Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 2 FIAT Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Fahrzeughersteller : FIAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OSIP2BL38581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 615 2007 11/13
OSIP2BR38581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 615 2007 11/13
OSIP2HA38581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 615 2007 11/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60
Grad,
für Typ : 312
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFF
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
Grad,
für Typ : 178; 225; 955; FA; 175; 323; 350; 843; 225L; 198; 185; 192;
182
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFXN
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60
Grad, für Typ : ALFA ROMEO 930; 930; LANCIA 836; 167; ALFA
ROMEO 167
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFZN
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA
836; 167; 175; 178; 182; 185; 225; 225L; 843; 930
100 Nm für Typ : 192; 198; 312; 323; 350; 955
Verkaufsbezeichnung: ALFA MITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
955 e3*2001/116*0278*.. 51 - 99 195/55R16 12T; 51G Schrägheck;
205/50R16 87 11A; 12A; 24M Frontantrieb;
205/55R16 91 11A; 12A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 12A 51A; 7BO; 71C; 71K;
225/45R16 89 11A; 12A; 24M; 685 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U; 4C9
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 2 FIAT Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA G731 103 - 114 195/50R16 11A; 22B; 24D; 631 3-türig; 5-türig;
ROMEO 195/50R16-84 11A; 22B; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
930 205/45R16 11A; 22B; 24D; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
930 e3*96/27*0029*.. 215/40R16 11A; 22B; 24D; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
367; 631 74H; 74P; FF9
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 155
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA F737/1 66 - 121 225/40R16 NICHT für 2.5 TD Frontantrieb; bis
ROMEO (92kW); FEZ; 11A; 21B; Nachtrag 3;
167 22B; 24C; 24D; 631; 10B; 11B; 11G; 11H;
66D
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
ALFA F737 77 - 121 225/40R16 FEZ; 11A; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
ROMEO 24D; 631; 66D 12A; 51A; 71C; 71K;
167 721; 725; 73C; 74A;
167 F737 74H; 74P
ALFA F737/1 66 205/45R16-83 Frontantrieb; ab
ROMEO 85 - 120 205/45R16 51G Nachtrag 4 der F737/1;
167 10B; 11B; 11G; 11H;
167 e3*95/54*0011*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; FFM
Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
182 e3*96/27*0019*.., 55 - 83 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
G983 215/40R16-82 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
182 e3*96/27*0019*.., 108 - 113 205/45R16 11A; 21B; 22B; 631 nur FIAT BRAVO 2.0
G983 215/45R16-86 11A; 21B; 21J; 21L; HGT;
22B; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R16-85 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 367; 66D; 721; 725; 73C; 74A;
68D
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
198 e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 205/55R16 91 Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U; 77E;
4C9
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 2 FIAT Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FA e3*92/53*0002*.. 102 205/50R16-86 11A; 21L 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R16-85 11A; 21L; 66D 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R16-89 11A; 21L 721; 725; 73C; 74A;
102 - 140 215/45R16-85 74H; 74P; FES
140 205/50R16 51G
225/40R16-85 66D
225/45R16-89
175 e3*93/81*0001*.., 96 - 108 205/50R16-87 11A; 21L 10B; 11B; 11G; 11H;
e3*95/54*0008*.., 225/40R16-85 11A; 21L; 66D 12A; 51A; 71C; 71K;
G730 225/45R16-89 11A; 21L 721; 725; 73C; 74A;
96 - 142 215/45R16-86 74H; 74P; FES; FGC
140 - 142 225/40R16-85 66D
140 - 162 205/50R16 51G
225/45R16-89
Verkaufsbezeichnung: FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
225 e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 195/50R16 84 11A; 24J; 24M Pkw geschlossen; Lkw
e3*2007/46*0011*.. 195/55R16 87 11A; 24J; 24M geschl.Kasten (Serie);
225L N157 205/45R16 83 11A; 24J; 24M; 5DW Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BB; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; 744;
76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: FIAT IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
350 e3*2001/116*0153*.. 51 - 70 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H;
51 - 74 195/50R16 84 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R16 87 721; 725; 73C; 74A;
205/50R16 11A; 24M; 51G 74H; 74P; 4C8
215/45R16 86
225/45R16 89 11A; 24M
Verkaufsbezeichnung: FIAT LINEA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
323 e3*2001/116*0260*.. 57 - 94 195/50R16 84 11A; 24M; 5EA Stufenheck;
195/55R16 87 11A; 24M Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R16 89 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 2 FIAT Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
185 e3*93/81*0003*.., 55 - 83 205/45R16-87 11A; 24J; 24M Pkw geschlossen;
e3*95/54*0003*.. 215/40R16-86 11A; 22B; 24J; 24M Frontantrieb;
Reinf
215/45R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
185 e3*93/81*0003*.., 91 - 108 215/40R16-86 FGK; 11A; 22B; 24C; Pkw geschlossen;
e3*95/54*0003*.. Reinf 24M Frontantrieb;
225/40R16-85 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 66D 12A; 51A; 71C; 71K;
91 - 113 205/45R16-87 11A; 22B; 24C; 24M 721; 725; 73C; 74A;
215/45R16-86 11A; 21L; 22B; 22F; 74H; 74P
24C; 24D; 367
96 - 113 205/50R16 87 FGJ; 11A; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 367
Verkaufsbezeichnung: FIAT PALIO WEEKEND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
178 e3*96/27*0033*.. 51 - 74 215/40R16-82 11A; 22B; 22F; 24C; nur bis
24M; 367 e3*96/27*0033*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT STILO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
192 e3*98/14*0089*.. 59 - 125 205/55R16 11A; 22B; 22L; 24M; Kombi; Limousine;
51G Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2007/46*0064*.. 99 - 118 195/45R16 80 500 Abarth; 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U; 77E
312 e3*2007/46*0064*.. 44 - 77 195/45R16 80 11A; 24M Fiat 500; Fiat 500 C
(Cabrio); Nicht
LANCIA Ypsilon; 2-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 77E; 916;
FE0
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 2 FIAT Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2001/116*0261*.. 99 - 118 195/45R16 80 500 Abarth; 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U; 77E
312 e3*2001/116*0261*.. 44 - 77 195/45R16 80 11A; 24M Fiat 500; Fiat 500 C
(Cabrio); Nicht
LANCIA Ypsilon; 2-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 77E; 916;
FE0
Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA e3*96/27*0021*.., 137 - 142 205/45R16 11A; 22B; 22G; 24J; nur Ausf. mit Fz-
836 G489 63H Breite 1759mm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 - 102 205/45R16-83 Ottomotor; 11A; 21B; nur Ausf. mit Fz-
836 G489 22B; 22G; 24M; 5DK Breite 1703mm;
66 205/45R16 Dieselmotor; FFN; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
21B; 22B; 22G; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
843 e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 77 205/45R16 83 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 2 FIAT Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 2 FIAT Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4C8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 51750439 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4C9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 51839114 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 2 FIAT Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/45R16
Hinterachse: 225/40R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
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77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 53104671 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 56029398AB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FEZ) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Hinterachse
müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF9) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben an der Vorderachse dürfen beim Anbau der
Sonderräder nicht entfernt werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des
Fahrzeugherstellers angebaut werden.
FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt
werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut
werden.
FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
FGJ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 195/60R15
serienmäßig verwendet wird.
FGK) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig, wenn die Reifengröße 195/60R15
serienmäßig verwendet wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.