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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51361



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8 J x 18 H2


             Typ:                         OA8080
§ 22 51361




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51361


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51361


             Die ABE-Nr. 51361 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ OA8080, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0035-17-WIRD vom 22.02.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51361




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 22.02.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 13.03.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                           Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.02.2017
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             Fahrzeughersteller                         : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 34
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                    och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
             1143534601/F        OA8080/F PCD114,3          Ø64.1-P-Ø76                 60,1     Kunststoff     730     2300     11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : JT; FR
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Kit: P11, ww. P12
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : JY; (Kegelbund)
§ 22 51361




             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Kit: P14
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Kit: P14
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                          Typ : LY; JY
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Kit: P14
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : JY; LY
                                                          100 Nm für Typ : JY; NZ
                                                          110 Nm für Typ : JT
                                                          140 Nm für Typ : FR
             Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
             JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100             11A; 24J                   2-türig; 4-türig;
                                                       235/50R18 97              11A; 22I; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/55R18 100             11A; 22I; 24J; 24M         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       245/50R18 100             11A; 22I; 24C; 24M         721; 725; 73C; 74A;
                                                       255/45R18 99              11A; 22I; 24J; 24M         74P
                                                       255/50R18 102             11A; 22B; 24C; 24D

             Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
             FR           e4*2007/46*0142*.. 131              235/40R18 91       11A; 21P; 245; 248         Allradantrieb;
                                                              235/45R18 94       11A; 21P; 245; 248         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R18 93       11A; 21P; 241; 246;        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                 248; 260                   71K; 721; 725; 729;
                                                                                                            73C; 74A; 74P


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                           Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
             NZ           e4*2007/46*0155*.. 100   215/35R18 80                  11A; 21P; 22B; 24C;      Frontantrieb;
                                                                                 24M; 272                 Radschrauben;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
             JY           e4*2007/46*0779*.. 88      215/40R18 89                11A; 24J; 248; 26J; 27F bis
                                                                                                         e4*2007/46*0779*03;
                                                              215/45R18 89       11A; 24J; 248; 26J; 27F Schräghecklimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                              225/40R18 88       11A; 24C; 248; 26J;     Frontantrieb;
                                                                                 27F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/45R18 91       11A; 24C; 248; 26J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 27F                     721; 725; 73C; 74A;
                                                              235/40R18 91       11A; 24C; 244; 247;     74P
                                                                                 26J; 27F
                                                              245/35R18 92       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                 26J; 27F
                                                              245/40R18 93       11A; 24C; 244; 247;
§ 22 51361




                                                                                 26J; 27F
             JY             e4*2007/46*0779*..      82 - 103 215/45R18 89        11A; 24J; 248; 27I      ab
                                                                                                         e4*2007/46*0779*04;
                                                              225/45R18 91       11A; 24J; 248; 26P;     Schräghecklimousine;
                                                                                 27B; 27H                Allradantrieb;
                                                              235/45R18 94       11A; 24J; 244; 26P;     Frontantrieb;
                                                                                 27B; 27F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R18 93       11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 26B; 26N; 27B           721; 725; 73C; 74A;
                                                              245/45R18 96       11A; 24C; 244; 247;     74P
                                                                                 26B; 26N; 27B; 27F

             Verkaufsbezeichnung:     VITARA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
             LY           e4*2007/46*0928*.. 88 - 103 215/45R18 89               11A; 24J; 248; 27I      Allradantrieb;
                                                      225/45R18 91               11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/45R18 94       11A; 24J; 248; 26N;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 26P; 27B                721; 725; 73C; 74A;
                                                              245/40R18 93       11A; 24C; 244; 247;     74P
                                                                                 26B; 26N; 27B

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : XC1(EU,M); AZ1 (Flachbund lose)


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                           Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.02.2017
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             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Kit: P8
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : E15J(a); E15UTN(a); XU3(a); R1; E15UT(a); T25; V3;
                                                          XE2(a); XW3(a); AR2; AX1T(EU,M); E15UT(a)MS1; HXU3(a); T27;
                                                          XW4(a); M2; R3; XA4(EU,M); A2; S16; AX1T(EU,M)-TMG; XA3(a);
                                                          S19(a)
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Kit: P8
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : A2; R1; T25; XA3(a)
                                                          104 Nm für Typ : V3
                                                          110 Nm für Typ : M2; R3
                                                          115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                                          erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                                          E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                                          135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; HXU3(a) erhöhtes
                                                          Anzugsmoment; S16 erhöhtes Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes
                                                          Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes
                                                          Anzugsmoment; XA4(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a)
                                                          erhöhtes Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a)
                                                          erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                                          140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                          AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XC1(EU,M) erhöhtes
                                                          Anzugsmoment
                                                          160 Nm für Typ : AZ1 erhöhtes Anzugsmoment
§ 22 51361




             Verkaufsbezeichnung:     AURIS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97        215/40R18 89       11A; 21S; 22I; 24J;      erhöhtes
             E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..                                   24M                      Anzugsmoment
                                                                                                          115 Nm; bis
             E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                   225/40R18 88       11A; 21P; 21S; 22I;      e11*2001/116*0305*13;
             1          e11*2007/46*0019*..                                      24J; 24M                 2-türig; 4-türig;
             E15UTN(a)
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 740
             E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W 11A; 21P; 21S; 24J;              erhöhtes
             E15UT(a)       e11*2001/116*0305*..                         24M                              Anzugsmoment
                                                                                                          115 Nm; bis
             E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                   235/40R18 91       11A; 21B; 21T; 24D;      e11*2001/116*0305*13;
             1                                                                   24J; 54A                 2-türig; 4-türig;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 740




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     AURIS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             E15UT(a)     e11*2001/116*0305*.. 66 - 73     215/40R18 89       11A; 24J; 248; 26B       erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                                                       115 Nm; AURIS
                                                                                                       TOURING
                                                                                                       SPORTS; ab
                                                                                                       e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                       Kombi; Schrägheck;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       Verbundlenkerhinterach
                                                                                                       se;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740
             E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 82 - 97   215/40R18 89       11A; 24J; 248; 26B       erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                                                       115 Nm; AURIS
                                                                                                       TOURING
                                                                                                       SPORTS; ab
                                                                                                       e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                       Kombi; Schrägheck;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       Mehrlenkerhinterachse;
§ 22 51361




                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y                                   erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                            e11*98/14*0078*..              245/40R18 93W 11A; 24J                      135 Nm;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183  235/40R18 91Y                                       erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                           235/40R18 95                                135 Nm; bis
                                                 183 - 208 245/40R18 93                                e6*2001/116*0103*05;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P; 740




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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                                                                                                                  Seite: 5 von 22
             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18            Nur Sportausführung;     erhöhtes
                                                                              51G; 57E; 575            Anzugsmoment
                                                                                                       135 Nm; bis
                                                           225/40R18 92  51J                           e11*2001/116*0206*09;
                                                           235/40R18 91W 51J                           Cabrio; Limousine;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS NX300H, LEXUS NX200T
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             AZ1          e6*2007/46*0111*.. 114 - 175 225/60R18 100                                   erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                           235/55R18          51G                      160 Nm; Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     Lexus RC200T, Lexus RC300H
§ 22 51361




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             XC1(EU,      e11*2007/46*2883*.. 133    235/45R18 94             11A; 246; 26B; 27F       erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
             M)                                                                                        140 Nm; Coupe;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX 300,RX 350
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             XU3(a)       e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 245/45R18 96                                   erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                                                       135 Nm;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX 400h
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             HXU3(a)      e6*2001/116*0098*.. 150 - 203 245/45R18 96                                   erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                                                       135 Nm;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89  11A; 21P                        ab
                                                         225/40R18 88W 11A; 21B; 22I; 24J;             e11*2001/116*0196*05;
                                                                       24M                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/40R18 91  11A; 21B; 22I; 24J;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       24M                             721; 725; 73C; 74A;
                                                         245/35R18 88W 11A; 22B; 24M; 57F;             74P
                                                                       68T
             T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89  11A; 21B                        nur bis
                                                         225/35R18 87W 11A; 21B                        e11*2001/116*0196*04;
                                                         225/40R18 88W 11A; 21B                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/35R18 88W 11A; 22B; 24M; 57F;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       68T                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91        11A; 245                 erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                          235/40R18 91        11A; 22M; 24J; 248       135 Nm; Limousine;
                                                 91 - 130 225/40R18 92        11A; 245                 Frontantrieb;
                                                          225/45R18 91W       11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/40R18 91W       11A; 22M; 24J; 248       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          235/45R18 94        11A; 22M; 24J; 248       721; 725; 729; 73C;
                                                          245/40R18 93        11A; 21P; 22M; 24J;      74A; 74P; 740
                                                                              248
§ 22 51361




             T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92        11A; 245                 erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                           225/45R18 91       11A; 245                 135 Nm; Kombi;
                                                           235/40R18 91       11A; 22M; 24J; 248       Frontantrieb;
                                                           235/45R18 94       11A; 22M; 24J; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/40R18 93       11A; 21P; 22M; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              248                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/40R18 91W 11A; 21P; 22M; 24J               Frontantrieb;
                          e6*98/14*0083*..              235/40R18 91  11A; 21P; 22I; 22M;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      24J                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W 11A; 21B; 22B; 22F;             10B; 11B; 11G; 11H;
                          e6*98/14*0085*..                             24J                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         235/40R18 91W 11A; 22B; 22F; 24J;             721; 725; 73C; 74A;
                                                                       24M                             74P
                                                         235/45R18 94  11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                       24J; 24M
                                                         245/40R18 93W 11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                       24J; 24M




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.. 85           225/50R18 95       11A; 24M; 241; 246;      erhöhtes
             M)                                                               26B; 26J; 27B; 27H       Anzugsmoment
                                                                                                       140 Nm; nur Version:
             AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..            235/45R18 94       11A; 24J; 248; 26B;      NGX10L-AHFDXW(1A);
             M)-TMG                                                           26J; 27B; 27H            Allradantrieb;
                                                           235/50R18 97       11A; 24C; 244; 247;      Frontantrieb;
                                                                              26B; 26J; 27B; 27F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R18 96       11A; 24M; 241; 246;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              26B; 26J; 27B; 27F       721; 725; 73C; 74A;
                                                           255/45R18 99       11A; 24C; 244; 247;      74P; 740
                                                                              26B; 26J; 27B; 27F

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/45R18 89                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        225/40R18 91                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                        235/40R18 91          11A; 22I; 24J; 24M       74P

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 245/40R18 97          11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51361




                            e6*98/14*0069*..                                  24C                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius Plus
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             XW4(a)       e11*2007/46*0157*.. 73      215/45R18 89            11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                           235/40R18 91       11A; 26B; 27I; 67Q       135 Nm; Prius Plus;
                                                                                                       Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius, Toyota Prius Plus
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW     Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
             XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73     215/45R18 89    11A; 26P                         erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                           235/40R18 91       11A; 26B; 27I; 67Q       135 Nm; Prius Plus;
                                                                                                       Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     Toyota RAV4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             XA4(EU,      e6*2007/46*0166*.. 91 - 114 225/55R18 98            11A; 27I                 erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
             M)                                            225/60R18 100      11A; 27I                 135 Nm; Allradantrieb;
                                                           235/50R18 97       11A; 24J; 27I            Frontantrieb;
                                                           235/55R18 100      11A; 24J; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/50R18 100      11A; 24J; 27B            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A2           e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 235/50R18 97          11A; 367                 2-türig; 4-türig;
                          e6*98/14*0070*..              245/45R18 96          11A; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/45R18 99          11A; 367                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 235/50R18 97      11A; 24K                 bis
                                                            235/55R18 99      11A; 24K                 e6*2001/116*0105*08;
                                                            245/50R18 100     11A; 24K                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/45R18 99      11A; 24K                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            255/50R18 102     11A; 24K                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
§ 22 51361




             XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   91 - 114 225/55R18 98       11A; 27I                 erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                           225/60R18 100      11A; 27I                 135 Nm; ab
                                                           235/50R18 97       11A; 24J; 27I            e6*2001/116*0105*09;
                                                           235/55R18 100      11A; 24J; 27I            Allradantrieb;
                                                           245/50R18 100      11A; 24J; 27B            Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/40R18 92                                   erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                           225/45R18 95                                135 Nm; Frontantrieb;
                                                           235/40R18 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R18 94                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           245/40R18 93       11A; 246                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P; 740; MAO

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§ 22 51361




                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
§ 22 51361




                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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                   gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                   abgedeckt sein.
             24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                  durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§ 22 51361




                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                         Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 22.02.2017
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             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
§ 22 51361




                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          215/45R18
                                  Hinterachse:                          235/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        225/40R18
                                  Hinterachse:                        245/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
§ 22 51361




             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       SUZUKI
                    Fahrzeugtyp:      JY
                    Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0779*..
                    Handelsbez.:      SX4, SUZUKI SX4

                    Variante(n):      ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 260                    VA
                          26P                      x = 250             y = 210                    VA
                          27B                      x = 330             y = 400                    HA
                          27I                      x = 280             y = 360                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51361




                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 260              5                VA
                          26J                   x = 300       y = 260              5                VA
                          27H                   x = 330       y = 400              8                HA
                          27F                   x = 330       y = 400             25                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       SUZUKI
                    Fahrzeugtyp:      LY
                    Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0928*..
                    Handelsbez.:      VITARA

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 300                    VA
                          26P                      x = 250             y = 250                    VA
                          27B                      x = 300             y = 300                    HA
                          27I                      x = 250             y = 250                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 300       y = 300              8                HA
                          26J                   x = 300       y = 300             10                VA
§ 22 51361




                          26N                   x = 300       y = 300              8                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       SUZUKI
                    Fahrzeugtyp:      JY
                    Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0779*..
                    Handelsbez.:      SX4, SUZUKI SX4

                    Variante(n):      Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27F                   x = 300       y = 300             24                HA
                          27H                   x = 300       y = 300              8                HA
                          26J                   x = 300       y = 300             26                VA
                          26N                   x = 300       y = 300              8                VA
§ 22 51361




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       TOYOTA
                    Fahrzeugtyp:      AX1T(EU,M)-TMG
                    Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1765*..
                    Handelsbez.:      TOYOTA C-HR

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 300             y = 300                    HA
                          27I                      x = 250             y = 250                    HA
                          26B                      x = 300             y = 250                    VA
                          26P                      x = 250             y = 200                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27F                   x = 300       y = 250             30                HA
                          27H                   x = 300       y = 250              8                HA
§ 22 51361




                          26J                   x = 300       y = 250             30                VA
                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       TOYOTA
                    Fahrzeugtyp:      AX1T(EU,M)
                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*3641*..
                    Handelsbez.:      TOYOTA C-HR

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 300             y = 300                    HA
                          27I                      x = 250             y = 250                    HA
                          26B                      x = 300             y = 250                    VA
                          26P                      x = 250             y = 200                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27F                   x = 300       y = 250             30                HA
                          27H                   x = 300       y = 250              8                HA
§ 22 51361




                          26J                   x = 300       y = 250             30                VA
                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       TOYOTA
                    Fahrzeugtyp:      XW4(a)
                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0157*..
                    Handelsbez.:      Toyota Prius Plus

                    Variante(n):      Frontantrieb, Kombi

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27I                      x = 240             y = 330                    HA
                          27B                      x = 290             y = 380                    HA
                          26P                      x = 260             y = 240                    VA
                          26B                      x = 310             y = 290                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 290       y = 380              8                HA
                          27F                   x = 290       y = 380              9                HA
§ 22 51361




                          26N                   x = 310       y = 290              8                VA
                          26J                   x = 310       y = 290             13                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 20 von 22

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       TOYOTA
                    Fahrzeugtyp:      XC1(EU,M)
                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*2883*..
                    Handelsbez.:      Lexus RC200T, Lexus RC300H

                    Variante(n):      Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 290             y = 280                    VA
                          26P                      x = 240             y = 230                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27F                   x = 280       y = 400             30                HA
                          27H                   x = 180       y = 330              8                HA
                          26J                   x = 290       y = 280              4                VA
                          26N                   x = 290       y = 280              4                VA
§ 22 51361




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       TOYOTA
                    Fahrzeugtyp:      XA3(a)
                    Genehm.Nr.:       e6*2001/116*0105*..
                    Handelsbez.:      TOYOTA RAV4

                    Variante(n):      ab e6*2001/116*0105*09

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 400             y = 400                    HA
                          27I                      x = 350             y = 380                    HA
§ 22 51361




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       TOYOTA
                    Fahrzeugtyp:      E15UT(a)
                    Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0305*..
                    Handelsbez.:      AURIS

                    Variante(n):      AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 250             y = 280                    VA
                          27B                      x = 350             y = 400                    HA
                          26B                      x = 300             y = 330                    VA
                          27I                      x = 300             y = 350                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 350       y = 400              8                HA
                          27F                   x = 350       y = 400             10                HA
§ 22 51361




                          26N                   x = 300       y = 330              8                VA
                          26J                   x = 300       y = 330             25                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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