Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6704
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 53R6704.02
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Effektive Einpresstiefe: 24 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø58.1 Ø68 d=14 003 0022 008
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2025 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat (I)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
169, 183, 186, 188, 198, 312 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP40276/14 110 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 50 mm
192 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP40237/14 110 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 44 mm
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Nr. : RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: 183
ABE / EG-Genehmigung: G954; e3*95/54*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Barchetta 205/45R16 A02) bis A10)
S03)
215/40R16
G954/NT02 850/700 4/98/58,1
e3*95/54*0005*04 850/700
Typ: 186
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/79*0042*.., e3*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 85 Fiat Multipla 195/55R16 A02) bis A10)
S03)
205/50R16
A01)K03)
205/50R16
A01)K03)
e3*98/14*0042*09 1100/1050(1150) 4/98/58,0
Typ: 186
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*D050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 76 Fiat Multipla 205/50R16 A01) bis A10)
(Gasantrieb) K03)S03)
e3*98/14*D050*01 1100/1050(-) 4/98/58
Typ: 186
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14D0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 76 Fiat Multipla 205/50R16 A01) bis A10)
(Gas / Bi-Fuel) K03)S03)
e3*98/14D0050*09 1100/1050(1100) 4/98/58
Typ: 188
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 96 Fiat Punto 195/45R16 A01) bis A10)
K04)K51) S03)
e3*98/14*0048*08E 900/870(900) 4/98/58
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Nr. : RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: 192
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 103 Fiat Stilo 195/55R16 A01) bis A10)
K03)K04)K15)K23)
205/50R16 S03)
205/55R16
K26)
Fiat Stilo SW 195/55R16 A01) bis A10)
K03)K04)K15)K21)
205/50R16 K23) S03)
205/55R16
K26)
125 Fiat Stilo 205/50R16 A01) bis A10)
K03)K04)K15)K23)
205/55R16 S03)
K26)
e3*98/14*0089*12E 1030/960(1050) 4/98/58
Typ: 169
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 74 Fiat Panda 195/45R16 A01) bis A10)F09)
(nicht Panda 4x4) K03)K04)K16)
205/45R16 K20)K82)S03)
K26)K83)
e3*2001/116*0151*013 750/660(750) 4/98/58
Typ: 169
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0287*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 Fiat Panda LPG 195/45R16 A01) bis A10)
(Gasantrieb) K03)K04)K16)
205/45R16 K20)K82)S03)
K26)K83)
e3*2001/116*0287*02 730/660(750) 4/98/58
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Nr. : RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2001/116*0261*..
312 e3*2007/46*0064*..
312 e3*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 Fiat 500 195/40R16 A02) bis A10)
(außer Serie nur 165/65R14 A01) K03)K04) S03)
oder nur 155/80R13)
195/45R16
A01) K03)K04)
205/40R16
A01) K03)K04) K89)
205/45R16
A01) K03)K04) K89)
215/40R16
A01) K01)K04) K89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2001/116*0261*..
312 e3*2007/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 Fiat 500 195/40R16 A02) bis A10)
(Serie nur 165/65R14 od. A01) K03)K04) S03)
nur 155/80R13)
195/45R16
A01) G0A)K03) K04)
205/40R16
A01) K03)K04) K89)
205/45R16
A01) G01)K03) K04) K89)
215/40R16
A01) G0A)K01) K04) K89)
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Nr. : RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2001/116*0261*..
312 e3*2007/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 121 Fiat 500 Abarth 195/45R16 A02) bis A10)
A01)K03)K04) EF0)S03)
205/40R16
A01)K03)K04)K89)
205/45R16
A01)K03)K04)K89)
215/40R16
A01)K01)K04)K89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2007/46*0064*..
312 e3*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 70 Fiat Panda, Panda Van 195/40R16 A02) bis A10)
(nicht zulässig an A01) GDV)K04) E19a)E47) S03)
Ausführungen Panda
Cross) 195/45R16
A01) G8C)K04) K94) K95)
205/40R16
A01) G3K)K03) K04) K94) K95)
215/35R16
A01) G6F)K01) K04)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
198 e3*2001/116*0248*..
198 e3*2001/116*0288*..
198 e3*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121 Fiat Bravo, Bravo LPG 195/55R16 A02) bis A10)
A93)N205) S03)
195/60R16
A93)N205)
205/55R16
A93)
215/50R16
A01) K04)
215/55R16
A01) K04)K87)
225/50R16
A01) K04)K87)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000575-E0-104-02~FI-4-98-58-ET24_53R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Fiat Panda Cross.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
F09) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G3K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14,
165/70R14, 175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GDV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14,
175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000575-E0-104-02~FI-4-98-58-ET24_53R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Die Radhauskanten sind im Bereich von unterhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von der Oberkante auf
einer Länge von ca. 250 mm nach unten auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen. Der
hinter der Kante liegende Kunststoffspritzschutz ist warm einzuformen.
- Die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist bis zum Befestigungspunkt
komplett nach oben zu formen. Der nachgearbeitete Bereich Radhaus -
Befestigungslasche ist soweit nach außen auszustellen, dass der Abstand
Radhauswand (obere Befestigung) zur nachgearbeiteten Lasche min. 265 mm
beträgt.
- Sofern vorhanden, ist der hintere innere Kunststoffspritzschutz kurz unterhalb des
unteren Befestigungspunktes waagerecht zur Unterkante der inneren Radhauswand
nach hinten bis ca. Mitte Kunststoffradhaus auszuschneiden.
K82) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des inneren Blechradhauses ans äußere Radhausblech
einzuformen und zwar im Bereich von oberhalb Radmitte bis Höhe seitlicher Schutzleiste.
K83) An Achse 2 rechts ist die Verkleidung über dem Tankeinfüllstutzen zu entfernen.
K87) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von ca. 30 cm oberhalb der
Schwellerunterkante bis zum Übergang Radhaus/Stoßfänger eng an das Blechradhaus
anzulegen.
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Nr. : RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkante ist von der Türsicke bis Übergang zum hinteren
Radhaus/Stoßfänger komplett umzulegen.
- Das Kunststoff- Innenradhaus ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 30mm zu
kürzen. Die Schnittkante ist mit dem inneren Radhaus zu verkleben.
- Der vorhandene Ausschnitt im Kunststoff- Innenradhaus, Bereich
Stoßfängeroberkante ist so zu vergrößern, dass der untere Teil nicht in das Radhaus
ragt.
- Im Übergangsbereich Radhaus/Stoßfänger ist die ins Radhaus ragende
Kunststoffkante des hinteren Stoßfängers zu kürzen.
K94) An Achse 2 sind die im Bereich der Radhauskante befindlichen Ausbuchtungen des
Kunststoffinnenkotflügels um 15 mm einzuformen.
K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne
komplett umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 17.11.2017
RA-000575-E0-104-02~FI-4-98-58-ET24_53R6704.docx