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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47662 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55050609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 85013
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         ADRENALINA
Typ                            85013
Radgröße                       7J x 17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
201            85013 201 / S-Ø56,56                4/100/56,6         42       615     2010

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47662
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          85013 201
Radgröße                       7J x 17H2
Einpresstiefe                  ET42
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       100               26
S02    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       100               24

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland unter der Gutachten Nr.
55050609 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Fiat
                               Opel

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55050609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 85013
Hersteller                      YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Grande Punto      48-96        205/40R17       K1a K1b T80 T81 T84           A01 A02 A04
199                    48-96        205/45R17       K1a K1b                       A05 A08 A09
e3*2001/116*0217*..,   48-96        215/40R17       K1c K2b K42 K56 T83 T87       A12 A14 A21
e3*2001/116*0286*..                                                               Flh S02
Opel Astra             42-55        205/40R17       A01 G21                       A02 A04 A05
Astra F-Lfw            42-55        205/40R17       X17                           A08 A09 A12
F972                                                                              A14 A21 S01
Opel Astra             40-110       205/40R17       A01 G21 T80                   A02 A04 A05
Astra-F, /-F-CC, T92   40-110       205/40R17       T80 X17                       A08 A09 A12
G065, F857,                                                                       A14 A21 S01
e1*96/79*0074*..,
e1*98/14*0074*..
Opel Astra             48-92        205/40R17       R37 T80 T81 T84               A02 A04 A05
T98, T98/NB, T98V      48-92        205/45R17       R37 T84 T88                   A08 A09 A12
e1*97/27,98/14*        48-92        215/40R17       A01 K56 T83 T85 T87           A14 A21 Flh
0086,0092,0101*..                                                                 Sth S01
Opel Astra             74-92        205/40R17       R37 T80 T84                   A02 A04 A05
T98C                   74-92        205/45R17       R37                           A08 A09 A12
e1*98/14*0132*..       74-92        215/40R17       A01 K56 T83 T85 T87           A14 A21 Cbo
- Coupé, Cabrio                                                                   Cpe S01
Opel Astra Cabriolet   52-85        205/40R17                                     A02 A04 A05
A. F-Cabr.,T92/Conv                                                               A08 A09 A12
G372,                                                                             A14 A21 S01
e1*96/79*0076*..
Opel Astra Car.        48-92        205/40R17       R37 T80 T81 T84               A02 A04 A05
T98/Kombi, T98V        48-92        205/45R17       R37 T84 T88                   A08 A09 A12
e1*97/27,              48-92        215/40R17       T83 T85 T87                   A14 A21 S01
98/14*0087*..,
e1*97/27*0092*..
Opel Astra Caravan     40-110       205/40R17       A01 G21 T80                   A02 A04 A05
A. F-Car., T92/Kom.    40-110       205/40R17       T80 X17                       A08 A09 A12
F854,                                                                             A14 A21 S01
e1*96/79*0075*..,
e1*98/14*0075*..
Opel Calibra           85-110       205/40R17       T80 T81 T84                   A02 A04 A05
Calibra A              85-110       215/40R17       T83 T85                       A08 A09 A12
F406                                                                              A14 A21 S01
Opel Corsa             43-92        205/40R17       G03 K2b K42 K45               A01 A02 A04
Corsa-C                43-92        215/35R17       K1b K2b K42 K45 T79 T83       A05 A08 A09
e1*98/14*0148*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                  S01
Opel Corsa-D           44-66        205/45R17                                     A02 A04 A05
S-D                    44-66        215/40R17                                     A08 A09 A12
e1*2001/116*0379*..    44-66        215/45R17                                     A14 A21 Flh
                                                                                  S01
Opel Meriva-A          51-92        205/40R17       T84                           A02 A04 A05
X01Monocab             51-92        205/45R17       T84 T88                       A08 A09 A12
e1*2001/116*0215*..    51-92        215/40R17       A01 K2b K46 K56 T83 T85 T87   A14 A21 S01



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47662 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55050609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 85013
Hersteller                       YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                        Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Tigra            51,66,92       205/40R17         T80                               A02 A04 A05
X-C/Roadster          51,66,92       205/45R17                                           A08 A09 A12
e11*2001/116*0227*.   51,66,92       215/35R17         T79 T83                           A14 A21 S01
                      51,66,92       215/40R17         A01 LK6
Opel Vectra           55-110         215/40R17                                           A01 A02 A04
Vectra A-X                                                                               A05 A08 A09
E951, /1                                                                                 A12 A14 A21
                                                                                         K42 S01
Opel Vectra           42-110         215/40R17                                           A01 A02 A04
Vectra-A, -A-CC                                                                          A05 A08 A09
E947, /1; E948, /1                                                                       A12 A14 A21
                                                                                         K42 S01
Opel Vectra B         55-85          215/40R17                                           A02 A04 A05
J96                   60-85          215/45R17                                           A08 A09 A12
e1*93/81, 95/54,      60-85          225/45R17         A01 K2b K42 K56                   A14 A21 S01
98/14*0030*..
Opel Vectra Caravan   55-85          215/40R17         T85 T87                           A02 A04 A05
J96/Kombi             55-85          215/45R17                                           A08 A09 A12
e1*95/54,             55-85          225/45R17         A01 K2b K42 K56                   A14 A21 S01
98/14*0044*..

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55050609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 85013
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                         Seite 4 von 6

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G21     Ist die Reifengröße 195/60R14 oder 195/55R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47662 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55050609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 85013
Hersteller                      YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                          Seite 5 von 6

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47662 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55050609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 85013
Hersteller                      YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                          Seite 6 von 6

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X17    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R14
bzw. 195/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya beim TÜV Rheinland Malaysia im
April 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 04.5.2009 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 4.Mai 2009




Pohl                                                                    00136673.DOC




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