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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 9

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809



                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            B32
                Typ                               B32-8520
                Radgröße                          8,5Jx20H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung


                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                W4            B32-8520 W4 /                        5/114,3/60,1        40          750    2300
                              BA17 N27 Ø72,6xØ60,1
§ 22 49175*11




                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                        49175
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             B32-8520 (s.o.)
                Radgröße                          8,5Jx20H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr



                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°       90                   28
                S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   28
                S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                   -
                S06       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -
                S07       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                   -
                S08       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                          Brock Typ: ZM1



                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 9

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Fiat
                                                Lexus
                                                Suzuki
                                                Toyota


                Spurverbreiterung               innerhalb 2%



                Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Fiat Sedici               79-99,2        235/30R20 A01 K1a K1b K2b K42              A12 A18 A57
                FY                        79-99,2        245/30R20 A01 K1c K2b K30 K42              A99 Flh KMV
                e4*2001/116*0106*..                                                                 S03
                Lexus GS                  183-255        245/30R20 T90                              A12 A18 A99
                S19                       183-255        255/30R20 K1a K2b K30 K42 K56 T92 Z49      Lim S04
                e6*2001/116*0103*00-05
§ 22 49175*11




                Lexus IS                  110-153        235/30R20   G01 K30 R02 T88                A01 A12 A18
                XE2(a)                    110-153        245/30R20   R03 T90                        A99 Lim VL0
                e11*2001/116*0206*00-09   110-153        255/30R20   R03 T92                        S04
                Lexus IS250c              153            235/30R20   G01 K3s R02 T88                A01 A12 A18
                XE2(a)                    153            245/30R20   R03 T90                        A99 Cbo VL0
                e11*2001/116*0206*00-09   153            255/30R20   R03 T92                        S04
                Lexus LS 430              207            245/35R20   K1c K41 K42 T95                A01 A12 A18
                F3                                                                                  A99 S04
                e6*98/14*0079*..,
                e6*2001/116*0079*..
                Lexus NX300H              114            235/45R20                                  A12 A18 A57
                AZ1, AZ1-TMG              114            245/40R20                                  A99 S04
                e6*2007/46*0111*..;       114            245/45R20
                e13*2007/46*1536*..
                Suzuki Grand Vitara       78-122         245/40R20 K1c                              A01 A12 A18
                JT                                                                                  A99 Y84 S06
                e4*2001/116*0091*..;
                e4*2007/46*0292*..
                - 3-Türer
                Suzuki Grand Vitara       78-171         245/40R20 K1c                              A01 A12 A18
                JT                                                                                  A99 Y85 S06
                e4*2001/116*0091*..;
                e4*2007/46*0292*..
                - 5-Türer
                Suzuki Kizashi            131            235/35R20   A01 K1a K2b T92                A12 A18 A57
                FR                        131            245/30R20   A01 K1a K2b T90                A99 Lim S07
                e4*2007/46*0142*..        131            255/30R20   A01 K1c K2b K6d T92
                Suzuki SX4                66-99,2        235/30R20   K1c K2c K42                    A01 A12 A18
                EY                        66-99,2        245/30R20   K1c K2c K30 K42                A58 A99 Flh
                e4*2001/116*0105*..;                                                                KOV S03
                e4*2007/46*0284*..
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung           kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Suzuki SX4                   66-99,2     235/30R20 A01 K1a K1b K2b K42              A12 A18 A57
                EY                           66-99,2     245/30R20 A01 K1c K2b K30 K42              A99 Flh KMV
                e4*2001/116*0105*..;                                                                S03
                e4*2007/46*0284*..
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4                   79,82,88    235/30R20 K1c K2c K42                      A01 A12 A18
                GY                           79,82,88    245/30R20 K1c K2c K30 K42                  A58 A99 Flh
                e4*2001/116*0124*..;                                                                KOV S05
                e4*2007/46*0291*..
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4                   79,82,88    235/30R20 A01 K1a K1b K2b K42              A12 A18 A57
                GY                           79,82,88    245/30R20 A01 K1c K2b K30 K42              A99 Flh KMV
                e4*2001/116*0124*..;                                                                S05
                e4*2007/46*0291*..
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4 S-Cross           88          235/30R20 K1c K2b K5v K6w T88              A01 A12 A18
§ 22 49175*11




                JY                                                                                  A57 A99 S02
                e4*2007/46*0779*00-03
                Suzuki Vitara                88, 103     235/30R20   K1c K2b K6v T88                A01 A12 A18
                LY                           88, 103     235/35R20   K1c K2b K6v                    A57 A99 S02
                e4*2007/46*0928*..           88, 103     245/30R20   K1c K2b K6v
                                             88, 103     255/30R20   K1c K2c K3i K4i K5v K6x K8a
                Toyota Avensis               82-130      255/30R20   K1c K2b K4h K6e T92            A01 A12 A18
                T27, /-MS1                                                                          A99 Car Lim
                e11*2001/116*0331*.;                                                                S04
                e11*2007/46*0236*..
                - incl. Facelift 2012+2015
                Toyota C-HR                  72, 85      235/35R20   K1c K2b K6b K6x                A01 A12 A18
                AX1T                         72, 85      235/40R20   K1c K2b K6b K6x                A58 A99 MHy
                e11*2007/46*3641*..          72, 85      245/35R20   K1c K2c K5v K6b K6x            S08
                Toyota RAV4 (III)            100-130     245/40R20                                  A12 A18 A57
                XA3(a)                       100-130     255/35R20   A01 K1a K1b K2b                A99 KOV S04
                e6*2001/116*0105*00-08
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                - incl. Facelift 2009
                Toyota RAV4 (III)            100-130     245/40R20                                  A12 A18 A57
                XA3(a)                       100-130     255/35R20                                  A99 KMV S04
                e6*2001/116*0105*00-08
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                - incl. Facelift 2009
                Toyota RAV4 (IV)             91-112      235/45R20                                  A12 A18 A57
                XA3(a)                       91-112      245/40R20                                  A99 LT4 S04
                e6*2001/116*0105*09-13       91-112      245/45R20
                - ab Modell 2013             91-112      255/40R20




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 9
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Toyota RAV4 (IV)           91-112       235/45R20                                        A12 A18 A57
                XA3(a)                     91-112       245/40R20                                        A99 LT3 S04
                e6*2001/116*0105*09-13     91-112       245/45R20
                - ab Modell 2013           91-112       255/40R20
                Toyota RAV4 (IV)           105, 112     235/45R20                                        A12 A18 A57
                XA3(a)                     105, 112     245/40R20                                        A99 LT4 S04
                e6*2001/116*0105*14-..     105, 112     245/45R20
                - ab Facelift 2016         105, 112     255/40R20
                Toyota RAV4 (IV)           105, 112     235/45R20                                        A12 A18 A57
                XA3(a)                     105, 112     245/40R20                                        A99 LT3 S04
                e6*2001/116*0105*14-..     105, 112     245/45R20
                - ab Facelift 2016         105, 112     255/40R20
                Toyota RAV4 (IV) Hybrid    114          235/45R20                                        A12 A18 A57
                XA4                        114          245/40R20                                        A99 LT4 S04
                e6*2007/46*0166*..         114          245/45R20
                                           114          255/40R20
                Toyota RAV4 (IV) Hybrid    114          235/45R20                                        A12 A18 A57
                XA4                        114          245/40R20                                        A99 LT3 S04
                e6*2007/46*0166*..
§ 22 49175*11




                                           114          245/45R20
                                           114          255/40R20


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 9

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
§ 22 49175*11




                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 9

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
                Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

                K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
                hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
§ 22 49175*11




                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6e     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Rad-
                mitte vollständig umzulegen.

                K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 9

                K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LT3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
                225/65R17 ww. 225/60R18. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und
                "VIP")

                LT4    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
                235/55R18. (z.Zt. für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und "VIP")

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
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                MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 8 von 9

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                VL0   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

                Nr. 1 235/30R20         245/30R20, 255/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.
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                Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
                Kederband) zu entfernen.




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 11. April 2017 in Lambsheim statt.




                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 9



                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 11. April 2017




                Bohlander                                                                   00269538.DOC
                NR/Boh
§ 22 49175*11




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim