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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55053011 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                             PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                                 DIEWE GmbH

                                                                                                  Seite 1 von 5


Auftraggeber                               DIEWE GmbH
                                           Haupstraße 19
                                           86510 Asbach/Ried
                                           QM-Nr. 49 02 0111103


Prüfgegenstand                             PKW-Sonderrad

Modell                                     D116
Typ                                        D116
Radgröße                                   7JJx16H2
Zentrierart                                Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring              Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                                    Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                           Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
410045        D116 4/100 /                                 4/100/56,6          45          550    2000
              ZH-098-8 Ø63.5xØ56.6***

*** Zentrierring durch Einkleben fixiert

Kennzeichnungen

KBA-Nummer                                 48698
Herstellerzeichen                          DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung                      D116 (s.o.)
Radgröße                                   7JJx16H2
Einpresstiefe                              ET (s.o.)
Herstelldatum                              Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel          Bund             Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5                    Kegel 60°        100                  24
S02       Schraube M12x1,5                    Kegel 60°        110                  24
S03       Schraube M12x1,5                    Kegel 60°        100                  22


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                                 Fiat
                                           Opel


Spurverbreiterung                          innerhalb 2%



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Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55053011 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Punto             48-99          195/50R16     K1a K1b R37 T84                        A01 A02 A04
199                    48-99          195/55R16     K1a K1b                                A05 A08 A09
e3*2001/116*0217*..,                                                                       A12 A15 A18
e3*2001/116*0286*..,                                                                       Flh S03
e3*2007/46*0009*..,
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam              51,64,74       195/50R16                                            A02 A04 A05
S-D                    51,64,74       195/55R16                                            A08 A09 A12
e1*2001/116*                                                                               A15 A18 A58
0379*22-..                                                                                 Y84 S02
Opel Astra-G         48-92            195/50R16     K56 T83 T84                            A01 A02 A04
T98, T98/NB, T98V    48-92            205/45R16     K56 T83 T84                            A05 A08 A09
e1*97/27,98/14*      48-92            205/50R16     K56                                    A12 A15 A18
0086,0092,0101*..    48-92            215/45R16     K56                                    Flh Nk1 Sth
                     48-92            225/45R16     K56                                    V16 S01
Opel Astra-G         74-92            195/50R16     K56 T84                                A01 A02 A04
T98C                 74-92            205/45R16     K56 T83 T87                            A05 A08 A09
e1*98/14*0132*..     74-92            205/50R16     K56 T86 T87                            A12 A15 A18
- Coupé, Cabrio      74-92            215/45R16     K56 T85 T86                            Cbo Cpe Nk1
                     74-92            225/45R16     K56                                    V16 S01
Opel Astra-G Caravan 48-92            195/50R16     T84                                    A02 A04 A05
T98/Kombi, T98V      48-92            205/45R16     T83 T84                                A08 A09 A12
e1*97/27,            48-92            205/50R16                                            A15 A18 Car
98/14*0087*..,       48-92            215/45R16                                            Nk1 V16 S01
e1*97/27*0092*..     48-92            225/45R16



Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55053011 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwen-
det werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-
sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55053011 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84      Betrifft nur 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55053011 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. Oktober 2013 in Lambsheim statt.




Hinweise zum Sonderrad

Die Befestigung der Zentrierringe im Sonderrad erfolgt durch Einkleben durch den Radhersteller. Die
Eignung des Klebers (Loctite 5970) für diesen Anwendungsfall wurde von der Firma Diewe Gmbh
bestätigt.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.



Lambsheim, 2. Oktober 2013




Bohlander                                                                     00201095.DOC




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