GUTACHTEN zur ABE Nr. 46952 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025807 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Brock Alloy Wheels GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. QA 05 102 02086/1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B21 Typ B21-808 Radgröße 8,0Jx18EH2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) X2 B21-808 X2/ 4/100/56,6 35 715 2200 BA04 N4 Ø63,4-Ø56,6 Kennzeichnungen KBA-Nummer 46952 Herstellerzeichen BROCK CAR FASHION Radtyp und Ausführung B21-808 (s.o.) Radgröße 8,0Jx18EH2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen JAW Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55025807) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Opel Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46952 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025807 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Grande Punto 48-96 205/40R18 K42 K49 K50 K56 T82 T86 A01 A02 A04 199 48-96 215/35R18 K42 K49 K50 K56 T80 T84 A05 A08 A09 e3*2001/116*0217*.. A12 A14 A18 Flh S02 Opel Astra 55-77 215/40R18 A02 A04 A05 A-H 55-77 225/35R18 A01 K44 T83 T87 A08 A09 A12 e1*2001/116*0261*.. 55-77 225/40R18 A01 K44 A14 A18 A74 55-77 245/35R18 A01 K44 K50 R03 Flh V18 S01 Opel Astra 48-92 225/35R18 K41 K42 K45 K49 K50 K56 T83 A01 A02 A04 T98, T98/NB, T98V T87 A05 A08 A09 e1*97/27,98/14* A12 A14 A18 0086,0092,0101*.. Flh Sth S01 Opel Astra 74-92 225/35R18 K41 K42 K45 K49 K50 K56 T83 A01 A02 A04 T98C T87 A05 A08 A09 e1*98/14*0132*.. A12 A14 A18 - Coupé, Cabrio Cbo Cpe S01 Opel Astra Car. 48-92 225/35R18 K41 K42 K45 K49 K50 T83 T87 A01 A02 A04 T98/Kombi, T98V A05 A08 A09 e1*97/27, A12 A14 A18 98/14*0087*.., S01 e1*97/27*0092*.. Opel Astra Caravan 55-77 215/40R18 A02 A04 A05 A-H/SW 55-77 225/35R18 A01 K44 T83 T87 A08 A09 A12 e1*2001/116*0293*.. 55-77 225/40R18 A01 K44 A14 A18 A74 55-77 245/35R18 A01 K44 K50 R03 Car V18 S01 Opel Astra GTC 55-77 215/40R18 A02 A04 A05 A-H/C 55-77 225/35R18 A01 K44 T83 T87 A08 A09 A12 e4*2001/116*0094*.. 55-77 225/40R18 A01 K44 A14 A18 A74 55-77 245/35R18 A01 K44 K50 R03 Cpe V18 S01 Opel Corsa 43-66 215/35R18 G01 K43 K44 K45 K56 T80 A01 A02 A04 Corsa-C A05 A08 A09 e1*98/14*0148*.. A12 A14 A18 K41 K42 K49 K50 K71 Op9 Y84 S01 Opel Corsa-D 44-66 205/40R18 K46 K56 T82 A01 A02 A04 S-D 44-66 215/35R18 K41 K46 K49 K50 K56 T80 T84 A05 A08 A09 e1*2001/116*0379*.. 44-66 215/40R18 G78 K41 K46 K49 K50 K56 A12 A14 A18 44-66 225/35R18 K41 K43 K46 K49 K50 K56 Flh K44 S01 Opel Meriva-A 51-92 215/35R18 T84 A01 A02 A04 X01Monocab 51-92 225/35R18 K44 T83 T87 A05 A08 A09 e1*2001/116*0215*.. A12 A14 A18 K46 K49 K50 K56 S01 Opel Vectra B 55-85 225/35R18 K41 K42 K49 K50 K56 T83 T87 A01 A02 A04 J96 60-85 225/40R18 G46 K41 K42 K44 K49 K50 K56 A05 A08 A09 e1*93/81, 95/54, A12 A14 A18 98/14*0030*.. S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46952 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025807 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Opel Vectra Caravan 55-85 225/35R18 K41 K42 K49 K50 K56 T83 T87 A01 A02 A04 J96/Kombi 60-85 225/40R18 G46 K41 K42 K44 K49 K50 K56 A05 A08 A09 e1*95/54, A12 A14 A18 98/14*0044*.. S01 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montageanleitungen des Ventil-, Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! Werden die Serien-Ventile nicht verwendet, so ist dann das serienmäßige elektronische Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC), falls notwendig, durch einen Fach-Händler zu deaktivieren. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46952 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025807 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 4 von 6 Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. G46 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig bzw. ww. nicht mit der Reifengröße 195/65R15 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. G78 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 215/45R17 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46952 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025807 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 5 von 6 K71 An der Vorderachse ist die Frontschürze am Übergang zum Radhausauschnitt nachzuarbeiten. Op9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 92 kW. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/45R18 225/40R18 Nr. 2 215/35R18 245/30R18, 255/30R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 5 225/35R18 245/30R18, 255/30R18, 265/30R18 Nr. 6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 8 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Y84 Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46952 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025807 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B21-808 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 6 von 6 Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2007. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 15.März 2007 Bohlander 00105631.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Herstellerempfehlung Aftermarkt RDKS/TPMS Radtyp B21 808 KBA 46952 Hersteller RDKS/TPMS Ventilart Montierbar Alligator RS3 Metall ja BaoLong 3901B.1 Metall ja CUB Universal Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall nein Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall nein Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall nein Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall nein Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall ja Schrader EZ * Gummi ja Schrader EZ Metall ja Schrader 40700-1AYOA Metall nein *zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben. Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.