e11*2007/46* 0019*04-.. - ab Modell 2013 (E18) - incl. Facelift 2015 Toyota Auris Hybrid (I) 73 205/45R18 A12 A14 A19 HE15U(a) 73 215/40R18 Flh S02 e11*2007/46* 0018*00-04 Toyota Auris Hybrid(II) 73 205/45R18 A12 A14 A19 HE15U(a) 73 215/40R18 A58 Car F24 e11*2007/46* Flh S02 0018*05-.. - ab Modell 2013 (E18) - incl. Facelift 2015 Toyota Avensis 110,130 205/45R18 T90 A12 A14 A19 T25 110,130 215/40R18 T89 Car Flh Sth e11*2001/116*0196*. S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50203 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55809915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 4 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota Avensis 82-130 215/45R18 A13 T93 A14 A19 Car T27, /-MS1 82-130 215/50R18 A12 Lim S02 e11*2001/116*0331*.; 82-130 225/45R18 A13 e11*2007/46*0236*.. - incl. Facelift 2012+2015 Toyota Avensis Verso 85, 110 225/40R18 A01 K1a R70 A12 A14 A19 M2 S02 e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*.. Toyota Camry 112,137 225/45R18 A01 K42 A12 A14 A19 V3 S02 e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*.. Toyota Corolla 66, 73, 97 205/45R18 T90 A12 A14 A19 E15EJ 66, 73, 97 215/40R18 T89 A58 F23 Lim e11*2001/116* S02 0304*09-.. - ab Modell 2014 (E18) Toyota Corolla 66-97 205/45R18 T86 T90 A12 A14 A19 E15EJ, E15ES 66-97 215/40R18 T85 T89 Sth S02 e11*2001/116* 66-97 225/40R18 R70 0304*00-08; e11*2001/116*0314*. Toyota Corolla Verso 81-130 215/40R18 T89 A12 A14 A19 R1 81-130 215/45R18 Ver S02 e11*2001/116*0222*. Toyota Prius Plus 73 205/45R18 T90 Z16 A12 A14 A19 XW4(a), XW3(a) 73 215/40R18 T89 Car S02 e11*2007/46*0157*..; 73 215/45R18 e11*2001/116*0264* - Business, Comfort Toyota RAV4 (II) 85-110 235/50R18 A12 A14 A19 A2 KMV S02 e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Toyota RAV4 (II) 85-110 235/50R18 K1c A01 A12 A14 A2 A19 KOV S02 e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Toyota RAV4 (III) 100-130 225/60R18 A33 A14 A19 A57 XA3(a) 100-130 235/50R18 A33 KOV S02 e6*2001/116* 100-130 235/55R18 A33 0105*00-08 100-130 245/50R18 A12 - ohne Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50203 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55809915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 5 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota RAV4 (III) 100-130 225/60R18 A33 A14 A19 A57 XA3(a) 100-130 235/50R18 A33 KMV S02 e6*2001/116* 100-130 235/55R18 A33 0105*00-08 100-130 245/50R18 A12 - mit Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Toyota RAV4 (IV) 91-112 225/55R18 A91 A14 A19 A57 XA3(a) 91-112 225/60R18 A12 S02 e6*2001/116*0105*09- 91-112 235/55R18 A12 - Modell 2013 91-112 245/50R18 A12 91-112 245/55R18 A12 Toyota Verso 82-130 215/45R18 T93 A14 A19 A91 AR2, /-N, /-MS1 82-130 225/45R18 T91 T95 Ver S02 e11*2001/116*0350*..; e11*2007/46*0117*..; e11*2007/46*0234*.. - incl. Modell 2013 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50203 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55809915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 6 von 9 Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50203 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55809915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 7 von 9 G70 Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50203 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55809915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 8 von 9 S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan (z.B. Verso, Gran, ...) Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 13. November 2015 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50203 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55809915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 9 von 9 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 13. November 2015 Schmidt 00238917.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim