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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     53R5604
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            53R5604.02
Radausführungskennz.:                                     53R5604.02
Radgröße:                                                   6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Effektive Einpresstiefe                                      30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        98 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                       68 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
Adapterscheibe:                                  Ø58.1 Ø68 d=8 003 0022 003
geprüfte Radlast: *)                                         615 kg
 Reifenabrollumfang:                                        1960 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FIAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 44 mm AP 40276/08 110 Nm
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Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
312                          e3*2001/116*0261*..
312                          e3*2007/46*0064*..
312                          e3*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77     Fiat 500               175/55R15                             A02) bis A10)
              (außer Serie nur       A93) N185) T77)                       BF1) S03)
              165/65R14 oder nur
              155/80R13)             175/55R15 M+S
                                     A93) T77)

                                     175/60R15
                                     A93) N185)

                                     175/60R15 M+S
                                     A93)

                                     185/55R15
                                     A93a)

                                     195/50R15

                                     195/55R15
                                     A01) G01)

                                     205/50R15
                                     A01) K04)
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Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 4a
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
312                           e3*2001/116*0261*..
312                           e3*2007/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
51            Fiat 500                165/55R15                            A02) bis A10)
              (Serie nur 165/65R14    A93)                                 BF1) S03)
              od. nur 155/80R13)
                                      165/60R15
                                      A93) G0A)

                                      165/65R15
                                      A01) A93) G01)

                                      175/55R15
                                      A93)

                                      175/60R15
                                      A01) A93) G01)

                                      185/55R15
                                      A01) A93a) G01)

                                      195/50R15
                                      G0A)

                                      195/55R15
                                      A01) G01)

                                      205/50R15
                                      A01) G01) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
198                          e3*2001/116*0248*..
198                          e3*2001/116*0288*..
198                          e3*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121    Fiat Bravo, Bravo LPG 195/65R15                              A02) bis A10)
                                     A93)                                  BF1) EF0) S03)

                                      205/60R15
                                      A93)

                                      215/55R15

                                      215/60R15

                                      225/55R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      4/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
225                            e3*2001/116*0271*..
225                            e3*2007/46*0011*..
225L                           N157
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70     Fiat Fiorino, Fiorino    185/60R15                           A01) bis A10)
              Qubo                     K04)                                BF1) EF0) K01) S03)

                                       185/65R15
                                       K04)

                                       195/60R15
                                       K04)

                                       205/55R15
                                       K02)

                                       215/50R15
                                       K02)

                                       215/55R15
                                       K02) K13) K22)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
312                            e3*2007/46*0064*..
312                            e3*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 70     Fiat Panda, Panda Van 165/60R15                              A02) bis A10)
              (nicht zulässig an       A93) G8C) N175)                     BF1) E19a) E47) S03)
              Ausführungen Panda
              Cross)                   165/65R15
                                       A93) G1N) N175)

                                       175/55R15
                                       A93) G3K) N185) T77)

                                       175/60R15
                                       A93a) G9X) N185)

                                       185/55R15
                                       A01) A93a) K04)

                                       195/45R15
                                       A01) A93) G6F) K04) T78)

                                       195/50R15
                                       A01) G8C) K04)

                                       195/55R15
                                       A01) G1N) K04) K94)
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Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      5/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 4a
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 44 mm
       Zubehörkit: AP 40276/08
       Anzugsmoment: 110 Nm

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E47)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Fiat Panda Cross.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0A)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G1N)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R15 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G3K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14, 165/70R14,
       175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G8C)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 175/65R14,
       185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 175/65R15,
       185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K94)   An Achse 2 sind die im Bereich der Radhauskante befindlichen Ausbuchtungen des
       Kunststoffinnenkotflügels um 15 mm einzuformen.

N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

T77)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T78)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 850 kg bei LI 78 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 425 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 4a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 53R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.03.2019
						
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