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							                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 1                                                              Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                                 Stand: 20.04.2020
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                                                                                                                                         Seite: 1 von 6


                                             Fahrzeughersteller                  FCA, FIAT




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                    Einpreßtiefe (mm)     : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                          Zentrierart           : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                            Kennzeichnung                       Kennzeichnung        (mm)                    last      umf.     Fertig
                                            Rad                                 Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
                             98535581/P LKS MI7070/P PCD 100                    Ø58.1-A-Ø72                58,1   Kunststoff     615     2100    12/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50207, Erweiterung 04




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : FCA
                             Befestigungsteile                            : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60
                                                                            Grad
                             Zubehör                                      : Nabenkappe: MAK 60; Kit: A14


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Tipo
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             356          e3*2007/46*0373*..          70 - 88    205/45R17 88                                Frontantrieb;
                                                                                 205/50R17 89                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 215/45R17 87                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 225/45R17 91                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                             74P; 77E




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 20.04.2020
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                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                             Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60
                                                                          Grad,
                                                                          für Typ : 199 (Fiat 500L Trekking)
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: A14


                             Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60
                                                                          Grad,
                                                                          für Typ : 199 (Nur Fiat 500L)
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: A14


                             Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60
                                                                          Grad,
                                                                          für Typ : 937; 932
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: A14


                             Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60
§ 22 50207, Erweiterung 04




                                                                          Grad,
                                                                          für Typ : 916; 932
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: A9


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 932
                                                                          100 Nm für Typ : 916; 937
                                                                          120 Nm für Typ : 199
                                                                          120 Nm ( Radschrauben M12x1,25 ) für Typ : 199
                             Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO SPYDER;-COUPE;-GTV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                        Auflagen
                             916          e3*95/54*0006*.., 106 - 114 215/40R17 631                                       Pkw geschlossen;
                                          G955              106 - 148 225/45R17 11A; 367; 51G                             Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 761; FES; FHC

                             Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 147 / GT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             937          e3*98/14*0070*..  74 - 125 215/45R17                   11A; 22B; 24J; 24M;      nur Alfa 147
                                                                                                 51G                      (Schrägheck);
                                                                              225/45R17 90       11A; 21L; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 24J; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; AGD; FHC
                             937            e3*98/14*0070*..        103 - 125 215/45R17          51G                      nur Alfa GT (Coupe);
                                                                              225/45R17 90                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 76U; AGD; FHC



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 6
                             Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 147 / GT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             937          e3*98/14*0070*..  103 - 177 215/45R17               51G                      nur Alfa GT (Coupe);
                                                                      225/45R17 90                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; AGD; FHC

                             Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 156
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             932          e3*96/27*0034*.., 77 - 141 215/45R17 87W 11A; 21B; 21J; 21M;                 nicht Ausf.m.Fz-
                                          e3*98/14*0034*..                         22B; 22F; 22G; 24C;                 Breite 1765mm; nicht
                                                                                   24M
                                                                     225/45R17 90  11A; 21B; 21J; 21M;                 GTA; Kombi; Limousine;
                                                                                   22B; 22F; 22G; 24C;                 nicht Allradantrieb;
                                                                                   24D
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; AGD; FHC
                             932            e3*98/14*0034*..      110       205/50R17         12T; 51G                 nicht Ausf.m.Fz-
                                                                                                                       Breite 1765mm; nicht
§ 22 50207, Erweiterung 04




                                                                                                                       GTA; nur Kombi
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       AGD; FHC
                             932            e3*98/14*0034*..      110       225/55R17         12T; 51G                 Crosswagon; nur Kombi
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       AGD; FHC

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             199          e3*2001/116*0217*.. 62 - 88 205/45R17 88                                     Fiat 500L Trekking;
                                                                      205/50R17 89                                     Schrägheck; MPV;
                                                                      215/45R17 87                                     Frontantrieb;
                                                                      225/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
                             199            e3*2001/116*0217*..   59 - 88   205/45R17 88                               Fiat 500L; Fiat 500L
                                                                            205/50R17 89                               Living; Schrägheck;
                                                                            215/45R17 87                               Frontantrieb;
                                                                            225/45R17 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 4 von 6
                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 50207, Erweiterung 04




                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 5 von 6
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 50207, Erweiterung 04




                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                                  Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 6
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             761) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                                  17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
§ 22 50207, Erweiterung 04




                             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
                             FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
                                  Anbau der Sonderräder entfernt werden.
                             FHC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm
                                  (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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