Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 8 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Fahrzeughersteller : FIAT
Raddaten:
!
FO
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
IN
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
B
A
Technische Daten, Kurzfassung
R
O
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
V
loch werkstoff Rad- Abroll ab
R
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
U
Z
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
N
98538581 J2-77038-5098 73.1/58.1 58,1 Kunststoff 615 2000 10/12
IO
S
R
E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
V
E
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
S
LE
für Typ : 199; (Nur Fiat 500L)
E
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
IN
Typ : 932; 937
E
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 932 -R
100 Nm für Typ : 937
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120 Nm ( Radschrauben M12x1,25 ) für Typ : 199
§
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 147 / GT
H
C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A
N
937 e3*98/14*0070*.. 74 - 125 215/45R17 51G nur Alfa 147
G
(Schrägheck);
N
10B; 11B; 11G; 11H;
U
12A; 51A; 71K; 721;
G
A
725; 73C; 74A; 74H;
R
74P
T
IN
E
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 156
R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U
Z
932 e3*96/27*0034*.., 77 - 141 215/45R17 87W 11A; 21J; 21M; 22B; nicht Ausf.m.Fz-
T
e3*98/14*0034*.. 22F; 22G; 24J Breite 1765mm; nicht
H
GTA; Kombi; Limousine;
IC
nicht Allradantrieb;
-N
10B; 11B; 11G; 11H;
IG
12A; 51A; 71K; 721;
LT
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FGC
Ü
G
N
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
U
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T
N
199 e3*2001/116*0217*.. 62 - 77 205/45R17 88 Nur Fiat 500L;
E
M
205/50R17 89 Schrägheck;
U
215/45R17 87 Frontantrieb;
K
O
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
D
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 8 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
!
FO
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
IN
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
B
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
A
R
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
O
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
V
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
R
U
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Z
N
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
IO
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
S
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
R
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
E
V
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
E
S
der Fahrzeugpapiere enthält.
LE
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
E
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
IN
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
E
-R
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
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ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
H
C
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
N
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
G
N
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
U
G
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
A
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
R
T
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
IN
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
E
R
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
U
Z
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
T
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
H
IC
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
-N
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
IG
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
LT
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Ü
G
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
N
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
U
T
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
N
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
E
M
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
U
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
K
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
O
D
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 8 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
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FO
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
IN
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
B
A
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
R
dieser Reifengröße zu beachten.
O
V
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
R
U
Tiefbetts angebracht werden.
Z
N
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
IO
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
S
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
R
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
E
V
Ventilherstellers zu beachten.
E
S
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
LE
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
E
IN
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
E
-R
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§
beachten.
H
C
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
A
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
N
G
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
N
Zentrierringe verwendet werden.
U
G
A
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
R
an der Vorderachse nicht zulässig.
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IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.