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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    1 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      53R6704
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             53R6704.02
Radgröße:                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            38 mm
Effektive Einpresstiefe:                                      24 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          98 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                       68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
Adapterscheibe:                                   Ø58.1 Ø68 d=14 003 0022 008
geprüfte Radlast:                                             650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2025 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Fiat (I)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
169, 183, 186, 188, 198, 312      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             AP40276/14 110 Nm
                                  M12x1,25, Schaftlänge 50 mm
192                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             AP40237/14 110 Nm
                                  M12x1,25, Schaftlänge 44 mm




RA-000575-E0-104-02~FI-4-98-58-ET24_53R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    2 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


Typ:                         183
ABE / EG-Genehmigung:        G954; e3*95/54*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96            Barchetta              205/45R16                          A02) bis A10)
                                                                         S03)
                                         215/40R16
G954/NT02           850/700                                              4/98/58,1
e3*95/54*0005*04    850/700



Typ:                         186
ABE / EG-Genehmigung:        e3*96/79*0042*.., e3*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 85    Fiat Multipla            195/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         S03)
                                         205/50R16
                                         A01)K03)

                                         205/50R16
                                         A01)K03)
e3*98/14*0042*09    1100/1050(1150)                                      4/98/58,0



Typ:                         186
ABE / EG-Genehmigung:        e3*98/14*D050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 76    Fiat Multipla            205/50R16                         A01) bis A10)
              (Gasantrieb)                                               K03)S03)

e3*98/14*D050*01    1100/1050(-)                                         4/98/58



Typ:                          186
ABE / EG-Genehmigung:         e3*98/14D0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 76    Fiat Multipla            205/50R16                         A01) bis A10)
              (Gas / Bi-Fuel)                                            K03)S03)

e3*98/14D0050*09    1100/1050(1100)                                      4/98/58



Typ:                         188
ABE / EG-Genehmigung:        e3*98/14*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 96    Fiat Punto               195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                         K04)K51) S03)

e3*98/14*0048*08E   900/870(900)                                         4/98/58




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


Typ:                         192
ABE / EG-Genehmigung:        e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 103   Fiat Stilo               195/55R16                           A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K15)K23)
                                          205/50R16                        S03)

                                          205/55R16
                                          K26)
                       Fiat Stilo SW      195/55R16                        A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K15)K21)
                                          205/50R16                        K23) S03)

                                          205/55R16
                                          K26)
125                    Fiat Stilo         205/50R16                        A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K15)K23)
                                          205/55R16                        S03)
                                          K26)
e3*98/14*0089*12E      1030/960(1050)                                      4/98/58



Typ:                            169
ABE / EG-Genehmigung:           e3*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 74    Fiat Panda                 195/45R16                         A01) bis A10)F09)
              (nicht Panda 4x4)                                            K03)K04)K16)
                                         205/45R16                         K20)K82)S03)
                                         K26)K83)
e3*2001/116*0151*013   750/660(750)                                        4/98/58



Typ:                         169
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0287*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44           Fiat Panda LPG          195/45R16                            A01) bis A10)
              (Gasantrieb)                                                 K03)K04)K16)
                                      205/45R16                            K20)K82)S03)
                                      K26)K83)
e3*2001/116*0287*02    730/660(750)                                        4/98/58




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    4 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
312                               e3*2001/116*0261*..
312                               e3*2007/46*0064*..
312                               e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77       Fiat 500                   195/40R16                         A02) bis A10)
                (außer Serie nur 165/65R14 A01) K03)K04)                     S03)
                oder nur 155/80R13)
                                           195/45R16
                                           A01) K03)K04)

                                           205/40R16
                                           A01) K03)K04) K89)

                                           205/45R16
                                           A01) K03)K04) K89)

                                           215/40R16
                                           A01) K01)K04) K89)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
312                              e3*2001/116*0261*..
312                              e3*2007/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51              Fiat 500                  195/40R16                          A02) bis A10)
                (Serie nur 165/65R14 od. A01) K03)K04)                       S03)
                nur 155/80R13)
                                          195/45R16
                                          A01) G0A)K03) K04)

                                           205/40R16
                                           A01) K03)K04) K89)

                                           205/45R16
                                           A01) G01)K03) K04) K89)

                                           215/40R16
                                           A01) G0A)K01) K04) K89)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    5 / 10                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
312                             e3*2001/116*0261*..
312                             e3*2007/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 121      Fiat 500 Abarth          195/45R16                            A02) bis A10)
                                         A01)K03)K04)                         EF0)S03)

                                           205/40R16
                                           A01)K03)K04)K89)

                                           205/45R16
                                           A01)K03)K04)K89)

                                           215/40R16
                                           A01)K01)K04)K89)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
312                                e3*2007/46*0064*..
312                                e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 70       Fiat Panda, Panda Van       195/40R16                         A02) bis A10)
                (nicht zulässig an          A01) GDV)K04)                     E19a)E47) S03)
                Ausführungen Panda
                Cross)                      195/45R16
                                            A01) G8C)K04) K94) K95)

                                           205/40R16
                                           A01) G3K)K03) K04) K94) K95)

                                           215/35R16
                                           A01) G6F)K01) K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    6 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
198                               e3*2001/116*0248*..
198                               e3*2001/116*0288*..
198                               e3*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121      Fiat Bravo, Bravo LPG      195/55R16                         A02) bis A10)
                                           A93)N205)                         S03)

                                           195/60R16
                                           A93)N205)

                                           205/55R16
                                           A93)

                                           215/50R16
                                           A01) K04)

                                           215/55R16
                                           A01) K04)K87)

                                           225/50R16
                                           A01) K04)K87)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Fiat Panda Cross.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

F09) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G3K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14,
     165/70R14, 175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
     175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GDV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14,
     175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von unterhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von der Oberkante auf
       einer Länge von ca. 250 mm nach unten auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen. Der
       hinter der Kante liegende Kunststoffspritzschutz ist warm einzuformen.
     - Die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist bis zum Befestigungspunkt
       komplett nach oben zu formen. Der nachgearbeitete Bereich Radhaus -
       Befestigungslasche ist soweit nach außen auszustellen, dass der Abstand
       Radhauswand (obere Befestigung) zur nachgearbeiteten Lasche min. 265 mm
       beträgt.
     - Sofern vorhanden, ist der hintere innere Kunststoffspritzschutz kurz unterhalb des
       unteren Befestigungspunktes waagerecht zur Unterkante der inneren Radhauswand
       nach hinten bis ca. Mitte Kunststoffradhaus auszuschneiden.

K82) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des inneren Blechradhauses ans äußere Radhausblech
     einzuformen und zwar im Bereich von oberhalb Radmitte bis Höhe seitlicher Schutzleiste.

K83) An Achse 2 rechts ist die Verkleidung über dem Tankeinfüllstutzen zu entfernen.

K87) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von ca. 30 cm oberhalb der
     Schwellerunterkante bis zum Übergang Radhaus/Stoßfänger eng an das Blechradhaus
     anzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkante ist von der Türsicke bis Übergang zum hinteren
         Radhaus/Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Das Kunststoff- Innenradhaus ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 30mm zu
         kürzen. Die Schnittkante ist mit dem inneren Radhaus zu verkleben.
     - Der vorhandene Ausschnitt im Kunststoff- Innenradhaus, Bereich
         Stoßfängeroberkante ist so zu vergrößern, dass der untere Teil nicht in das Radhaus
         ragt.
     - Im Übergangsbereich Radhaus/Stoßfänger ist die ins Radhaus ragende
         Kunststoffkante des hinteren Stoßfängers zu kürzen.

K94) An Achse 2 sind die im Bereich der Radhauskante befindlichen Ausbuchtungen des
     Kunststoffinnenkotflügels um 15 mm einzuformen.

K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne
         komplett umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.

Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 17.11.2017




RA-000575-E0-104-02~FI-4-98-58-ET24_53R6704.docx
						
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