Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 10R5704
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 10R5704.02
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Effektive Einpresstiefe: 29 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø58.1 Ø68 d=8 003 0022 003
geprüfte Radlast: 530 kg
bei Reifenabrollumfang: 1935 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : FIAT (I)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
186, 188, 192, 198, 225, 225L, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP40276/08 110 Nm
312 M12x1,25, Schaftlänge 44 mm
RA-000717-E0-104-03~FI-4-98-58-ET29_10R5704
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Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: 186
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/79*0042*.. , e3*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 88 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10)
A93)ER7)M00) S03)
195/60R15
ER6)
205/55R15
A01)ER8)K03)
e3*98/14*0042*12 1100/1050(1150) 4/98/58
Typ: 186
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*D050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 76 Fiat Multipla 205/55R15 A02) bis A10)
(Erdgasantrieb) A01)K03) S03)
e3*98/14*D050*01 1100/1050 4/98/58
RA-000717-E0-104-03~FI-4-98-58-ET29_10R5704
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Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: 188
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 96 Fiat Punto 185/55R15 A01) bis A10)D21)
M00) K51)S03)
195/45R15
E05)K04)T78)
e3*98/14*0048*09E 900/870(900) 4/98/58
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2001/116*0261*..
312 e3*2007/46*0064*..
312 e3*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 Fiat 500 185/55R15 A02) bis A10)
(außer Serie nur 165/65R14 A01)K04)M00) S03)
oder nur 155/80R13)
195/50R15
A01)K03)K04)
195/55R15
A01)G01)K03)K04)
205/45R15
A01)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)K89)
215/45R15
A01)K03)K04)
RA-000717-E0-104-03~FI-4-98-58-ET29_10R5704
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Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2001/116*0261*..
312 e3*2007/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 Fiat 500 185/55R15 A02) bis A10)
(Serie nur 165/65R14 od. A01)G01)K04)M00) S03)
nur 155/80R13)
195/50R15
A01)G0A)K03)K04)
195/55R15
A01)G01)K03)K04)
205/45R15
A01)K04)
205/50R15
A01)G01)K03)K04)K89)
215/45R15
A01)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
198 e3*2001/116*0248*..
198 e3*2001/116*0288*..
198 e3*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121 Fiat Bravo, Bravo LPG 195/65R15 A02) bis A10)
A93)ER2) EF0)S03)
205/60R15
A93)ER7)
215/55R15
ER6)
215/60R15
ER3)
225/55R15
ER7)
RA-000717-E0-104-03~FI-4-98-58-ET29_10R5704
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Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
225 e3*2001/116*0271*..
225 e3*2007/46*0011*..
225L N157
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70 Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 185/60R15 A02) bis A10)
A01)ER9)K01)K02)M00) S03)
185/65R15
A01)ER7)K01)K02)M00)
195/60R15
A01)ER6)K01)K02)
205/55R15
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
192 e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110 Fiat Stilo 195/60R15 A02) bis A10)
(Schrägheck 3-/ 5-türig) A01)A93)K15)K23) S03)
195/65R15
A01)A93)K15)K23)
205/60R15
A01)K15)K23)
215/60R15
A01)K15)K23)K26)
RA-000717-E0-104-03~FI-4-98-58-ET29_10R5704
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Anlage-Nr. : 3
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
192 e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110 Fiat Stilo SW 195/60R15 A02) bis A10)
(Kombi) A01)A93)ER6)K15)K23) S03)
195/65R15
A01)A93)ER2)K15)K23)
205/60R15
A01)ER7)K15)K23)
215/60R15
A01)ER3)K15)K21)K23)K26)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
RA-000717-E0-104-03~FI-4-98-58-ET29_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
der Sonderräder zu entfernen.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1060 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1050 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1090 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER7) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1070 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
RA-000717-E0-104-03~FI-4-98-58-ET29_10R5704
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Teiletyp : 10R5704
ER8) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1100 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER9) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1000 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
RA-000717-E0-104-03~FI-4-98-58-ET29_10R5704
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
a) Die Radhauskanten sind im Bereich von unterhalb seitlicher Schutzleiste bis zum
hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
b) Die ins Radhaus ragenden Kante des hinteren Stoßfängers ist von der Oberkante auf
einer Länge von ca. 250 mm nach unten auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen. Der
hinter der Kante liegende Kunststoffspritzschutz ist warm einzuformen.
c) Die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist bis zum Befestigungspunkt
komplett nach oben zu formen. Der nachgearbeitete Bereich Radhaus -
Befestigungslasche ist soweit nach außen auszustellen das der Abstand
Radhauswand(oberer Befestigung) zur nachgearbeiteten Lasche min. 265 mm
beträgt.
d) Der hintere innere Kunststoffspritzschutz ist kurz unterhalb des unteren
Befestigungspunktes waagerecht zur Unterkante der inneren Radhauswand nach
hinten bis ca. Mitte Kunststoffradhaus auszuschneiden..
K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkante ist von der Türsicke bis Übergang zum hinteren
Radhaus/Stoßfänger komplett umzulegen.
- Das Kunststoff- Innenradhaus ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 30mm zu
kürzen. Die Schnittkante ist mit dem inneren Radhaus zu verkleben.
- Der vorhandene Ausschnitt im Kunststoff- Innenradhaus, Bereich
Stoßfängeroberkante ist so zu vergrößern, dass der untere Teil nicht in das Radhaus
ragt.
- Im Übergangsbereich Radhaus/Stoßfänger ist die ins Radhaus ragende
Kunststoffkante des hinteren Stoßfängers zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
T78) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 850 kg bei LI 78 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 425 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
RA-000717-E0-104-03~FI-4-98-58-ET29_10R5704
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Teiletyp : 10R5704
Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 03.08.2016
RA-000717-E0-104-03~FI-4-98-58-ET29_10R5704