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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51552




                                      special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


             Nummer der Genehmigung: 51552                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   OA7070
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51552                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51552




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   10.08.2017

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0262-17-MURD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51552                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1 - 20                                                 1. Ausfertigung

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51552




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                   Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                   The indications given in the above mentioned test report including its
                   annexes shall apply.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51552                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        24.08.2017
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51552




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 14                                                 Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 10.08.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 1 von 7

             Fahrzeughersteller                      : SUZUKI, TOYOTA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 50
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                  och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                    last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
             F4 60,1             F4                      Ø60,1-P-Ø76                   60,1    Kunststoff     730     2300    05/17
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : GY; FR
             Zubehör                                 : P12
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                       Typ : FY; JY; EY
§ 22 51552




             Zubehör                                 : P14
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY
                                                       140 Nm für Typ : FR
              Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
              FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88       205/50R17 89                                 Allradantrieb;
                                                             205/55R17 91                                 Frontantrieb;
                                                             215/45R17 87                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/45R17 91                                 12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                          723; 73C; 74A; 74P

              Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
              FR           e4*2007/46*0142*.. 131            215/55R17         51G                        Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 573; 71E;
                                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76S

              Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
              EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       205/50R17 89                                 Allradantrieb;
                                                             205/55R17 91                                 Frontantrieb;
                                                             215/45R17 87                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/45R17 91                                 12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                          723; 73C; 74A; 74P
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GY           e4*2001/116*0124*.. 79 - 88       205/45R17 84                              Stufenheck;
                                                            205/50R17 89                              Frontantrieb;
                                                            215/45R17 87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/45R17 91                              12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             JY           e4*2007/46*0779*.. 88      215/45R17 87                                     bis
                                                                                                      e4*2007/46*0779*03;
                                                                                                      Schräghecklimousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
§ 22 51552




             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : P8
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AURIS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97      215/45R17 87     5ET                      bis
             E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..              225/45R17        51G                      e11*2001/116*0305*13;
             E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                           2-türig; 4-türig;
             1
             E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 66 - 73    215/45R17        51G                      AURIS TOURING
                                                                                                      SPORTS;
                                                                                                      ab
                                                                                                      e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                      Kombi; Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      Verbundlenkerhinterach
                                                                                                      se;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     AURIS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             E15UT(a)     e11*2001/116*0305*.. 66 - 97     215/45R17 87                               ab
             HE15U(a)     e11*2007/46*0018*.. 91 - 97      225/45R17         51G                      e11*2007/46*0018*05;
                                                                                                      ab
                                                                                                      e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                      51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                                      74A; 74P
             E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 82 - 97   225/45R17         51G                      AURIS TOURING
                                                                                                      SPORTS;
                                                                                                      ab
                                                                                                      e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                      Kombi; Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             E15UT(a)   e11*2001/116*0305*.. 108 - 130 225/45R17             51G                      bis
             E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                           e11*2001/116*0305*13;
             1
                                                                                                      2-türig; 4-türig;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51552




                                                                                                      12K; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73       225/45R17 91W 51G                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                                      74A; 74P
             HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73       215/45R17         12K; 51G                 bis
                                                                                                      e11*2007/46*0018*04;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                                      74A; 74P
             HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73       225/45R17         51G                      AURIS TOURING
                                                                                                      SPORTS;
                                                                                                      ab
                                                                                                      e11*2007/46*0018*05;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17          51G                      Limousine;
                            e11*98/14*0110*..
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                                      74A; 74P
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.. 72 - 85      205/65R17 96      12R                      Allradantrieb;
             M)                                            215/55R17 94      12N                      Frontantrieb;
             AX1T(EU,     e13*2007/46*1765*..              215/60R17 96      12N                      10B; 11B; 11G; 11H;
             M)-TMG                                        225/55R17 97      124                      51A; 71E; 723; 73C;
                                                           235/50R17 96      11A; 12A; 26P            74A; 74P; 76S
                                                           235/55R17 99      11A; 12A; 26P

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
§ 22 51552




                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1090kg.
§ 22 51552




             71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     TOYOTA
                    Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)-TMG
                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1765*..
                    Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          27B                      x = 300             y = 300                   HA
                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51552




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                          27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                          27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     TOYOTA
                    Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3641*..
                    Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          27B                      x = 300             y = 300                   HA
                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
§ 22 51552




                          27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                          27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
						
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