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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47490 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000614-I0-104
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    SL2.5654
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Speedline
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           SL2.5654.02
Radausführungskennz.:                                    SL2.5654.02
Radgröße:                                                 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Effektive Einpresstiefe                                     27 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       98 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
Adapterscheibe:                                Ø58.1 Ø68 d=8 003 0022 003
geprüfte Radlast: *)                                        650 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FIAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                          AP 40276/08 110 Nm
                Schaftlänge 44 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47490 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000614-I0-104
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.5654


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
312                            e3*2001/116*0261*..
312                            e3*2007/46*0064*..
312                            e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77       Fiat 500                175/55R15                         A02) bis A10)
                (außer Serie nur        M00) N185) T77)                   A11) BF1) D01) S03)
                165/65R14 oder nur
                155/80R13)              175/60R15
                                        M00) N185)

                                        185/55R15
                                        A01) K04)

                                        195/50R15
                                        A01) K03) K04)

                                        195/55R15
                                        A01) G01) K03) K04)

                                        205/45R15
                                        A01) K04)

                                        205/50R15
                                        A01) K03) K04) K89)
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Nr. :                       RA-000614-I0-104
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.5654


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
312                             e3*2001/116*0261*..
312                             e3*2007/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51              Fiat 500                 165/60R15                         A02) bis A10)
                (Serie nur 165/65R14 od. G0A) M00)                         BF1) D01) S03)
                nur 155/80R13)
                                         165/65R15
                                         A01) G01) M00)

                                        175/55R15
                                        M00)

                                        175/60R15
                                        A01) G01) M00)

                                        185/55R15
                                        A01) G01) K04)

                                        195/50R15
                                        A01) G0A) K03) K04)

                                        195/55R15
                                        A01) G01) K03) K04)

                                        205/45R15
                                        A01) K04)

                                        205/50R15
                                        A01) G01) K03) K04) K89)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FA1                           e3*2018/858*00001*..
FA1                           e3*2018/858*00012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
43              Fiat 500               185/65R15                           A01) bis A10)
                                                                           BF1) D01) K03) K04) S03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47490 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000614-I0-104
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.5654


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
198                             e3*2001/116*0248*..
198                             e3*2001/116*0288*..
198                             e3*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121      Fiat Bravo, Bravo LPG 195/65R15                             A02) bis A10)
                                         A93)                               BF1) D01) EF0) S03)

                                         205/60R15
                                         A93)

                                         215/55R15

                                         215/60R15

                                         225/55R15


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
312                              e3*2007/46*0064*..
312                              e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 70       Fiat Panda, Panda Van 165/60R15                             A01) bis A10)
                (nicht zulässig an        A93) G9X) M00) N175)              A11) BF1) D01) E19a) E47)
                Ausführungen Panda                                          EF0) K04) S03)
                Cross)                    165/65R15
                                          A93a) G1N) M00) N175)

                                         175/55R15
                                         A93) G8D) M00) N185) T77)

                                         175/60R15
                                         GDV) M00) N185)

                                         185/55R15

                                         195/45R15
                                         A93) G6F) T78)

                                         195/50R15
                                         G9X)

                                         195/55R15
                                         G1N) K94) K95)

                                         205/45R15
                                         A93) G8D)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47490 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000614-I0-104
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.5654



A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47490 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000614-I0-104
Anlage-Nr. :                5
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.5654


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 44 mm
       Zubehörkit: AP 40276/08
       Anzugsmoment: 110 Nm

D01)   Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
       beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E47)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Fiat Panda Cross.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0A)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G1N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R15 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G6F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G8D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14, 165/70R14,
     175/65R14, 185/55R15, 195/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G9X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 175/65R14,
       185/55R15, 195/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47490 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000614-I0-104
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.5654


GDV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 175/65R15,
     185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • Die Radhausausschnittkante ist von der Türsicke bis Übergang zum hinteren Radhaus/
          Stoßfänger komplett umzulegen.
       • Das Kunststoff- Innenradhaus ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 30mm zu
          kürzen. Die Schnittkante ist mit dem inneren Radhaus zu verkleben.
       • Der vorhandene Ausschnitt im Kunststoff- Innenradhaus, Bereich Stoßfängeroberkante ist
          so zu vergrößern, dass der untere Teil nicht in das Radhaus ragt.
       • Im Übergangsbereich Radhaus/Stoßfänger ist die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des
          hinteren Stoßfängers zu kürzen.

K94)   An Achse 2 sind die im Bereich der Radhauskante befindlichen Ausbuchtungen des
       Kunststoffinnenkotflügels um 15 mm einzuformen.

K95)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • Die Radhausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne komplett
          umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47490 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000614-I0-104
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL2.5654


S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

T77)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T78)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 850 kg bei LI 78 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 425 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 5 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
SL2.5654 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 31.08.2022
						
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