GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 9 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0400809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B32 Typ B32-8520 Radgröße 8,5Jx20H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) W4 B32-8520 W4 / 5/114,3/60,1 40 750 2300 BA17 N27 Ø72,6xØ60,1 § 22 49175*11 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49175 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B32-8520 (s.o.) Radgröße 8,5Jx20H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 28 S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S06 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S07 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 - S08 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Brock Typ: ZM1 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 9 Verwendungsbereich Hersteller Fiat Lexus Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Sedici 79-99,2 235/30R20 A01 K1a K1b K2b K42 A12 A18 A57 FY 79-99,2 245/30R20 A01 K1c K2b K30 K42 A99 Flh KMV e4*2001/116*0106*.. S03 Lexus GS 183-255 245/30R20 T90 A12 A18 A99 S19 183-255 255/30R20 K1a K2b K30 K42 K56 T92 Z49 Lim S04 e6*2001/116*0103*00-05 § 22 49175*11 Lexus IS 110-153 235/30R20 G01 K30 R02 T88 A01 A12 A18 XE2(a) 110-153 245/30R20 R03 T90 A99 Lim VL0 e11*2001/116*0206*00-09 110-153 255/30R20 R03 T92 S04 Lexus IS250c 153 235/30R20 G01 K3s R02 T88 A01 A12 A18 XE2(a) 153 245/30R20 R03 T90 A99 Cbo VL0 e11*2001/116*0206*00-09 153 255/30R20 R03 T92 S04 Lexus LS 430 207 245/35R20 K1c K41 K42 T95 A01 A12 A18 F3 A99 S04 e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079*.. Lexus NX300H 114 235/45R20 A12 A18 A57 AZ1, AZ1-TMG 114 245/40R20 A99 S04 e6*2007/46*0111*..; 114 245/45R20 e13*2007/46*1536*.. Suzuki Grand Vitara 78-122 245/40R20 K1c A01 A12 A18 JT A99 Y84 S06 e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 3-Türer Suzuki Grand Vitara 78-171 245/40R20 K1c A01 A12 A18 JT A99 Y85 S06 e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 5-Türer Suzuki Kizashi 131 235/35R20 A01 K1a K2b T92 A12 A18 A57 FR 131 245/30R20 A01 K1a K2b T90 A99 Lim S07 e4*2007/46*0142*.. 131 255/30R20 A01 K1c K2b K6d T92 Suzuki SX4 66-99,2 235/30R20 K1c K2c K42 A01 A12 A18 EY 66-99,2 245/30R20 K1c K2c K30 K42 A58 A99 Flh e4*2001/116*0105*..; KOV S03 e4*2007/46*0284*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki SX4 66-99,2 235/30R20 A01 K1a K1b K2b K42 A12 A18 A57 EY 66-99,2 245/30R20 A01 K1c K2b K30 K42 A99 Flh KMV e4*2001/116*0105*..; S03 e4*2007/46*0284*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79,82,88 235/30R20 K1c K2c K42 A01 A12 A18 GY 79,82,88 245/30R20 K1c K2c K30 K42 A58 A99 Flh e4*2001/116*0124*..; KOV S05 e4*2007/46*0291*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79,82,88 235/30R20 A01 K1a K1b K2b K42 A12 A18 A57 GY 79,82,88 245/30R20 A01 K1c K2b K30 K42 A99 Flh KMV e4*2001/116*0124*..; S05 e4*2007/46*0291*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 S-Cross 88 235/30R20 K1c K2b K5v K6w T88 A01 A12 A18 § 22 49175*11 JY A57 A99 S02 e4*2007/46*0779*00-03 Suzuki Vitara 88, 103 235/30R20 K1c K2b K6v T88 A01 A12 A18 LY 88, 103 235/35R20 K1c K2b K6v A57 A99 S02 e4*2007/46*0928*.. 88, 103 245/30R20 K1c K2b K6v 88, 103 255/30R20 K1c K2c K3i K4i K5v K6x K8a Toyota Avensis 82-130 255/30R20 K1c K2b K4h K6e T92 A01 A12 A18 T27, /-MS1 A99 Car Lim e11*2001/116*0331*.; S04 e11*2007/46*0236*.. - incl. Facelift 2012+2015 Toyota C-HR 72, 85 235/35R20 K1c K2b K6b K6x A01 A12 A18 AX1T 72, 85 235/40R20 K1c K2b K6b K6x A58 A99 MHy e11*2007/46*3641*.. 72, 85 245/35R20 K1c K2c K5v K6b K6x S08 Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 A12 A18 A57 XA3(a) 100-130 255/35R20 A01 K1a K1b K2b A99 KOV S04 e6*2001/116*0105*00-08 - ohne Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 A12 A18 A57 XA3(a) 100-130 255/35R20 A99 KMV S04 e6*2001/116*0105*00-08 - mit Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Toyota RAV4 (IV) 91-112 235/45R20 A12 A18 A57 XA3(a) 91-112 245/40R20 A99 LT4 S04 e6*2001/116*0105*09-13 91-112 245/45R20 - ab Modell 2013 91-112 255/40R20 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota RAV4 (IV) 91-112 235/45R20 A12 A18 A57 XA3(a) 91-112 245/40R20 A99 LT3 S04 e6*2001/116*0105*09-13 91-112 245/45R20 - ab Modell 2013 91-112 255/40R20 Toyota RAV4 (IV) 105, 112 235/45R20 A12 A18 A57 XA3(a) 105, 112 245/40R20 A99 LT4 S04 e6*2001/116*0105*14-.. 105, 112 245/45R20 - ab Facelift 2016 105, 112 255/40R20 Toyota RAV4 (IV) 105, 112 235/45R20 A12 A18 A57 XA3(a) 105, 112 245/40R20 A99 LT3 S04 e6*2001/116*0105*14-.. 105, 112 245/45R20 - ab Facelift 2016 105, 112 255/40R20 Toyota RAV4 (IV) Hybrid 114 235/45R20 A12 A18 A57 XA4 114 245/40R20 A99 LT4 S04 e6*2007/46*0166*.. 114 245/45R20 114 255/40R20 Toyota RAV4 (IV) Hybrid 114 235/45R20 A12 A18 A57 XA4 114 245/40R20 A99 LT3 S04 e6*2007/46*0166*.. § 22 49175*11 114 245/45R20 114 255/40R20 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 9 Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett § 22 49175*11 angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg- hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 9 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen. K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da- hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- § 22 49175*11 gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5v An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Rad- mitte vollständig umzulegen. K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 9 K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu- sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). LT3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 225/65R17 ww. 225/60R18. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und "VIP") LT4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 235/55R18. (z.Zt. für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und "VIP") Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. § 22 49175*11 MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. S08 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe Seite 1) verwendet werden. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 8 von 9 T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). VL0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 235/30R20 245/30R20, 255/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. § 22 49175*11 Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff- Kederband) zu entfernen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 11. April 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55097012 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 9 von 9 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 11. April 2017 Bohlander 00269538.DOC NR/Boh § 22 49175*11 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim