Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 10R5704
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 10R5704.02
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast: 530 kg
bei Reifenabrollumfang: 1935 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke Fiat(I)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
175, 178, 182, 185, 186, 192, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40201 110 Nm
225, 225L, FA, 312 M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
RA-000717-E0-104-09a~FI-4-98-58-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: 175
ABE / EG-Genehmigung: G730
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
102 Fiat Coupe 16V 195/55R15 M+S A02) bis A10)
140 Fiat Coupe 16V turbo D21)S03)
195/55R15
E05)
205/50R15
205/55R15
215/50R15
G730/NT01E 1030/800
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
FA e3*92/53*0002*..
175 e3*95/54*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 113 Fiat Coupe 195/55R15 M+S A02) bis A10)
D21)S03)
195/55R15
E05)
140; 142 Fiat Coupe 2,0 16V turbo 205/50R15
205/55R15
215/50R15
e3*95/54*0008*05E 1030/800
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: G983
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 83 Fiat Brava, Fiat Bravo 185/55R15 A02) bis A10)
M00) S03)
195/50R15
205/50R15
A01)K32)K33)
108 Fiat Bravo 2.0 HGT 195/55R15 A02) bis A10)
S03)S23)
205/50R15
A01)K32)K33)
G983/NT07E 850-970/850-900(950-1000) 4/98/58
RA-000717-E0-104-09a~FI-4-98-58-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 83 Fiat Bravo, Brava 185/55R15 A02) bis A10)
M00) S03)
195/50R15
205/50R15
A01)K32)K33)
108 bis 113 Fiat Bravo 2.0 HGT 195/55R15 A02) bis A10)
S03)S23)
205/50R15
A01)K32)K33)
e3*96/27*0019*09E 850-1000/850-1000(950-1100) 4/98/58
Typ: 185
ABE / EG-Genehmigung: e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 83 Fiat Marea, 195/55R15 A02) bis A10)
Fiat Marea Weekend A91) S03)
(außer Coupé und Cabrio)
205/50R15
A01)K15)
195/55R15 M+S
A91)
91; 108 Fiat Marea, 195/55R15 A02) bis A10)
Fiat Marea Weekend A91) S03)S23)
(außer Coupé und Cabrio)
205/50R15
A01)K15)
195/55R15 M+S
A91)
96; 110; 113 Fiat Marea, 195/60R15 A02) bis A10)
Fiat Marea Weekend A91)ER1) S03)S23)
(außer Coupé und Cabrio)
195/60R15 M+S
A91)ER1)
205/55R15
A01)K15)K20)
e3*93/81*0003*11E 1060/1060(1100) 4/98/58
RA-000717-E0-104-09a~FI-4-98-58-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: 178
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0033*.., e3*98/14*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 76 Fiat Palio Weekend 185/55R15 A01) bis A10)
M00)ER2) K15)K20)S03)
195/50R15
e3*98/14*0033*10 950/950(1050) 4/98/58
Typ: 186
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/79*0042*.., e3*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 85 Fiat Multipla 185/65R15 A01) bis A10)
M00)ER4) K50)S03)
195/60R15
ER1)
e3*98/14*0042*07 1100/1050(1150) 4/98/58
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
192 e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110 Fiat Stilo 195/60R15 A02) bis A10)
(Schrägheck 3-/ 5-türig) A93) S03)
195/65R15
A93)
205/60R15
215/60R15
A01) K15)K23)
RA-000717-E0-104-09a~FI-4-98-58-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
192 e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110 Fiat Stilo SW 195/60R15 A02) bis A10)
(Kombi) A93) ER1) S03)
195/65R15
A93) ER3)
205/60R15
ER4)
215/60R15
A01) K15)K23) ER5)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
225 e3*2001/116*0271*..
225 e3*2007/46*0011*..
225L N157
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70 Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 185/60R15 A02) bis A10)
A01) A93)K01) M00)ER2) S03)
185/65R15
A01) K01)M00)ER4)
195/60R15
A01) K01)K04)ER1)
205/55R15
A01) K01)K02)
205/60R15
A01) K01)K02) K13) K22)ER4)
215/50R15
A01) K01)K02)
215/55R15
A01) K01)K02)ER1)
RA-000717-E0-104-09a~FI-4-98-58-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2001/116*0261*..
312 e3*2007/46*0064*..
312 e3*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 Fiat 500 185/55R15 A02) bis A10)
(außer Serie nur 165/65R14 M00) S03)
oder nur 155/80R13)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2001/116*0261*..
312 e3*2007/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 Fiat 500 185/55R15 A02) bis A10)
(Serie nur 165/65R14 od. A01) G01)M00) S03)
nur 155/80R13)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000717-E0-104-09a~FI-4-98-58-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
der Sonderräder zu entfernen.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1090 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1000 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1060 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
RA-000717-E0-104-09a~FI-4-98-58-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1070 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1050 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
RA-000717-E0-104-09a~FI-4-98-58-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im
Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Am vorderen Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
serienmäßig vorhandenen Knickstelle).
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im
Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
serienmäßig vorhandenen Knickstelle).
- Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen
Stoßleiste bis zum Stoßfänger umzulegen.
- Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der
Bördelkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Das hintere innere Kunststoffradhaus ist im Reifeneinfederbereich komplett an die
innere Radhauswand anzulegen (warm einformen und/oder durch Blechschrauben
befestigen).
- Das innere Kunststoffradhaus ist mit der Befestigungslasche um ca. 10 mm nach
innen zu biegen. .
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
S23) Unterhalb des Felgentiefbettes sind keine Wuchtgewichte zulässig.
Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 14.08.2015
RA-000717-E0-104-09a~FI-4-98-58-ET37_10R5704