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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-F0-104
Anlage-Nr. :               28a
Seite :                    1/6                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     42R670
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            42R6705.02
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         98 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                            690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2025 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
22, 220                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP50277 120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
199, 263, 356                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50274 120 Nm
                                  M12x1,25, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-F0-104
Anlage-Nr. :               28a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        G785
Motorleistung Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 108    Fiat Ulysse                   205/55R16                         A01) bis A10)
                                                                               B22)S03)
                                             215/55R16
                                             K43)K44)

G784/NT05          1225/1300                                                   5/98/58,2



Typ:                             22
ABE / EG-Genehmigung:            e2*93/81*0159*.., e2*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 108    Fiat Ulysse / Lancia Z      205/55R16                           A01) bis A10)
                                                                               B22)S03)
                                             215/55R16
                                             K43)K44)

e2*93/81*0159*08   1230/1300                                                   5/98/58.0



Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0162*.., e2*2001/116*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 100    Fiat Scudo              205/55R16                               A01) bis A10)
                                                                               B22)S03)
                                             215/55R16
                                             K43)K44)

e2*93/81*0162*19   1230/1300                                                   5/98/58.0



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
263                                 e3*2007/46*0002*..
263                                 e3*2007/46*0007*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 99          Fiat Doblo                185/55R16                         A02) bis A10)
                   (HA-Achslast bis 1220kg) A93)G2N) M00) N195) T87)           B41)S03)

                                             195/55R16
                                             A93a)

                                             195/60R16
                                             A93a)G2K)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-F0-104
Anlage-Nr. :               28a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
199                            e3*2001/116*0217*..
199                            e3*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 88       Fiat 500L               195/55R16                              A02) bis A10)
                                        A93)N205)                              B41)

                                            195/60R16
                                            A93)G8G) N205)

                                            205/55R16
                                            A93a)

                                            215/50R16

                                            225/50R16
                                            A01) K03)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
356                               e3*2007/46*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 88       Fiat Tipo                    195/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine 4-türig, 5-türig, N205)
                Kombi)
                                             195/55R16 M+S

                                            195/60R16
                                            G0E)N205)

                                            195/60R16 M+S
                                            G0E)

                                            205/55R16

                                            215/50R16
                                            A01)K01)K04)

                                            225/50R16
                                            A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-F0-104
Anlage-Nr. :               28a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-F0-104
Anlage-Nr. :               28a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


B22) Das Handbremsseil ist eng am Achslenker zu führen und zu befestigen (Abstand zur
     Radinnenseite min. 5 mm). Bei Fahrzeugen mit ABS und Bremsscheibe an Achse 2 ist
     der Halter für das ABS-Kabel so zu verlegen, dass ein ausreichender Freiraum gegeben
     ist.

B41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
      - Vorderachse: bel. Bremsscheibe Ø284x22 mm

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G2K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16C,
     195/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G2N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16C,
     195/65R15, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000538-F0-104-28a~FI-5-98-58-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-F0-104
Anlage-Nr. :               28a
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K43) Aus Gründen der Freigängigkeit an Achse 2 ist die in das Radhaus weisende
     Ausbuchtung an der Innenseite der Radhäuser oberhalb der Radmitte soweit nach innen
     einzuformen, dass sich ein gemessener Abstand von der Radanlagefläche bis zu der
     Ausbuchtung von 160 mm ergibt. Im Bereich unterhalb dieser Ausbuchtung ist das innere
     Radhaus auf einer Länge von ca. 150 mm und 50 mm Höhe auf das gleiche Maß nach
     innen einzuformen.

K44) An Achse 1 ist im vorderen Radhaus innen im Bereich des nach oben führenden
     Kunststoffinnenradhauses das innere Radhaus von ca. 30 mm unterhalb der
     Befestigungsschraube bis zu den sich überlappenden Kunststoffverkleidungen auf einer
     Breite von ca. 30 mm um ca. 5 mm einzuformen. Überprüfung der Maßnahme durch
     Kreisfahrt.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 28a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.11.2016




RA-000538-F0-104-28a~FI-5-98-58-ET35_42R670.docx
						
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