Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 1/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R675
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 42R6754.02
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast: 615 kg
bei Reifenabrollumfang: 1930 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien bzw.
ALFA LANCIA INDUSTRIALE S.p.A., Arese / Italien
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
182, 185, 192, 198, 225, 225L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40201 110 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
175, FA Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40216 110 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 38 mm
RA-000531-B0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 2/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
175 G730
175 e3*93/81*0001*..
175 e3*95/54*0008*..
FA e3*92/53*0002*
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 142 Fiat Coupe 205/50R16 A02) bis A10)B38)
D21)S03)
162 Fiat Coupe turbo 205/50R16 A02) bis A10)B38)
D21)S03)
e3*95/54*0008*05E 1030/800 4/98/58,0
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: G983
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 83 Fiat Bravo, Fiat Brava 195/45R16 A02) bis A10)
S03)
205/45R16
A01)K32)K33)
108 Fiat Bravo 2.0 HGT 205/45R16
A01)K32)K33)
G983/NT05E 970/900(1000) 4/98/58,0
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 83 Fiat Bravo, Fiat Brava 195/45R16 A02) bis A10)
S03)
205/45R16
A01)K32)K33)
108 bis 113 Fiat Bravo 2.0/-HGT 205/45R16
A01)K32)K33)
e3*96/27*0019*09E 970/900(1000) 4/98/58,1
RA-000531-B0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 3/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 185
ABE / EG-Genehmigung: e3*95/54*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 91; 108 Fiat Marea, 195/50R16 A01)bis A10)
Fiat Marea Weekend K21)M00) S03)K15)
205/45R16
215/40R16
96; 110; 113 Fiat Marea, 205/50R16
Fiat Marea Weekend K04)K18)K21)
e3*95/54*0003*11E 1000/1000(1100) 4/98/58,0
Typ: 192
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 125 Fiat Stilo, 205/50R16 A01)bis A10)
Fiat Stilo SW A93) K15)S03)
205/55R16
A93)
225/45R16
K23)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)A93)
K15)K23)S03)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 125 Fiat Stilo 225/50R16 A01)bis A10)
K03)K23)K26) K15)S03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)A93)
K15)K23)K26)S03)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 103 Fiat Stilo SW 225/50R16 A01)bis A10)
K03)K21)K23)K26) K15)S03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)A93)
K15)K21)K23)K26)
S03)V00)
e3*98/14*0089*12 1030/960(1050) 4/98/58
RA-000531-B0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 4/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 198
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121 Fiat Bravo 205/55R16 A02) bis A10)
S03)
215/50R16
215/55R16
225/50R16
e3*2001/116*0248*17 1060/880(980) 4/98/58
Typ: 198
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Fiat Bravo LPG 205/55R16 A02) bis A10)
S03)
215/50R16
215/55R16
225/50R16
e3*2001/116*0288*00 1000/860(960) 4/98/58
Typ: 225
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 57 Fiat Fiorino 195/50R16 A01) bis A10)
M00) K01)K02)
195/55R16
M00)K13)K23)
205/50R16
215/45R16
225/45R16
e3*2001/116*0271*09 950/950(0) 4/98/58,0
RA-000531-B0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 5/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 225L
ABE / EG-Genehmigung: N157
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54; 55 Fiat Fiorino (Lkw) 195/50R16 A01) bis A10)
M00) K01)K02)
195/55R16
M00)K13)K23)
205/50R16
215/45R16
225/45R16
N157/NT06 900/950(980) 4/98/58,0
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000531-B0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 6/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B38) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die an Achse 1 mit BREMBO-
Festsattelbremse ausgerüstet sind.
D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
der Sonderräder zu entfernen.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000531-B0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 7/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge-
legten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
men bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im Be-
reich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Am vorderen Kunststoffinnenradhauses ist die oberste Befestigungsschraube zu ent-
fernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der se-
rienmäßig vorhandenen Knickstelle).
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind im Radhaus im Be-
reich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu entfernen
und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der serienmä-
ßig vorhandenen Knickstelle).
- Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen Stoß-
leiste bis zum Stoßfänger umzulegen.
- Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der
Bördelkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.).
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen.
V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des je-
weiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 9b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R675 des Auftraggebers Ronal GmbH .
RA-000531-B0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 8/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Geschäftsstelle Essen, 25.06.2010
RA-000531-B0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R675.docx