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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      SL2.6704
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Speedline
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             SL2.6704.02
Radgröße:                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         98 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                        68 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast: *)                                          690 kg
 Reifenabrollumfang:                                         1990 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FIAT

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 32 mm            ZP40201     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
312                            e3*2001/116*0261*..
312                            e3*2007/46*0064*..
312                            e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77       Fiat 500                185/50R16                          A02) bis A10)
                (außer Serie nur        A01) G01) M00)                     BF1) S03)
                165/65R14 oder nur
                155/80R13)              195/40R16

                                        195/45R16

                                        205/40R16

                                        205/45R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
312                             e3*2001/116*0261*..
312                             e3*2007/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51              Fiat 500                 185/50R16                         A02) bis A10)
                (Serie nur 165/65R14 od. A01) G01) M00)                    BF1) S03)
                nur 155/80R13)
                                         195/40R16

                                        195/45R16
                                        G0A)

                                        205/40R16

                                        205/45R16
                                        A01) G01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
312                             e3*2001/116*0261*..
312                             e3*2007/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 121      Fiat 500 Abarth          195/45R16                         A02) bis A10)
                                                                           BF1) EF0) S03)
                                        205/40R16

                                        205/45R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 8b
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
198                             e3*2001/116*0248*..
198                             e3*2001/116*0288*..
198                             e3*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121      Fiat Bravo, Bravo LPG 195/55R16                             A02) bis A10)
                                         A93) N205)                         BF1) S03)

                                         195/60R16
                                         N205)

                                         205/55R16

                                         215/50R16

                                         215/55R16

                                         225/50R16


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
225                              e3*2001/116*0271*..
225                              e3*2007/46*0011*..
225L                             N157
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70       Fiat Fiorino, Fiorino     185/55R16                         A01) bis A10)
                Qubo                      K04) M00)                         BF1) K01) S03)

                                         195/50R16
                                         K04)

                                         195/55R16
                                         K04)

                                         205/50R16
                                         K02)

                                         215/45R16
                                         K02)

                                         225/45R16
                                         K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      4/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
192                            e3*98/14*0089*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 125      Fiat Stilo               195/55R16                         A02) bis A10)
                (Schrägheck 3-/ 5-türig) A93) N205)                        BF1) S03)

                                        195/55R16 M+S
                                        A93) W205)

                                        205/50R16
                                        A01) A93) K15) K23)

                                        205/55R16
                                        A01) A93) K15) K23)

                                        215/50R16
                                        A01) K15) K23)

                                        225/45R16
                                        A01) A93) K15) K23)

                                        225/50R16
                                        A01) K15) K23) K26)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
192                           e3*98/14*0089*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110      Fiat Stilo SW          195/55R16                           A02) bis A10)
                (Kombi)                A93)                                BF1) S03)

                                        205/50R16
                                        A01) A93) K15) K23)

                                        205/55R16
                                        A01) A93) K15) K23)

                                        215/50R16
                                        A01) K15) K23)

                                        225/45R16
                                        A01) A93) K15) K23)

                                        225/50R16
                                        A01) K15) K21) K23) K26)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      5/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu
       verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
       Zubehörkit: ZP40201
       Anzugsmoment: 110 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      6/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704



G0A)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um
       10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704



Die Anlage 8b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
SL2.6704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.06.2019
						
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