GUTACHTEN zur ABE Nr. 47614 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55014809 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B23-707
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH
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Auftraggeber Brock Alloy Wheels GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. QA 05 102 02086/1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell B23
Typ B23-707
Radgröße 7,0Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
X2 B23-707 X2/ 4/100/56,6 45 650 2000
BA04 N4 Ø63,4-Ø56,6
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47614
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung B23-707 (s.o.)
Radgröße 7,0Jx17H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen JAW
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55014809 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Fiat
Opel
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55014809 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B23-707
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Grande Punto 48-96 205/40R17 T80 T81 T84 A02 A04 A05
199 48-96 205/45R17 A08 A09 A12
e3*2001/116*0217*.., A14 A19 Flh
e3*2001/116*0286*.. S02
Opel Astra 48-92 205/40R17 R37 T80 T81 T84 A02 A04 A05
T98, T98/NB, T98V 48-92 205/45R17 R37 T84 T88 A08 A09 A12
e1*97/27,98/14* 48-92 215/40R17 A01 K56 T83 T85 T87 A14 A19 Flh
0086,0092,0101*.. Sth S01
Opel Astra 74-92 205/40R17 R37 T80 T84 A02 A04 A05
T98C 74-92 205/45R17 R37 A08 A09 A12
e1*98/14*0132*.. 74-92 215/40R17 A01 K56 T83 T85 T87 A14 A19 Cbo
- Coupé, Cabrio Cpe S01
Opel Astra Car. 48-92 205/40R17 R37 T80 T81 T84 A02 A04 A05
T98/Kombi, T98V 48-92 205/45R17 R37 T84 T88 A08 A09 A12
e1*97/27, 48-92 215/40R17 T83 T85 T87 A14 A19 S01
98/14*0087*..,
e1*97/27*0092*..
Opel Corsa 43-66 195/40R17 T81 A02 A04 A05
Corsa-C 43-66 205/40R17 A01 G03 K2b A08 A09 A12
e1*98/14*0148*.. A14 A19 Op9
S01
Opel Corsa-D 44-66 205/45R17 A02 A04 A05
S-D 44-66 215/40R17 A08 A09 A12
e1*2001/116*0379*.. 44-66 215/45R17 A14 A19 Flh
S01
Opel Meriva-A 51-92 205/40R17 T84 A02 A04 A05
X01Monocab 51-92 205/45R17 T84 T88 A08 A09 A12
e1*2001/116*0215*.. 51-92 215/40R17 A01 K2b K46 K56 T83 T85 T87 A14 A19 S01
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
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A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Op9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 92 kW.
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R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde am 14.01.2009 in Lambsheim durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 11.02.2009 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2008.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 11.Februar 2009
Bohlander 00132058.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Herstellerempfehlung
Aftermarkt RDKS/TPMS
Radtyp B23 707
KBA 47614
Hersteller RDKS/TPMS Ventilart Montierbar
Alligator RS3 Metall ja
BaoLong 3901B.1 Metall nein
CUB Universal Metall ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall nein
Schrader EZ * Gummi ja
Schrader EZ Metall ja
Schrader 40700-1AYOA Metall nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.