Gutachten 366-0017-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: OSIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.03.2014
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Fahrzeughersteller : FIAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OSIL2BL38581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 575 1975 12/13
OSIL2HA38581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 575 1975 12/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60
Grad,
für Typ : 312
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFF
Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
Grad,
für Typ : 175; 955; FA; 225; 350; 323; 182; 178; 225L; 843; LANCIA
840; 840; 185; 192; 198
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFXN
Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60
Grad, für Typ : LANCIA 836; 167; 930; 183; ALFA ROMEO 930; ALFA
ROMEO 167
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFZN
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA
836; LANCIA 840; 167; 175; 178; 182; 185; 225; 225L; 840; 843; 930
100 Nm für Typ : 183; 192; 198; 312; 323; 350; 955
Verkaufsbezeichnung: ALFA MITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
955 e3*2001/116*0278*.. 51 - 99 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 721; 725; 73C; 74A;
205/60R15 91 74H; 74P; 76Q; 4H9
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA G731 103 - 114 195/55R15 11A; 22B; 24D; 24J; 3-türig; 5-türig;
ROMEO 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
930 205/50R15-86 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51G; 71C; 71K;
930 e3*96/27*0029*.. 24J 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; FF9
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: OSIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.03.2014
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Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA G731 66 - 95 195/50R15-82 11A; 22B; 24J; 24M; 3-türig; 5-türig;
ROMEO 367 10B; 11B; 11G; 11H;
930 195/55R15 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
930 e3*96/27*0029*.. 367; 51G 721; 725; 73C; 74A;
195/55R15-84 11A; 22B; 24J; 24M; 74H; 74P; FF0
367; 54A
215/45R15-82 11A; 22B; 24D; 24J;
367; 65A
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 155
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA F737/1 66 - 85 195/55R15-84 FEZ; 11A; 21B; 22B; Frontantrieb; bis
ROMEO 24C; 24M Nachtrag 3;
167 205/50R15-85 FEZ; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
85 - 121 195/55R15 FEZ; 10N; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74A;
22B; 24C; 24M; 51G 74H; 74P
205/50R15 FEZ; 10N; 11A; 21B;
22B; 24C; 24M; 51G
ALFA F737 77 - 121 195/55R15 FEZ; 10N; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
ROMEO 22B; 24C; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
167 195/55R15-84 FEZ; 10N; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74A;
167 F737 22B; 24C; 24M 74H; 74P
205/50R15 FEZ; 10N; 11A; 21B;
22B; 24C; 24M; 51G
205/50R15-85 FEZ; 10N; 11A; 21B;
22B; 24C; 24M
ALFA F737/1 66 - 93 195/50R15-82 NICHT für 2.5 TD Frontantrieb; ab
ROMEO (92kW) Nachtrag 4 der F737/1;
167 66 - 110 195/55R15-84 NICHT für 2.5 TD 10B; 11B; 11G; 11H;
167 e3*95/54*0011*.. (92kW) 12K; 51A; 71C; 71K;
66 - 120 205/50R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; FFM
Verkaufsbezeichnung: FIAT BARCHETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
183 e3*95/54*0005*.., 96 185/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
G954 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; FFM
Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
182 e3*96/27*0019*.., 108 - 113 195/55R15 51G nur FIAT BRAVO 2.0
G983 205/50R15 51G HGT;
215/45R15-84 65A 10B; 11B; 11G; 11H;
113 195/60R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: OSIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.03.2014
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Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
182 e3*96/27*0019*.., 55 - 83 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
G983 195/50R15-82 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R15-82 11A; 22B; 65A 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
198 e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 195/65R15 91 Schrägheck;
205/60R15 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FA e3*92/53*0002*.. 102 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 12A; 51A; 71C; 71K;
102 - 140 205/50R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
215/50R15-90 74H; 74P; FES
225/50R15-90 11A; 21L; 57I
140 205/55R15 51G
175 e3*93/81*0001*.., 96 205/50R15-86 10B; 11B; 11G; 11H;
e3*95/54*0008*.., 96 - 108 205/55R15-88 12A; 51A; 71C; 71K;
G730 96 - 142 195/55R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
215/50R15-90 74H; 74P; FES
225/50R15-90 11A; 21L; 57I
102 - 142 205/50R15 51G
140 - 142 205/55R15 631
Verkaufsbezeichnung: FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
225 e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 185/60R15 84 Pkw geschlossen; Lkw
e3*2007/46*0011*.. 185/65R15 88 geschl.Kasten (Serie);
225L N157 195/55R15 85 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 744; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
350 e3*2001/116*0153*.. 51 - 74 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 721; 725; 73C; 74A;
215/50R15 88 11A; 24M 74H; 74P; 4C8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: OSIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.03.2014
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Verkaufsbezeichnung: FIAT LINEA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
323 e3*2001/116*0260*.. 57 - 94 185/60R15 84 5EA Stufenheck;
185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R15 91 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/50R15 91 11A; 24D; 24J; 57I 74H; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
185 e3*93/81*0003*.., 55 - 83 195/55R15-84 Pkw geschlossen;
e3*95/54*0003*.. 205/50R15-85 11A; 22B; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
185 e3*93/81*0003*.., 91 - 108 195/55R15 11A; 24J; 51G Pkw geschlossen;
e3*95/54*0003*.. 91 - 113 205/50R15 86 11A; 22B; 24J; 24M Frontantrieb;
96 - 113 195/60R15 11A; 21L; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 FGJ; 11A; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 367 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT PALIO WEEKEND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
178 e3*96/27*0033*.. 51 - 74 195/50R15-82 11A; 22B; 22F; 24C; nur bis
24M; 367 e3*96/27*0033*06;
215/45R15-84 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 367; 65A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT STILO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
192 e3*98/14*0089*.. 59 - 110 195/65R15 51G Kombi; Limousine;
205/60R15 91 Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2007/46*0064*.. 44 - 74 175/60R15 81 51J; 65V Fiat 500; Fiat 500 C
185/55R15 82 (Cabrio); Nicht
195/45R15 78 LANCIA Ypsilon; 2-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76Q; 916;
FE0; 4AJ
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: OSIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.03.2014
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Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2001/116*0261*.. 44 - 74 175/60R15 81 51J; 65V Fiat 500; Fiat 500 C
185/55R15 82 (Cabrio); Nicht
195/45R15 78 LANCIA Ypsilon; 2-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76Q; 916;
FE0
Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 - 83 195/50R15-82 Ottomotor; 11A; 21B; nur Ausf. mit Fz-
836 G489 22B; 24M Breite 1703mm;
66 195/55R15-84 Dieselmotor; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
LANCIA e3*96/27*0021*.., 102 195/50R15 11A; 21B; 22B; 24M; nur Ausf. mit Fz-
836 G489 631 Breite 1703mm;
195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11G; 11H; 12A;
24M; 51G 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
LANCIA e3*96/27*0021*.., 137 - 142 205/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; nur Ausf. mit Fz-
836 G489 22G; 24C; 24M; 51G Breite 1759mm;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: LANCIA Y
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA H262 40 - 63 195/45R15-78 11A; 22B; 22D; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
840 12A; 51A; 71C; 71K;
840 e3*95/54*0004*.. 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
843 e3*2001/116*0149*.. 44 - 77 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: OSIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.03.2014
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10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: OSIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.03.2014
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: K56029398AB ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4C8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 51750439 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ
kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4H9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 51839114 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: OSIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.03.2014
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65V) Sofern Reifen der Größe 175/60 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 3 FIAT Radtyp: OSIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.03.2014
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FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FEZ) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Hinterachse
müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF9) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben an der Vorderachse dürfen beim Anbau der
Sonderräder nicht entfernt werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des
Fahrzeugherstellers angebaut werden.
FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt
werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut
werden.
FGJ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 195/60R15
serienmäßig verwendet wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.