Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 1 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6654
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 53R6654.02
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast: 615 kg
bei Reifenabrollumfang: 1950 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
175, FA, 176, 186 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40216 110 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 38 mm
192, 225, 225L, 312, 182, 185, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 40201 110 Nm
198, 188 M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
Typ: 176
ABE / EG-Genehmigung: G488
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 98 Fiat Punto 195/45R16 A01) bis A10)
D24)K13)K31)G01)
G488/NT12 850/700(850) 4/98/58
RA-000579-A0-104-07b~FI-4-98-58-ET35_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 2 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
Typ: 176
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 96 Fiat Punto 195/45R16 A01) bis A10)
D24)K13)K31)G01)
e3*96/27*0022*04 850/750 4/98/58
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
175 G730
175 e3*93/81*0001*..
175 e3*95/54*0008*..
FA e3*92/53*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 142 Fiat Coupe 205/50R16 A02) bis A10)
D21)S03)
e3*95/54*0008*05E 1030/800 4/98/58,0
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: G983
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 83 Fiat Bravo, Fiat Brava 195/45R16 A02) bis A10)
S03)
205/45R16
A01)K32)K33)
108 Fiat Bravo 2.0 HGT 205/45R16 A02) bis A10)
A01)K32)K33) S03)
G983/NT05 970/900(1000) 4/98/58,0
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 83 Fiat Bravo, Fiat Brava 195/45R16 A02) bis A10)
S03)
205/45R16
A01)K32)K33)
108 bis 113 Fiat Bravo 2.0/-HGT 205/45R16 A02) bis A10)
A01)K32)K33) S03)
e3*96/27*0019*09 970/900(1000) 4/98/58,1
RA-000579-A0-104-07b~FI-4-98-58-ET35_53R6654.doc
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Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 3 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
Typ: 185
ABE / EG-Genehmigung: e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 91; 108 Fiat Marea, 205/45R16 A01)bis A10)
Fiat Marea Weekend S03)K15)
96; 110; 113 Fiat Marea, 205/50R16 A01)bis A10)
Fiat Marea Weekend K04)K18)K21) S03)K15)
e3*95/54*0003*11E 1000/1000(1100) 4/98/58,0
Typ: 186
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/79*0042*.., e3*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 85 Fiat Multipla 195/50R16 A01) bis A10)
D24)S03)
195/55R16
e3*96/79*0042*09 1100/1050(1150) 4/98/58,0
Typ: 186
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*D050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 76 Fiat Multipla 195/50R16 A01) bis A10)
(Erdgasantrieb) D24)S03)
195/55R16
e3*98/14*D050*01 1100/1050 4/98/58
Typ: 188
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 96 Fiat Punto 195/45R16 A01) bis A10)
S03)D24)K03)K04)K51a)
e3*98/14*0048*08 900/780(850) 4/98/58
Typ: 188
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0289*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 Fiat Punto Erdgas 195/45R16 A01) bis A10)
S03)D24)K03)K04)K51a)
e3*2001/116*0289*01 750/750(0) 4/98/58
RA-000579-A0-104-07b~FI-4-98-58-ET35_53R6654.doc
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Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 4 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
Typ: 192
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110 Fiat Stilo, 205/50R16 A01)bis A10)
Fiat Stilo SW A93) K15)S03)
205/55R16
A93)
59 bis 110 Fiat Stilo 225/50R16 A01)bis A10)
K03)K23)K26) K15)S03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)A93)
K15)K23)K26)S03)
V00)
59 bis 103 Fiat Stilo SW 225/50R16 A01)bis A10)
K03)K21)K23)K26) K15)S03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)A93)
K15)K21)K23)K26)
S03)V00)
e3*98/14*0089*12E 1030/960(1050) 4/98/58
Typ: 198
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121 Fiat Bravo 195/55R16 A02) bis A10)
A93) S03)
195/60R16
205/55R16
215/50R16
215/55R16
225/50R16
e3*2001/116*0248*18 1090/880(980) 4/98/58
RA-000579-A0-104-07b~FI-4-98-58-ET35_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 5 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
Typ: 198
ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Fiat Bravo Pan 195/55R16 A02) bis A10)
A93) S03)
195/60R16
205/55R16
215/50R16
215/55R16
225/50R16
e3*2007/46*0022*00 1060//870(0) 4/98/58
Typ: 198
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Fiat Bravo Gas 195/55R16 A02) bis A10)
A93) S03)
195/60R16
205/55R16
215/50R16
215/55R16
225/50R16
e3*2001/116*0288*00 1000/860(960) 4/98/58
Typ: 312
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Fiat 500 195/40R16 A02) bis A10)
S03)
195/45R16
205/45R16
99 bis 118 Fiat 500 Abarth 195/45R16 A02) bis A10)
S03)
205/45R16
e3*2001/116*0261*13 830/640(740) 4/98/58
RA-000579-A0-104-07b~FI-4-98-58-ET35_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 6 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
Typ: 225
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70 Fiat Fiorino 185/55R16 A01) bis A10)
K04) K01)S03)
195/50R16
K04)
195/55R16
K04)
205/50R16
K02)
e3*2001/116*0271*11 950/950(0) 4/98/58
Typ: 225
ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 57 Fiat Fiorino Quobo 185/55R16 A01) bis A10)
K04) K01)S03)
195/50R16
K04)
195/55R16
K04)
205/50R16
K02)
e3*2007/46*0011*01 950/950(0) 4/98/58
Typ: 225L
ABE / EG-Genehmigung: N157
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 55 Fiat Fiorino LKW 185/55R16 A01) bis A10)
K04) K01)S03)
195/50R16
K04)
195/55R16
K04)
205/50R16
K02)
N157*06 950/950(980) 4/98/58
RA-000579-A0-104-07b~FI-4-98-58-ET35_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 7 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000579-A0-104-07b~FI-4-98-58-ET35_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 8 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
der Sonderräder zu entfernen.
D24) Die Verwendung der Sonderräder an Achse 1 und 2 ist nur zulässig in Verbindung mit den
Fiat-Stahldistanzscheiben (Fiat-Ersatzteil-Nr. 4136475, Dicke 4,7 mm). Es sind längere
Radschrauben zu verwenden, wobei die Mindesteinschraubtiefe 6,5 Umdrehungen betra-
gen muß.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
RA-000579-A0-104-07b~FI-4-98-58-ET35_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 9 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
K15) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge-
legten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
aufzuweiten.
K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
men bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
aufzuweiten.
K31) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die Radhausauschnittkante ist von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller umzule-
gen.
- Die obere Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca.10 mm nach hinten zu ver-
setzen.
- Die ins Radhaus ragende Blechlasche der oberen Stoßfängerbefestigung ist nach oben
umzulegen. Die in diesem Bereich befindliche Kunststoffkante des Stoßfängers ist ent-
sprechend zu kürzen.
- Die in das Radhaus ragende Radlaufkunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Ober-
kante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten, auf eine Restbreite von ca. 8 mm, zu
kürzen.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im Be-
reich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Am vorderen Kunststoffinnenradhauses ist die oberste Befestigungsschraube zu entfer-
nen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der se-
rienmäßig vorhandenen Knickstelle).
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind im Radhaus im Be-
reich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu entfernen
und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der serienmä-
ßig vorhandenen Knickstelle).
- Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zum
Stoßfänger umzulegen.
- Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der Bör-
delkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
RA-000579-A0-104-07b~FI-4-98-58-ET35_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 10 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
K51a) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
- Die Radhauskanten sind im Bereich von unterhalb seitlicher Schutzleiste bis zum hinte-
ren Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von der Oberkante auf ei-
ner Länge von ca. 250 mm nach unten auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen. Der hin-
ter der Kante liegende Kunststoffspritzschutz ist warm einzuformen.
- Die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist bis zum Befestigungspunkt kom-
plett nach oben zu formen. Der nachgearbeitete Bereich Radhaus - Befestigungslasche
ist soweit nach außen auszustellen, das der Abstand Radhauswand (obere Befestigung)
zur nachgearbeiteten Lasche min. 265 mm beträgt.
S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen.
V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des je-
weiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 7b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 14.01.2011
RA-000579-A0-104-07b~FI-4-98-58-ET35_53R6654.doc