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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     1/5                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  53R7704
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          53R7704.02
Radgröße:                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      98 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                          675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Fiat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
175,FA                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP40201 110 Nm
                                  M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
185, 225, 225L                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP40201 110 Nm
                                  M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
192, 312                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP40201 110 Nm
                                  M12x1,25, Schaftlänge 32 mm




RA-000587-A0-104-08b~FI-4-98-58-ET38_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     2/5                                                                      Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Typen:                                    ABE / EG-Genehmigung:
175                                       G730
175                                       e3*93/81*0001*..
175                                       e3*95/54*0008*..
FA                                        e3*92/53*0002*
Motorleistung             Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 142               Fiat Coupe               205/45R17                         A02) bis A10)
                                                                                     D21)S03)

G730/NT01e3*92/53*0002*00 1030/800
e3*95/54*0008*05E



Typ:                         185
ABE / EG-Genehmigung:        e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 113   Fiat Marea,              205/40R17                                     A01) bis A10)
              Fiat Marea Weekend                                                     K15)K18)K21)
                                                                                     S03)

e3*93/81*0003*11E         1000/1000(1100)                                            4/98/58



Typ:                         192
ABE / EG-Genehmigung:        e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagn
 59 bis 125   Fiat Stilo               215/45R17                                     A02)bis A10)
              Fiat Stilo SW                                                          S03)


e3*98/14*0089*11E         1030/960(1050)                                             4/98/58



Typ:                         312
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 74    Fiat 500                195/40R17                                      A02) bis A10)
                                                                                     S03)

 99 bis 118               Fiat 500 Abarth           195/40R17                        A02) bis A10)
                                                                                     S03)

e3*2001/116*0261*13       830/640(740)                                               4/98/58




RA-000587-A0-104-08b~FI-4-98-58-ET38_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     3/5                                                            Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Typ:                         225
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 70    Fiat Fiorino            195/45R17                            A02) bis A10)
                                                                           S03)
                                         205/40R17
                                         A01)K01)K04)

                                         205/45R17
                                         A01)K01)K04)

                                         215/40R17
                                         A01)K01)K04)
e3*2001/116*0271*11   950/950(0)                                           4/98/58



Typ:                           225
ABE / EG-Genehmigung:          e3*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 70    Fiat Fiorino Quobo        195/45R17                          A02) bis A10)
                                                                           S03)
                                         205/40R17
                                         A01)K01)K04)

                                         205/45R17
                                         A01)K01)K04)

                                         215/40R17
                                         A01)K01)K04)
e3*2007/46*0011*03    950/950(0)                                           4/98/58



Typ:                         225L
ABE / EG-Genehmigung:        N157
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 55    Fiat Fiorino               195/45R17                         A02) bis A10)
                                                                           S03)
                                         205/40R17
                                         A01)K01)K04)

                                         205/45R17
                                         A01)K01)K04)

                                         215/40R17
                                         A01)K01)K04)
N157 NT06             950/950(980)                                         4/98/58




RA-000587-A0-104-08b~FI-4-98-58-ET38_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     4/5                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die Rad-
     außenkontur hinausragen

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
     der Sonderräder zu entfernen.

RA-000587-A0-104-08b~FI-4-98-58-ET38_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     5/5                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge-
     legten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
     kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.

S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.01.2011




RA-000587-A0-104-08b~FI-4-98-58-ET38_53R7704.doc
						
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