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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000579-E0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   53R6654
                             einteiliges Leichtmetall-Sonderrad mit unsymmetrischem Tiefbett und
                                        Doppelhump, Felgenschüssel mit 5 Speichen und
Art des Sonderrades:
                             dazwischenliegenden Lüftungsöffnungen, Mittenbohrung durch Deckel
                                                         verschlossen.
Handelsmarke:                                              Ronal
Radausführung:                                          53R6654.02
Radgröße:                                                6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Effektive Einpresstiefe                                    21 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      98 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                     68 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
Adapterscheibe:                               Ø58.1 Ø68 d=14 003 0022 008
geprüfte Radlast:                                          615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   1950 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzezugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FIAT

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                              moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 50 mm AP          110 Nm
                                                                        40276/14
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000579-E0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
312                             e3*2001/116*0261*..
312                             e3*2007/46*0064*..
312                             e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77       Fiat 500                 195/40R16                         A01) bis A10)
                (außer Serie nur                                           BF1) K03) K04) S03)
                165/65R14 oder nur       195/45R16
                155/80R13)
                                         205/45R16
                                         K89)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
312                             e3*2001/116*0261*..
312                             e3*2007/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51              Fiat 500                 195/40R16                         A01) bis A10)
                (Serie nur 165/65R14                                       BF1) K03) K04) S03)
                od. nur 155/80R13)       195/45R16
                                         G0A)

                                         205/45R16
                                         G01) K89)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
312                             e3*2001/116*0261*..
312                             e3*2007/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 121      Fiat 500 Abarth          195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                           BF1) EF0) K03) K04) S03)
                                         205/45R16
                                         K89)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000579-E0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
198                             e3*2001/116*0248*..
198                             e3*2001/116*0288*..
198                             e3*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121      Fiat Bravo, Bravo LPG    195/55R16                          A02) bis A10)
                                         A93)                               BF1) EF0) S03)

                                         195/60R16
                                         A93)

                                         205/55R16
                                         A93)

                                         215/50R16
                                         A01) K04)

                                         215/55R16
                                         A01) K04) K87)

                                         225/50R16
                                         A01) K04) K87)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
312                              e3*2007/46*0064*..
312                              e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 70       Fiat Panda, Panda Van 195/40R16                             A01) bis A10)
                (nicht zulässig an        GDV)                              BF1) E19a) E47) K04) S03)
                Ausführungen Panda
                Cross)                    195/45R16
                                          G8C) K94) K95)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.
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Nr. :                       RA-000579-E0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 50 mm
       Zubehörkit: AP 40276/14
       Anzugsmoment: 110 Nm

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E47)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Fiat Panda Cross.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
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Nr. :                       RA-000579-E0-104
Anlage-Nr. :                3
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G8C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
     175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GDV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14,
     175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K87)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von ca. 30 cm oberhalb der
       Schwellerunterkante bis zum Übergang Radhaus/Stoßfänger eng an das Blechradhaus
       anzulegen.

K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • Die Radhausausschnittkante ist von der Türsicke bis Übergang zum hinteren Radhaus/
          Stoßfänger komplett umzulegen.
       • Das Kunststoff- Innenradhaus ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 30mm zu kürzen.
          Die Schnittkante ist mit dem inneren Radhaus zu verkleben.
       • Der vorhandene Ausschnitt im Kunststoff- Innenradhaus, Bereich Stoßfängeroberkante ist
          so zu vergrößern, dass der untere Teil nicht in das Radhaus ragt.
       • Im Übergangsbereich Radhaus/Stoßfänger ist die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des
          hinteren Stoßfängers zu kürzen.

K94)   An Achse 2 sind die im Bereich der Radhauskante befindlichen Ausbuchtungen des
       Kunststoffinnenkotflügels um 15 mm einzuformen.

K95)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • Die Radhausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne komplett
          umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000579-E0-104
Anlage-Nr. :                3
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654



S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

Die Anlage 3 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 53R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 10.01.2018
						
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