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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                7b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                              53R6704
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                         RONAL
Radausführung:                                                     53R6704.02
Radgröße:                                                            7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                    38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                  98 mm
Lochzahl:                                                                 4
Mittenlochdurchmesser:                                               68,0 mm
Zentrierart:                                                    Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                                     650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                              2025 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke              :   Fiat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                           Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                moment
175, FA                                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40216 110 Nm
                                          M12x1,25, Schaftlänge 38 mm
192, 225, 225L, 312                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP 40201 110 Nm
                                          M12x1,25, Schaftlänge 32 mm



Typen:                               ABE / EG-Genehmigung:
175                                  G730
175                                  e3*93/81*0001*..
175                                  e3*95/54*0008*..
FA                                   e3*92/53*0002*
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 142           Fiat Coupe               205/50R16                             A02) bis A10)
                                                                                     S03)

00e3*95/54*0008*05E   1030/800



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                7b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


Typ:                         192
ABE / EG-Genehmigung:        e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 125   Fiat Stilo,              205/50R16                                 A02)bis A10)
              Fiat Stilo SW            A93a)                                     S03)

                                         205/55R16
                                         A93a)

                                         225/45R16
                                         A01)K15)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                                                                 K15)S03)V00n)
e3*98/14*0089*12E     1030/960(1050)                                             4/98/58



Typ:                         312
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 74    Fiat 500                195/40R16                                  A02) bis A10)
                                                                                 S03)
                                         195/45R16

 99 bis 118           Fiat 500 Abarth    195/45R16                               A02) bis A10)
                                                                                 S03)

e3*2001/116*0261*13   830/640(740)                                               4/98/58



Typ:                         225
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 70    Fiat Fiorino            195/50R16                                  A01) bis A10)
                                      K04)                                       K01)S03)

                                         195/55R16
                                         K04)

                                         205/50R16
                                         K02)

                                         215/45R16
                                         K04)

                                         225/45R16
                                         K02)
e3*2001/116*0271*11   950/950(0)                                                 4/98/58




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                7b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


Typ:                           225
ABE / EG-Genehmigung:          e3*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 57    Fiat Fiorino Quobo        195/50R16                          A01) bis A10)
                                        K04)                               K01)S03)

                                         195/55R16
                                         K04)

                                         205/50R16
                                         K02)

                                         215/45R16
                                         K04)

                                         225/45R16
                                         K02)
e3*2007/46*0011*02   950/950(0)                                            4/98/58



Typ:                         225L
ABE / EG-Genehmigung:        N157
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 55    Fiat Fiorino               195/50R16                         A01) bis A10)
                                         K04)                              K01)S03)

                                         195/55R16
                                         K04)

                                         205/50R16
                                         K02)

                                         215/45R16
                                         K04)

                                         225/45R16
                                         K02)
N157,NT06            900/950(980)                                          4/98/58



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

RA-000575-A0-104-07b~FI-4-98-58-ET38_53R6704.doc
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
     zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




Die Anlage Nr. 7b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.12.2010




RA-000575-A0-104-07b~FI-4-98-58-ET38_53R6704.doc
						
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