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							GUTACHTEN zur ECE R124 000759

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55012716 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 6,5J x 16EH2+ Typ 703
Hersteller                       MOMO Srl

                                                                                      Seite 1 von 2
Prüfgegenstand

Aus-        Kennzeichnung Rad                     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
D8          703-D8                                4/98/58,1          35        415    1775


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M12x1,25 Kegel 60°        90                     22


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat 500 /-C             44-77        195/45R16     ECE                                 A12 A14 A18
312                                                                                     B02 Cbo Flh
e3*2001/116*0261*..;                                                                    S01
e3*2007/46*0064*..;
e3*2007/46*0071*..
Fiat 500 Abarth /-C      99,103,118   195/45R16     ECE                                 A12 A14 A18
312                                                                                     B02 Cbo Flh
e3*2001/116*0261*..;                                                                    S01
e3*2007/46*0064*..

Allgemeine Hinweise

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12       Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ECE R124 000759

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55012716 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,5J x 16EH2+ Typ 703
Hersteller                     MOMO Srl

                                                                                         Seite 2 von 2

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

Lambsheim, 7. März 2016


                                                                              00244073.DOC




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