Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48104 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000587-F0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 1/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 53R7704.02
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Effektive Einpresstiefe 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø58.1 Ø68 d=8 003 0022 003
geprüfte Radlast: *) 675 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FIAT
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, AP 110 Nm
Schaftlänge 44 mm 40276/08
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48104 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000587-F0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 2/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2001/116*0261*..
312 e3*2007/46*0064*..
312 e3*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 Fiat 500 195/40R17 A02) bis A10)
(außer Serie nur BF1) S03)
165/65R14 oder nur 205/40R17
155/80R13) A01) G01) K04) K88)
215/35R17
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2001/116*0261*..
312 e3*2007/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 Fiat 500 195/40R17 A01) bis A10)
(Serie nur 165/65R14 G01) BF1) S03)
od. nur 155/80R13)
205/40R17
G01) K04) K88)
215/35R17
G0A) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2001/116*0261*..
312 e3*2007/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 132 Fiat 500 Abarth 195/40R17 A02) bis A10)
N205) BF1) S03)
205/40R17
A01) K04) K88)
215/35R17
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
198 e3*2001/116*0248*..
198 e3*2001/116*0288*..
198 e3*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121 Fiat Bravo, Bravo LPG 205/50R17 A02) bis A10)
BF1) S03)
215/45R17
225/45R17
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Nr. : RA-000587-F0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 3/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
225 e3*2001/116*0271*..
225 e3*2007/46*0011*..
225L N157
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70 Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 195/45R17 A01) bis A10)
K04) BF1) K01) S03)
205/40R17
G0G) K02)
205/45R17
K02) K13) K22)
215/40R17
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2007/46*0064*..
312 e3*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 70 Fiat Panda, Panda Van 195/40R17 A01) bis A10)
(nicht zulässig an BF1) E19a) E47) K04) K94)
Ausführungen Panda K95) S03)
Cross)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Nr. : RA-000587-F0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 4/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die Radaußenkontur
hinausragen
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 44 mm
Zubehörkit: AP 40276/08
Anzugsmoment: 110 Nm
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Fiat Panda Cross.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G0G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/70R14,
195/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48104 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000587-F0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 5/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K88) An Achse 2 ist der vorhandene Ausschnitt im Kunststoff- Innenradhaus, Bereich
Stoßfängeroberkante so zu vergrößern dass der untere Teil nicht in das Radhaus ragt.
K94) An Achse 2 sind die im Bereich der Radhauskante befindlichen Ausbuchtungen des
Kunststoffinnenkotflügels um 15 mm einzuformen.
K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Die Radhausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne komplett
umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
entfernen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48104 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000587-F0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 6/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Die Anlage 4a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 23.01.2019