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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE Nr. 45850
Nr. :                     RA-000344-I0-015
Anlage-Nr. :              40c
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Auftraggeber :            BORBET
Teiletyp :                CA65535




Raddaten


Radtyp                               :   CA65535
Radausführung                        :   Lk 114,3
Radgröße nach Norm                   :   6,5 J x 15 H2
Einpreßtiefe in mm                   :   45
zulässige Radlast in kg              :   650
zul. Abrollumfang in mm              :   2050
Lochkreisdurchmesser in mm           :   114,3
Lochzahl                             :   5
Mittenlochdurchmesser in mm          :   72,6 mm mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅72,5/∅60,1
Zentrierart                          :   Mittenzentrierung


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                 : Fiat
Radbefestigungsteile               : mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundrad-
                                     schrauben M12x1,5, Kegelwinkel 60°,
                                     Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment                       : 110 Nm
Spurverbreiterung                  : Typ FY bis zu 10 mm

Typ:                         FY
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 88    Sedici                   195/65R15                           A02) bis A10)
                                       A98a)

                                         195/70R15

                                         205/60R15-91

                                         215/60R15-94

                                         225/60R15-96

                                         235/55R15-95
                                         A01)K03)K04)
e4*2001/116*0106*03   980/870                                              5/114,3/60




RA-000344-I0-015-40c.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE Nr. 45850
Nr. :                     RA-000344-I0-015
Anlage-Nr. :              40c
Seite :                   2/3                                                          Mobilität
Auftraggeber :            BORBET
Teiletyp :                CA65535


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
     Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Frei-
     stellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so
     sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vor-
     geschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
     Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
     nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanlei-
     tung des Fahrzeugherstellers).


RA-000344-I0-015-40c.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE Nr. 45850
Nr. :                     RA-000344-I0-015
Anlage-Nr. :              40c
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Auftraggeber :            BORBET
Teiletyp :                CA65535


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Die Anlage 40c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CA65535 des Antragstellers Borbet.

Essen, 09. September 2008
RA-000344-I0-015




RA-000344-I0-015-40c.doc
						
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