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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000554-K0-104
Anlage-Nr. :                28a
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R560


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    42R560
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           42R5605.02
Radausführungskennz.:                                    42R5605.02
Radgröße:                                                  6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       98 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    68,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast: *)                                        690 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2015 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FIAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                          ZP50274     110 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                          ZP50274    100 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000554-K0-104
Anlage-Nr. :                28a
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R560


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
199                           e3*2001/116*0217*..
199                           e3*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 77       Fiat 500L              195/60R15                          A02) bis A10)
                                       A93)                               B41) BF1) EF0) S01)

                                        195/65R15
                                        A93)

                                        205/60R15
                                        A93a)

                                        215/55R15

                                        215/60R15

                                        225/55R15


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
263                            e3*2007/46*0002*..
263                            e3*2007/46*0007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77       Fiat Doblo              185/65R15                         A02) bis A10)
                (HA-Achslast bis        A93) N195)                        B41) BF1) E80) EF0) S03)
                1220kg)
                                        185/70R15
                                        A93) G8M) N195) T89)

                                        185/70R15C
                                        A93) G8M) N195)

                                        195/60R15
                                        A93)

                                        195/60R15C
                                        A93)

                                        195/65R15
                                        A93) G8M)

                                        195/65R15C
                                        A93) G8M)

                                        205/60R15
                                        A93a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000554-K0-104
Anlage-Nr. :                28a
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R560


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
263                            e3*2007/46*0002*..
263                            e3*2007/46*0007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Fiat Doblo              185/70R15C                         A02) bis A10)
                (HA-Achslast größer     A93) G8M) N195)                    B41) BF1) E80) EF0) ER1)
                1220kg)                                                    S03)
                                        195/65R15
                                        A93) G8M) T95)

                                        195/65R15C
                                        A93) G8M)

                                        205/60R15
                                        A93a) T95)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
356                            e3*2007/46*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 96       Fiat Tipo               195/60R15                          A02) bis A10)
                (Limousine 4-türig, 5-                                     BF2) EF0) S01)
                türig, Kombi)           195/65R15

                                        205/60R15

                                        215/55R15

                                        215/60R15

                                        225/55R15


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000554-K0-104
Anlage-Nr. :                28a
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R560


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B41)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
               - Vorderachse: bel. Bremsscheibe Ø284x22 mm

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50274
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50274
       Anzugsmoment: 100 Nm

E80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000554-K0-104
Anlage-Nr. :                28a
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R560



EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G8M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     195/60R16C, 195/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 28a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 02.06.2021
						
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