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							Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                           Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 16.09.2020
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                    Fahrzeughersteller          SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-   zul.       zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff       Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung            (mm)                    last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                     (kg)       (mm)     datum
5114360135J2         CA15 8519                 Z17 N27 Ø60,1                 60,1    Kunststoff      725     2300    11/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : GY; JT; FR
Zubehör                                    : Zentrierring: Z17 N27 Ø60,1; Nabenkappe: Z05;


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : LY; FY; JY; EY
Zubehör                                    : Zentrierring: Z17 N27 Ø60,1; Nabenkappe: Z05;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY
                                             100 Nm für Typ : JY
                                             110 Nm für Typ : JT
                                             140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:      FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88           215/35R19   85    11A; 24J                   Allradantrieb;
                                                   225/35R19   84    11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                                   235/35R19   87    11A; 22I; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   245/35R19   89    11A; 22I; 24C; 24M         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 16.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:      GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 235/45R19         95                              2-türig; 4-türig;
                                          245/45R19         98     11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R19         96     11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                          255/45R19         100    11A; 22I; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*..   131           235/35R19 91       11A; 21P; 24J; 248;      Allradantrieb;
                                                                   260                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/40R19 92       11A; 21P; 24J; 248;      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                   260                      71K; 721; 725; 729;
                                                245/35R19 93       11A; 21B; 241; 246;      73C; 74A; 74P
                                                                   248; 260

Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99        215/35R19   85     11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                                225/35R19   88     11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                235/35R19   87     11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                245/35R19   89     11A; 22I; 24C; 24D       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P
GY             e4*2001/116*0124*..    79 - 88   215/35R19 85       11A; 22B; 24C; 24D       Stufenheck;
                                                225/35R19 84       11A; 22B; 22M; 24C;      Frontantrieb;
                                                                   24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                245/30R19 89       11A; 22B; 22L; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   24D; 678                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*..  88      225/35R19 88              11A; 24C; 248; 26J;      bis
                                                                   27F                      e4*2007/46*0779*03;
                                                235/30R19 86       11A; 24C; 244; 247;      Schräghecklimousine;
                                                                   26J; 27F                 Allradantrieb;
                                                235/35R19 87       11A; 24C; 244; 247;      Frontantrieb;
                                                                   26J; 27F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
JY             e4*2007/46*0779*..     82 - 103 225/40R19 89        11A; 24J; 248; 26P;      ab
                                                                   27B; 27H                 e4*2007/46*0779*04;
                                                                                            Schräghecklimousine;
                                                235/40R19 92       11A; 242; 244; 245;      Allradantrieb;
                                                                   26N; 26P; 27B; 27F       Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 16.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:      VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
LY           e4*2007/46*0928*..  88 - 103 225/40R19 89              11A; 24J; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                 235/40R19 92       11A; 24C; 244; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    26P; 27B                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : XC1(EU,M) (Flachbund lose)
Zubehör                                    : Zentrierring: Z17 N27 Ø60,1; Nabenkappe: Z05;


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : XU3(a); XE1; AX1T(EU,M)-TMG; E15UT(a)MS1; XE2(a);
                                             E15UTN(a); S19(a); E15J(a); HXU3(a); AX1T(EU,M); S16; XA3(a);
                                             AR2; R1; XA4(EU,M); E15UT(a); T27; T25; V3
Zubehör                                    : Zentrierring: Z17 N27 Ø60,1; Nabenkappe: Z05;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a)
                                             104 Nm für Typ : V3
                                             115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                             erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                             E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                             135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; HXU3(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; S16 erhöhtes Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XA4(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment
                                             140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                             AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XC1(EU,M) erhöhtes
                                             Anzugsmoment




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 16.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97       225/35R19 88      11A; 21P; 21T; 22I;       erhöhtes
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..                                 24J; 24M                  Anzugsmoment
                                                                                            115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                  235/35R19 87      11A; 21B; 21T; 22B;       e11*2001/116*0305*13;
1          e11*2007/46*0019*..                                    24D; 24J; 5ET; 54A        2-türig; 4-türig;
E15UTN(a)
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 21T; 24J;             erhöhtes
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*..                         24M                             Anzugsmoment
                                                                                            115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                  235/35R19 91      11A; 21B; 21T; 24D;       e11*2001/116*0305*13;
1                                                                 24J; 54A                  2-türig; 4-türig;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740

Verkaufsbezeichnung:      LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/35R19 91Y 11A; 24J                            erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
               e11*98/14*0078*..                245/35R19 93W 11A; 24J                      135 Nm;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740

Verkaufsbezeichnung:      LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183    235/35R19 91Y                                       erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                      183 - 208 245/35R19 93                                135 Nm; bis
                                                255/35R19 92Y 11A; 22I; 24J; 24M            e6*2001/116*0103*05;
                                                255/35R19 96  11A; 22I; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 740




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 16.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/35R19            11A; 21B; 22B; 24D;       erhöhtes
               e11*98/14*0110*..                                  24J; 53S                  Anzugsmoment
                                                                                            135 Nm; Kombi;
                                                235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22B;           Limousine;
                                                              22F; 24C; 24D; 5ET;           Heckantrieb;
                                                              54A
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 235/35R19 91W 11A; 24J; 51J                     erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                255/35R19 92      Nur Sportausführung;      135 Nm; bis
                                                                  TBF; 11A; 22I; 57F        e11*2001/116*0206*09;
                                                                                            Cabrio; Limousine;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740

Verkaufsbezeichnung:      LEXUS RC200T, Lexus RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
XC1(EU,      e11*2007/46*2883*.. 133 - 180 235/40R19 96           GAR; 11A; 246; 248;       erhöhtes
M)                                                                26B; 27F                  Anzugsmoment
                                                                                            140 Nm; Coupe;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740

Verkaufsbezeichnung:      LEXUS RX 300,RX 350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
XU3(a)       e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 235/45R19 95                                     erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                                                            135 Nm;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 16.09.2020
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                                                                                                       Seite: 6 von 21
Verkaufsbezeichnung:      LEXUS RX 400h
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
HXU3(a)      e6*2001/116*0098*.. 150 - 203 235/45R19 95                                     erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                                                            135 Nm;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 22B; 24J;               nur bis
                                                          24M                               e11*2001/116*0196*04;
                                            235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22B;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          24J; 24M; 54A                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 22I; 24J;             ab
                                                              24M                           e11*2001/116*0196*05;
                                                235/35R19 87W 11A; 21B; 22I; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              24M                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110    235/35R19 91      11A; 21P; 22M; 24J;       erhöhtes
                                                                  248                       Anzugsmoment
                                                                                            135 Nm; Limousine;
                                    91 - 130 225/40R19 93  11A; 22M; 245                    Frontantrieb;
                                             235/35R19 91W 11A; 21P; 22M; 24J;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           248                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                             245/35R19 93  11A; 21P; 22L; 24J;              721; 725; 729; 73C;
                                                           248                              74A; 74P; 740
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R19 93  11A; 22M; 245                    erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                235/35R19 91      11A; 21P; 22M; 24J;       135 Nm; Kombi;
                                                                  248                       Frontantrieb;
                                                245/35R19 93      11A; 21P; 22L; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  248                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 22F;               10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0085*..                             24C; 24M                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 16.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.. 72 - 85        225/45R19 92       11A; 24J; 248; 26B;      erhöhtes
M)                                                                 26J; 27B; 27H            Anzugsmoment
                                                                                            140 Nm; Allradantrieb;
AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..              235/40R19 92       11A;   24M; 241; 246;    Frontantrieb;
M)-TMG                                                             26B;   26J; 27B; 27H     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/45R19 95       11A;   24M; 241; 246;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   26B;   26J; 27B; 27H     721; 725; 73C; 74A;
                                                245/40R19 94       11A;   24C; 244; 247;    74P; 740
                                                                   26B;   26J; 27B; 27F
                                                255/40R19 96       11A;   24C; 244; 247;
                                                                   26B;   26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 235/35R19 91            11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 235/45R19 95             11A; 27I                 erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
XA4(EU,        e6*2007/46*0166*..               235/50R19 99       11A; 24J; 27B            135 Nm; ab
M)                                              245/45R19 98       11A; 27B                 e6*2001/116*0105*09;
                                                255/45R19 100      11A; 24J; 27B            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..    100 - 130 235/45R19   95     11A;   24O               bis
                                                245/45R19   98     11A;   24O               e6*2001/116*0105*08;
                                                255/40R19   96     11A;   24K               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                255/45R19   100    11A;   24K               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 235/35R19 91            5GG                      erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                      82 - 130 225/40R19 93                                 135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 740; MAO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 16.09.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 8 von 21
       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
       nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
       der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
       Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 16.09.2020
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      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 16.09.2020
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      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 16.09.2020
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Ber eiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                            Reifengröße:
                    Vorderachse:                            215/35R19
                    Hinterachse:                            245/30R19


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 16.09.2020
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 235/40R19
     Hinterachse: 265/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 16.09.2020
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MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
TBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 16.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      SUZUKI
        Fahrzeugtyp:     JY
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0779*..
        Handelsbez.:     SX4, SUZUKI SX4

        Variante(n):     ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 260                     VA
              26P                      x = 250             y = 210                     VA
              27B                      x = 330             y = 400                     HA
              27I                      x = 280             y = 360                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 330       y = 400              8                 HA
              27F                    x = 330       y = 400             25                 HA
              26N                    x = 300       y = 260              5                 VA
              26J                    x = 300       y = 260              5                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 16.09.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 15 von 21


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      SUZUKI
        Fahrzeugtyp:     LY
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0928*..
        Handelsbez.:     VITARA

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 300                     VA
              26P                      x = 250             y = 250                     VA
              27B                      x = 300             y = 300                     HA
              27I                      x = 250             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 300       y = 300              8                 HA
              26J                    x = 300       y = 300             10                 VA
              26N                    x = 300       y = 300              8                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 16.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      SUZUKI
        Fahrzeugtyp:     JY
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0779*..
        Handelsbez.:     SX4, SUZUKI SX4

        Variante(n):     Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27F                    x = 300       y = 300             24                 HA
              27H                    x = 300       y = 300              8                 HA
              26J                    x = 300       y = 300             26                 VA
              26N                    x = 300       y = 300              8                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 16.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)-TMG
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1765*..
        Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 250                     VA
              26P                      x = 250             y = 200                     VA
              27B                      x = 300             y = 300                     HA
              27I                      x = 250             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27F                    x = 300       y = 250             30                 HA
              27H                    x = 300       y = 250              8                 HA
              26J                    x = 300       y = 250             30                 VA
              26N                    x = 300       y = 250              8                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 16.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     XA3(a)
        Genehm.Nr.:      e6*2001/116*0105*..
        Handelsbez.:     TOYOTA RAV4

        Variante(n):     ab e6*2001/116*0105*09

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27B                      x = 400             y = 400                     HA
              27I                      x = 350             y = 380                     HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 16.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     XC1(EU,M)
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2883*..
        Handelsbez.:     LEXUS RC200T, Lexus RC300H

        Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 290             y = 280                     VA
              26P                      x = 240             y = 230                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27F                    x = 280       y = 400             30                 HA
              27H                    x = 180       y = 330              8                 HA
              26J                    x = 290       y = 280              4                 VA
              26N                    x = 290       y = 280              4                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 16.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3641*..
        Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 250                     VA
              26P                      x = 250             y = 200                     VA
              27B                      x = 300             y = 300                     HA
              27I                      x = 250             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27F                    x = 300       y = 250             30                 HA
              27H                    x = 300       y = 250              8                 HA
              26J                    x = 300       y = 250             30                 VA
              26N                    x = 300       y = 250              8                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0529-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51626
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: CARMANI CA15 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 16.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     XA4(EU,M)
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0166*..
        Handelsbez.:     TOYOTA RAV4

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27B                      x = 400             y = 400                     HA
              27I                      x = 350             y = 380                     HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.