Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 1/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R7704.02
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
175,FA Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40201 110 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
185, 225, 225L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40201 110 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
192, 312 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40201 110 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
RA-000587-A0-104-08b~FI-4-98-58-ET38_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 2/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
175 G730
175 e3*93/81*0001*..
175 e3*95/54*0008*..
FA e3*92/53*0002*
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 142 Fiat Coupe 205/45R17 A02) bis A10)
D21)S03)
G730/NT01e3*92/53*0002*00 1030/800
e3*95/54*0008*05E
Typ: 185
ABE / EG-Genehmigung: e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 113 Fiat Marea, 205/40R17 A01) bis A10)
Fiat Marea Weekend K15)K18)K21)
S03)
e3*93/81*0003*11E 1000/1000(1100) 4/98/58
Typ: 192
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagn
59 bis 125 Fiat Stilo 215/45R17 A02)bis A10)
Fiat Stilo SW S03)
e3*98/14*0089*11E 1030/960(1050) 4/98/58
Typ: 312
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Fiat 500 195/40R17 A02) bis A10)
S03)
99 bis 118 Fiat 500 Abarth 195/40R17 A02) bis A10)
S03)
e3*2001/116*0261*13 830/640(740) 4/98/58
RA-000587-A0-104-08b~FI-4-98-58-ET38_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 3/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: 225
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70 Fiat Fiorino 195/45R17 A02) bis A10)
S03)
205/40R17
A01)K01)K04)
205/45R17
A01)K01)K04)
215/40R17
A01)K01)K04)
e3*2001/116*0271*11 950/950(0) 4/98/58
Typ: 225
ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70 Fiat Fiorino Quobo 195/45R17 A02) bis A10)
S03)
205/40R17
A01)K01)K04)
205/45R17
A01)K01)K04)
215/40R17
A01)K01)K04)
e3*2007/46*0011*03 950/950(0) 4/98/58
Typ: 225L
ABE / EG-Genehmigung: N157
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 55 Fiat Fiorino 195/45R17 A02) bis A10)
S03)
205/40R17
A01)K01)K04)
205/45R17
A01)K01)K04)
215/40R17
A01)K01)K04)
N157 NT06 950/950(980) 4/98/58
RA-000587-A0-104-08b~FI-4-98-58-ET38_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 4/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die Rad-
außenkontur hinausragen
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
der Sonderräder zu entfernen.
RA-000587-A0-104-08b~FI-4-98-58-ET38_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 5/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge-
legten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 07.01.2011
RA-000587-A0-104-08b~FI-4-98-58-ET38_53R7704.doc