Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48098
Nr. : RA-000577-B0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R5604
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R5604.02
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast: 615 kg
bei Reifenabrollumfang: 1960 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
176, 176C, 178, 182, 185, 192, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40201 110 Nm
FA, 175, 225, 225L, 312 M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
Typ: 176
ABE / EG-Genehmigung: G488; e3*96/27*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 98 Fiat Punto, 195/45R15 A02) bis A10)
Fiat Punto Cabrio S03)
195/50R15
A01)G34)K53)
e3*96/27*0022*06 850/750 4/98/58
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Nr. : RA-000577-B0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
Typ: 176C
ABE / EG-Genehmigung: G775
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 65 Fiat Punto Cabrio 195/45R15 A02) bis A10)
S03)
195/50R15
A01)G34)K53)
G775NT06E 820/700(800) 4/114,3/67,1
Typ: 175
ABE / EG-Genehmigung: G730; e3*93/81*0001*..; e3*95/54*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 142 Fiat Coupe 195/55R15 M+S A02) bis A10)
D21)S03)
195/55R15
E05)
205/50R15
205/55R15
215/50R15
e3*95/54*0008*05E 1030/800
Typ: FA
ABE / EG-Genehmigung: e3*92/53*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
102 bis 140 Fiat Coupe 195/55R15 M+S A02) bis A10)
D21)S03)
195/55R15
E05)
205/50R15
205/55R15
215/50R15
e3*92/53*0002*00 1030/800
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Nr. : RA-000577-B0-104
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: G983; e3*96/27*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 83 Fiat Bravo, 185/55R15 A02) bis A10)
Fiat Brava S03)
195/50R15
205/50R15
108 bis 113 Fiat Bravo, 195/55R15 A02) bis A10)
Fiat Brava S03
205/50R15
e3*96/27*0019*09E 970/920(1000) 4/98/58
Typ: 185
ABE / EG-Genehmigung: e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 91; Fiat Marea, 195/55R15 A02) bis A10)
108 bis 113 Fiat Marea Weekend A91) S03)
195/60R15
A91)E05)
205/50R15
A01)K15)
195/55R15 M+S
A91)
96 Fiat Marea, 195/60R15 A02) bis A10)
Fiat Marea Weekend A91) S03)
( Serie 195/60R15 )
205/55R15
A01)K15)
e3*93/81*0003*11E 1060/1060(1100) 4/98/58
Typ: 178
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0033*.., e3*98/14*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 76 Fiat Palio Weekend 185/55R15 M+S A01) bis A10)
S03)K15)K20)
195/50R15
e3*98/14*0033*14 950/950(1050) 4/98/58
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Anlage-Nr. : 6b
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
Typ: 192
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110 Fiat Stilo, 195/65R15 A02) bis A10)
Fiat Stilo SW A91)S03)
195/60R15
205/60R15
e3*98/14*0089*12 1030/960(1050) 4/98/58
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2001/116*0261*..
312 e3*2007/46*0064*..
312 e3*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Fiat 500 185/55R15 A02) bis A10)
G99) S03)
195/50R15
G5K)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
225 e3*2001/116*0271*..
225 e3*2007/46*0011*..
225L N157
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70 Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 185/60R15 A02) bis A10)
A93) S03)
185/65R15
195/60R15
205/55R15
A01)K01)K04)
205/60R15
A01)K01)K04)
215/50R15
A01)K01)K04)
215/55R15
A01)K01)K04)
225/50R15
A01)K01)K02)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48098
Nr. : RA-000577-B0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000577-B0-104-06b~FI-4-98-58-ET38_53R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48098
Nr. : RA-000577-B0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
der Sonderräder zu entfernen.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G34) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 155/70R13 oder 165/65R13
ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 155/80R13,
175/65R14, 185/55R15, 195/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G99) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
185/55R15, 195/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000577-B0-104-06b~FI-4-98-58-ET38_53R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48098
Nr. : RA-000577-B0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K53) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die obere Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 10 mm nach hinten zu
versetzen.
- Die ins Radhaus ragende Blechlasche der oberen Stoßfängerbefestigung ist nach
oben umzulegen. Die in diesem Bereich befindliche Kunststoffkante des Stoßfängers
ist entsprechend zu kürzen.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 14.09.2012
RA-000577-B0-104-06b~FI-4-98-58-ET38_53R5604.docx