Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 15.12.2010
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Fahrzeughersteller : FIAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
008 PCD 100/108 Ø72.2 Ø58.1 58,1 Aluminium 615 1990 10/10
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA
835; LANCIA 836; 154; 159; 167; 175; 178; 182; 185; 225; 225L; 839;
843; 930
100 Nm für Typ : 183; 192; 198; 312; 323; 350; 844; 955
Verkaufsbezeichnung: ALFA MITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
955 e3*2001/116*0278*.. 58 - 88 195/55R16 87 Schrägheck;
205/50R16 87 11A; 24M Frontantrieb;
205/55R16 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16 89 11A; 24M; 685 725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U
955 e3*2001/116*0278*.. 58 - 88 195/55R16 12N; 51G Reifen mit
Schneeketten;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; 76U;
76Z
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA G731 66 - 95 205/45R16-83 11A; 22B; 22F; 24D; 24J; 3-türig; 5-türig;
ROMEO 367 10B; 11B; 11G; 11H;
930 215/40R16-82 11A; 22B; 22F; 24D; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
930 e3*96/27*0029*.. 367 725; 73C; 74A; 74H;
225/40R16-85 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 74P; FF0
367; 66D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 15.12.2010
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Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 155
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA F737/1 66 - 121 225/40R16 NICHT für 2.5 TD Frontantrieb; bis
ROMEO (92kW); FEZ; 11A; 21B; Nachtrag 3;
167 22B; 24C; 24D; 631; 66D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
ALFA F737 77 - 121 225/40R16 FEZ; 11A; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
ROMEO 24D; 631; 66D 12A; 51A; 71K; 721;
167 725; 73C; 74A; 74H;
167 F737 74P
ALFA F737/1 66 205/45R16-83 Frontantrieb; ab
ROMEO 66 - 93 215/40R16-82 NICHT für 2.5 TD (92kW) Nachtrag 4 der
167 66 - 120 215/45R16-86 11A; 21B; 22B F737/1;
167 e3*95/54*0011*.. 85 - 120 205/45R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
110 215/40R16 639 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FFM
Verkaufsbezeichnung: FIAT BARCHETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
183 e3*95/54*0005*.., 96 205/45R16-83 11A; 22D 10B; 11B; 11G; 11H;
G954 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FFM
Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
182 e3*96/27*0019*.., 55 - 83 205/45R16-83 11A; 21B; 21L; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H;
G983 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R16-82 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 725; 73C; 74A; 74H;
24M 74P
225/40R16-85 11A; 21B; 21J; 21L; 22B;
22F; 22G; 24D; 24J; 66D;
68D
182 e3*96/27*0019*.., 108 - 113 205/45R16 11A; 21B; 22B; 631 nur FIAT BRAVO 2.0
G983 215/45R16-86 11A; 21B; 21J; 21L; 22B; HGT;
24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R16-85 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 367; 66D; 68D 725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
198 e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 205/55R16 91 Schrägheck;
215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 15.12.2010
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Verkaufsbezeichnung: FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FA e3*92/53*0002*.. 102 205/50R16-86 11A; 21L 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R16-85 11A; 21L; 66D 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16-89 11A; 21L 725; 73C; 74A; 74H;
102 - 140 215/45R16-85 74P; FES
140 205/50R16 51G
225/40R16-85 66D
225/45R16-89
175 e3*93/81*0001*.., 96 - 108 205/50R16-87 11A; 21L 10B; 11B; 11G; 11H;
e3*95/54*0008*.., 225/40R16-85 11A; 21L; 66D 12A; 51A; 71K; 721;
G730 225/45R16-89 11A; 21L 725; 73C; 74A; 74H;
96 - 142 215/45R16-86 74P; FES; SBH
140 - 142 225/40R16-85 66D
140 - 162 205/50R16 51G
225/45R16-89
Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
154 D972/1 55 - 114 215/45R16-85 Nur bis 1030 kg Achslast 10B; 11B; 11G; 11H;
zul.; 11A; 21B; 22B; 22G; 12A; 51A; 71K; 721;
52A 725; 73C; 74A; 74H;
74P
154 D972/2 85 - 110 215/45R16-85 Nur bis 1030 kg Achslast 10B; 11B; 11G; 11H;
zul.; 11A; 21B; 22B; 22G; 12A; 51A; 71K; 721;
52A 725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
225 e3*2001/116*0271*.., 51 - 57 195/50R16 84 11A; 24J; 24M Pkw geschlossen;
e3*2007/46*0011*..
225L N157 195/55R16 87 11A; 24J; 24M Lkw geschl.Kasten
205/45R16 83 11A; 24J; 24M; 5DW (Serie);
205/50R16 87 11A; 24C; 24D Frontantrieb;
225/45R16 89 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 744; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
350 e3*2001/116*0153*.. 51 - 70 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H;
51 - 74 195/50R16 84 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R16 87 725; 73C; 74A; 74H;
205/50R16 11A; 24M; 51G 74P
215/45R16 86 11A; 24M
225/45R16 89 11A; 24M
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 15.12.2010
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Verkaufsbezeichnung: FIAT LINEA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
323 e3*2001/116*0260*.. 57 - 94 195/50R16 84 11A; 24J; 24M; 5EA Stufenheck;
195/55R16 87 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16 89 11A; 24D; 24J 725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
185 e3*93/81*0003*.., 55 - 83 205/45R16-87 11A; 22B; 24C; 24D Pkw geschlossen;
e3*95/54*0003*.. 215/40R16-86 11A; 22B; 24C; 24D Frontantrieb;
Reinf
215/45R16-86 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 725; 73C; 74A; 74H;
24D; 66D 74P
185 e3*93/81*0003*.., 91 - 108 215/40R16-86 FGK; 11A; 22B; 24C; Pkw geschlossen;
Reinf 24M
e3*95/54*0003*.. 225/40R16-85 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; Frontantrieb;
66D 10B; 11B; 11G; 11H;
91 - 113 205/45R16-87 11A; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R16-86 11A; 21L; 22B; 22F; 24C; 725; 73C; 74A; 74H;
24D; 367 74P
96 - 113 205/50R16 87 FGJ; 11A; 21L; 22B; 22F;
24C; 24D; 367
Verkaufsbezeichnung: FIAT PALIO WEEKEND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
178 e3*96/27*0033*.. 51 - 74 215/40R16-82 11A; 22B; 22F; 24C; nur bis
24M; 367 e3*96/27*0033*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT STILO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
192 e3*98/14*0089*.. 59 - 125 205/55R16 11A; 22B; 22L; 24J; 24M; Kombi; Limousine;
51G Schrägheck 2-türig;
215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 22D; 22L; Schrägheck 4-türig;
24J; 24M; 362 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 15.12.2010
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Verkaufsbezeichnung: FIAT TEMPRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
159 F449 83 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22D; 22F; Kombi;
24C Allradantrieb;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22D; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FES
159 F449/1 83 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22D; 22F; Kombi;
24C Allradantrieb;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22D; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FES
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2001/116*0261*.. 99 - 118 195/45R16 80 500 Abarth; 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U
312 e3*2001/116*0261*.. 51 - 74 195/45R16 80 11A; 24D Fiat 500; Fiat 500
C (Cabrio); 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 916; FE0
Verkaufsbezeichnung: LANCIA DEDRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA F303/1 57 - 83 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22G; 52A 10B; 11B; 11G; 11H;
835 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 52A 12A; 51A; 71K; 721;
119 205/45R16 11A; 21B; 22B; 22G; 52A; 725; 73C; 74A; 74H;
631 74P; FES
215/40R16 11A; 21B; 22B; 52A; 639
124 205/45R16 11A; 21B; 22B; 22F; 22G;
52A; 631
215/40R16 11A; 21B; 22B; 22F; 52A;
639
LANCIA F303/2 55 - 83 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22G; 52A Pkw geschlossen;
835 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 52A bis Nachtrag 5;
119 205/45R16 11A; 21B; 22B; 22G; 52A; 10B; 11B; 11G; 11H;
631 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R16 11A; 21B; 22B; 52A; 639 725; 73C; 74A; 74H;
124 205/45R16 11A; 21B; 22B; 22F; 22G; 74P; FES
52A; 631
215/40R16 11A; 21B; 22B; 22F; 52A;
639
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 15.12.2010
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Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 - 102 205/45R16-83 Ottomotor; 11A; 21B; nur Ausf. mit Fz-
836 G489 22B; 22G; 24M; 5DK Breite 1703mm;
66 205/45R16 Dieselmotor; FFN; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
21B; 22B; 22G; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
LANCIA e3*96/27*0021*.., 137 - 142 205/45R16 11A; 22B; 22G; 24J; 63H nur Ausf. mit Fz-
836 G489 Breite 1759mm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 205/45R16-83 nur Ausf. mit Fz-
836 G489 215/40R16-82 Breite 1759mm;
66 - 96 205/45R16 FFN 10B; 11B; 11G; 11H;
102 205/45R16-83 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R16 631 725; 73C; 74A; 74H;
74P
844 e3*2001/116*0279*.. 85 - 110 205/50R16 91 Schrägheck;
205/55R16 51G Frontantrieb;
225/45R16 89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 - 102 205/45R16-83 Ottomotor; 11A; 21B; nur Ausf. mit Fz-
836 G489 22B; 22G; 24M; 5DK Breite 1703mm;
66 205/45R16 Dieselmotor; FFN; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
21B; 22B; 22G; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
LANCIA e3*96/27*0021*.., 137 - 142 205/45R16 11A; 22B; 22G; 24J; 63H nur Ausf. mit Fz-
836 G489 Breite 1759mm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 205/45R16-83 nur Ausf. mit Fz-
836 G489 215/40R16-82 Breite 1759mm;
66 - 96 205/45R16 FFN 10B; 11B; 11G; 11H;
102 205/45R16-83 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R16 631 725; 73C; 74A; 74H;
74P
844 e3*2001/116*0279*.. 85 - 110 205/50R16 91 Schrägheck;
205/55R16 51G Frontantrieb;
225/45R16 89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 15.12.2010
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Verkaufsbezeichnung: LANCIA LYBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
839 e3*98/14*0047*.. 76 - 113 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
843 e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 77 195/50R16 84 11A; 22P; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R16 83 725; 73C; 74A; 74H;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 15.12.2010
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21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 15.12.2010
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
639) Es darf nur folgendes Reifenfabrikat verwendet werden:
Hersteller: Typ:
DUNLOP D40
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63H) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller: Typ:
MICHELIN MXX3 Reinforced
PIRELLI P700-Z Reinforced
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 montiert werden, muss eine Freigabe des
Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/45R16
Hinterachse: 225/40R16
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 15.12.2010
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig.
Falls bei den Angaben unter Ziff.1 Zeile2 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch
die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden,
zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere
durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FEZ) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Hinterachse
müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 15.12.2010
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FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt
werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut
werden.
FFN) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller: Typ:
DUNLOP SP SPORT 8000
MICHELIN MXX3 (Reinforced)
PIRELLI P700-Z (Reinforced)
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
FGJ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 195/60R15
serienmäßig verwendet wird.
FGK) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig, wenn die Reifengröße 195/60R15
serienmäßig verwendet wird.
SBH) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm
(Dicke 25 mm bzw. 28 mm, innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.