Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R7704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 54R7704.021
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 58,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 2010 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
175, 178, 182, 185, 198, 225, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
225L, 312, FA M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
183 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 38 mm
Typ: 183
ABE / EG-Genehmigung: G954; e3*95/54*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Barchetta 205/40R17 A01) bis A10)
D01)S03)
215/40R17
e3*95/54*0005*01 850/700 /850/700 4/98/58,1
RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ: 175
ABE / EG-Genehmigung: G730
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
102 Fiat Coupe 16V 215/40R17 A02) bis A10)
S03)D21)
140 Fiat Coupe 16V turbo 215/40R17
G730/NT01 1030/800
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
FA e3*92/53*0002*..
175 e3*95/54*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 162 Fiat Coupe 215/40R17 A02) bis A10)
S03)D21)
e3*95/54*0008*05 1030/800
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: G983; e3*96/27*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 83 Fiat Bravo, Brava 205/40R17 A01) bis A10)
D21)G01)
K32)K33)S03)
108 bis 113 Fiat Bravo, Brava 205/40R17 A01) bis A10)
D21)K32)K33)S03)
e3*96/27*0019*07 970/920(1000) 4/98/58,1
Typ: 185
ABE / EG-Genehmigung: e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 113 Fiat Marea, 205/40R17 A01) bis A10)
Fiat Marea Weekend K16)K18)K21)
K27)S03)
e3*93/81*0003*09 1000/1000(1100) 4/98/58
Typ: 178
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Fiat Palio Weekend 205/40R17 A01) bis A10)
G01)K16)K35)
L04)S03)
e3*96/27*0033*04 850/930(1030) 4/98/58
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ: 225
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 70 Fiorino, Fiorino Qubo 205/40R17 A01) bis A10)
K01)K04)
205/45R17
K01)K04)
215/40R17
K01)K02)
e3*2001/116*0271*14 4/98/58
Typ: 225
ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70 Fiat Fiorino 205/40R17 A01) bis A10)
K01)K04)
205/45R17
K01)K04)
215/40R17
K01)K02)
e3*2007/46*0011*04 950/950(0) 4/98/58
Typ: 225L
ABE / EG-Genehmigung: N157
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 55 Fiat Fiorino 205/40R17 A01) bis A10)
K01)K04)
205/45R17
K01)K04)
215/40R17
K01)K02)
N157/NT06 4/98/58
Typ: 198
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121 Fiat Bravo 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
e3*2001/116*0248*21 1090/880(980) 4/98/58
RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ: 198
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Fiat Bravo Gas 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
e3*2001/116*0248*01 1000/860(960) 4/98/58
Typ: 198
ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Fiat Bravo Pan 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
e3*2007/46*0022*01 1060//870(0) 4/98/58
Typ: 312
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Fiat 500 205/40R17 A02) bis A10)
A01)G01) S03)
99 bis 118 Fiat 500 Abrath
215/35R17
A01)K04)
e3*2001/116*0261*13 830/640(736) 4/98/58
Typ: 312
ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Fiat 500 205/40R17 A02) bis A10)
A01)G01) S03)
99 bis 118 Fiat 500 Abrath
215/35R17
A01)K04)
e3*2007/46*0064*04 830/640(740) 4/98/58
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
D01) Die serienmäßig am Fahrzeug vorhandenen Distanzscheiben (4,7mm) dürfen nicht
entfernt werden. Die Sonderrad-Befestigung erfolgt über die mitgelieferten Radschrauben
auf der Serien-Radnabe.
D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
der Sonderräder zu entfernen.
RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im
Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Am vorderen Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
serienmäßig vorhandenen Knickstelle).
RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im
Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
serienmäßig vorhandenen Knickstelle).
- Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen
Stoßleiste bis zum Stoßfänger umzulegen.
- Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der
Bördelkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
K35) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen und die obere Befestigungsschraube zu entfernen.
Das obere Ende des Stoßfängers ist durch geeignete Maßnahmen wieder zu befestigen
(z.B. Kleben). Die ins Radhaus stehenden Schrauben zur Befestigung des
Kunststoffinnenradhauses sind bis zu den Befestigungsklemmen zu kürzen.
L04) Der Lenkeinschlag ist gemäß Herstellervorgabe zu begrenzen (Kontrolle durch
Kreisfahrt).
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012
RA-000668-A0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_54R7704.docx