Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CE706
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Magma Centero
Radausführung: LK110
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 110 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 750 kg
bei Reifenabrollumfang: 2062 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
194 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde MK202 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
334 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde MK112 120 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
RA-000386-G0-033-04d~FI-5-110-65-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
Typ: 194
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0210*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147 Croma 205/55R16 A02) bis A10)
E05)
215/55R16
e3*2001/116*0210*08 1200/1090(1120) 5/110/65
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
334 e3*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 103 Fiat 500X 215/55R16 A02) bis A10)
215/60R16
225/55R16
A01) K03)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp-
ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden
können.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage Nr. 4d mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CE706 des Auftraggebers Kronprinz GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.02.2015
RA-000386-G0-033-04d~FI-5-110-65-ET38.docx
Montage- und Pflegehinweise
1. Vor Montage des Reifens sind die Reifenwülste mit einer handelsüb-
lichen Montagepaste einzustreichen. Gleiches gilt für die Montage
von Gummiventilen.
2. Es dürfen nur Ventile gemäß Gutachten bzw. ABE verwendet wer-
den. Gummiventile müssen bei jedem Reifenwechsel erneuert wer-
den.
3. Die Reifenmontage muss auf einem berührungsfrei arbeitenden Ge-
rät erfolgen, damit Beschädigungen am Felgenhorn vermieden wer-
den.
4. Es dürfen nur schlauchlose Reifen verwendet werden.
5. Zum Auswuchten sollten nach Möglichkeit Klebegewichte benutzt
werden.
6. Vor Montage der Räder sind die Aufnahmepunkte am Fahrzeug
gründlich von Schmutz und Rost zu befreien und eventuell mit Kup-
ferpaste zu bearbeiten.
7. Das Rad darf nur mit den in der ABE bzw. im Teilegutachten vorge-
sehenen Befestigungsteilen an das Fahrzeug angebaut werden. Be-
festigungsteile anderer MAGMA-Räder oder Räderhersteller dürfen
nicht benutzt werden.
8. Das Anzugsmoment der Schrauben bzw. Muttern ist der ABE zu ent-
nehmen; die Schrauben dürfen nur mit einem Drehmomentschlüssel
angezogen werden. Nach ca. 50 -100 km ist das Anzugsmoment der
Radschrauben bzw. –muttern zu überprüfen und ggfs. zu korrigieren.
9. Nach der Montage des Rades am Fahrzeug ist die Freigängigkeit zu
Brems-, Fahrwerks- und Karosserieteilen zu überprüfen.
10. Sofern als das Ersatzrad kein gleiches MAGMA-Rad verwendet wird,
müssen die für das Ersatzrad zulässigen Befestigungsteile mitgeführt
werden.
11. Bei einigen Fahrzeugmodellen ist das serienmäßige Bordwerkzeug
zu Montage oder Demontage von MAGMA-Leichtmetallrädern nicht
geeignet.
12. Die Nabendeckung ist durch Einclipsen zu befestigen.
13. Bitte entnehmen Sie der ABE bzw. dem Teilegutachten, ob eine Ab-
nahme nach § 19 (3) StVZO erforderlich ist. Die in der ABE bzw. dem
Teilegutachten enthaltenen Hinweise und Auflagen sind zu beachten.
14. Eine regelmäßige Reinigung ( im Abstand von ca.14 Tagen) erhält
die Brillanz der Lackierung. Besonders Streusalz und Bremsenabrieb
sind zu entfernen, damit diese keine unerwünschten Verfärbungen
hinterlassen bzw. den Lack angreifen. Verwenden Sie für die Reini-
gung neutrale Reinigungsmittel. Alkohol-, laugen- und säurehaltige
Reiniger oder acetonhaltige Lösungsmittel dürfen nicht verwendet
werden, da sie die Lackierung beschädigen.
15. Setzen sie kein Dampfstrahlgerät oder Materialien, die die Oberfläche
verkratzen können (z.B. Stahlwolle) zur Reinigung der Aluminiumrä-
der ein, denn hierdurch kann die Lackierung angegriffen bzw. zerstört
werden.
16. Bessern Sie kleine Lackschäden, die z.B. durch Steinschlag verur-
sacht werden können, unverzüglich mit Klarlack aus.
17. Werden die Räder nachträglich mechanisch bearbeitet und /oder
thermisch behandelt, entspricht dies nicht mehr der ursprünglich ge-
prüften Radversion. Auf Grund dessen ist die ABE auf diese Räder
nicht übertragbar.