Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R6755
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 41R6755.02
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Effektive Einpresstiefe: 23 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø58.1 Ø68 d=12 003 0022 060
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2025 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
179, 22, 220, 220P, Lancia 220 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP50275/12 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
RA-000523-F0-104-03a~FI-5-98-58-ET23_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: 220
ABE / EG-Genehmigung: G785
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 108 Fiat Ulysse 205/55R16 A01) bis A10)
B22)K44)K49)
215/55R16
K01)
G785/NT05 1225/1300 5/98/58,1
Typ: Lancia 220
ABE / EG-Genehmigung: H076
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 108 Lancia Z 205/55R16 A01) bis A10)
B22)K44)K49)
215/55R16
K01)
H076/NT04 1230/1300 5/98/58,1
Typ: 22
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 108 Fiat Ulysse, 205/55R16 A01) bis A10)
Lancia-Z B22)K44)K49)
215/55R16
K01)
2*93/81*0159*08 1230/1300 5/98/58,1
Typ: 220
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 100 Fiat Scudo 205/55R16 A01) bis A10)
B22)K44)K49)
215/55R16
K01)
e2*93/81*0162*07 1230/1300 5/98/58,1
Typ: 220P
ABE / EG-Genehmigung: H261
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 68 Fiat Scudo Combinato 205/55R16 A01) bis A10)
B22)K44)K49)
215/55R16
K01)
H261NT04E 1230/1230 5/98/58,1
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: 179
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 150 Fiat Ulysse, 205/60R16 A02) bis A10)
Lancia Phedra E53)
215/55R16
215/60R16
A01)K80)
225/55R16
A01)K80)K81)
e2*98/14*0255*23 1370/1300 5/98/58,1
Typ: 179
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 150 Fiat Ulysse, 205/60R16 A02) bis A10)
Lancia Phedra E53)
215/55R16
215/60R16
A01)K80)
225/55R16
A01)K80)K81)
e2*98/14*0255*23 1370/1300 5/98/58,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000523-F0-104-03a~FI-5-98-58-ET23_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
B22) Das Handbremsseil ist eng am Achslenker zu führen und zu befestigen (Abstand zur
Radinnenseite min. 5 mm). Bei Fahrzeugen mit ABS und Bremsscheibe an Achse 2 ist
der Halter für das ABS-Kabel so zu verlegen, dass ein ausreichender Freiraum gegeben
ist.
E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000523-F0-104-03a~FI-5-98-58-ET23_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
K44) An Achse 1 ist im vorderen Radhaus innen im Bereich des nach oben führenden
Kunststoffinnenradhauses das innere Radhaus von ca. 30 mm unterhalb der
Befestigungsschraube bis zu den sich überlappenden Kunststoffverkleidungen auf einer
Breite von ca. 30 mm um ca. 5 mm einzuformen. Überprüfung der Maßnahme durch
Kreisfahrt.
K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Die Radausschnittkante ist im Bereich ab ca. 60 mm oberhalb des Stoßfängers nach
vorn hin auf einer Länge von ca. 500 mm ganz umzulegen. Wahlweise hierzu ist
dieser Bereich um mind. 5 mm nach außen aufzuweiten.
K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten ist der
Tankeinfüllstutzen im linken Radhaus nach vorn und nach oben zu versetzen. Dazu
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die obere Befestigungsschraube des Tankeinfüllstutzens ist um 15 mm nach unten zu
versetzen wodurch der Tankeinfüllstutzen nach oben rückt,
- die untere Tankeinfüllstutzenbefestigung (vor der Längslenkerlagerung) ist im gleichen
Zuge um 15 mm nach hinten zu versetzen, wodurch der Tankeinfüllstutzen nach vorne
rückt,
- die Entlüftungsleitung ist soweit wie möglich hinter den Tankeinfüllstutzen zu verlegen
und mit Kabelbinder zu fixieren.
K81) An Achse 2 ist die Kunstoff-Radhausausschnittkante im Bereich von 200 mm vor der
Radmitte bis zur Oberkante Stoßfänger auf eine Restbreite von 12 mm zu kürzen. Des
weiteren ist der dahinterliegenden Blechsteg entsprechend aufzuweiten.
-
Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 07.12.2012
RA-000523-F0-104-03a~FI-5-98-58-ET23_41R6755.docx