GUTACHTEN zur ABE Nr. 49268 nach 822 StVZO Q
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55024713 (5. Ausfertigung) TÜV
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ BR 605 ar
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Tuv Rheiniand Group
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Auftraggeber Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0131806
Priifgegenstand PKW-Sonderrad
Modell BAVARO
Typ BR 605
Radgröße 6Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- | Rad- | Abrollumfang
fuhrung Lochkreis- (mm)/ | tiefe last |(mm)
Mittenloch-a (mm) (kg)
(mm)
F6 BR 605 F6 / ohne Ring 5/98/58,1 39 800 1940
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49268
Herstellerzeichen rial Germany
Radtyp und Ausführung BR 605 (s.o.)
Radgröße 6Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. | Art der Bund Anzugsmoment | Schaftlànge | Artikel-Nr.
Befestigungsmittel (Nm) (mm)
S01 | Schraube M12x1,25 | Kegel 60° | 120 28 Multipack: 18A
Priifungen
Entsprechend den Kriterien des VdTUV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgefiihrten Fahrzeugen Anbau-, Freigangigkeits- und
Handlingspriifungen durchgefiihrt.
Verwendungsbereich
Hersteller Fiat
Opel
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprifstelle Lambsheim - Kénigsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49268 nach 822 StVZO Q
g 6 zum Prüfbericht Nr. 55024713
Anlage ( (5. Ausfertigun
gung) TÜV
;
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ BR 605 ar
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH TUv Rheinland Group
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Handelsbezeichnung |KkW-Bereich |Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat 500L Trekking 59-77 195/65R15 | A33 A14 A19 A58
199 59-77 205/60R15 | A33 Flh KMV S01
e3*2001/116*
0217*33-..
Fiat 500L, -Living 59-77 195/65R15 | A33 A14 A19 A58
199 59-77 205/60R15 | A33 Flh KOV S01
e3*2001/116*
0217*28-..;
e3*2007/46*0010*07-..
Fiat Doblo (II) 55-77 185/65R15 | A11 R37 T92 160 A14 A19 B02
263 55-77 185/70R15 | A11 R37 T89 159 B03 S01
e3*2007/46*0002*..; 55-77 195/60R15 | A11T91 160
e3*2007/46*0007*.. 55-77 195/60R15C | A11 160
- geschl. Aufbau 55-77 195/65R15 __ |A11 T91 T95 160
55-77 195/65R15C | A11 160
55-77 205/60R15 | A12 T90 T91 T95 160
Fiat Tipo 70-88 195/65R15 | A31 A14 A19 A58
356 70-88 205/60R15 | A31 B02 Car Flh
e3*2007/46*0373*.. 70-88 215/60R15 | A12 Lim $01
Opel Combo-D 66,74,77 185/65R15 | A11 R37 T92 160 A14 A19 B02
Combo-D, -Van 66,74,77 185/70R15 | A11 R37 T89 159 BO03 SO1
e3*2007/46*0076*..; 66,74,77 195/60R15 _ |A11 T91 160
e3*2007/46*0079*.. 66,74,77 195/60R15C | A11 160
66,74,77 195/65R15 | A11 T91 T95 160
66,7477 195/65R15C | A11 160
66,74,77 205/60R15 | A12 T90 T91 T95 160
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, miissen nach
Anbau der Rader funktionsfahig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte ReifengroRe verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung 1) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthalt.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragféahigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung 1) zu entnehmen. Abschläge der Tragféhigkeit aufgrund der
Fahrzeughdchstgeschwindigkeit sind zu beriicksichtigen.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ BR 605 ar
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Fahrzeughòchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulàssig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
159 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1590 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
160 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1600 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die It. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulassig.
A14 Zum Auswuchten der Rader durfen an der FelgenauRenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55024713 (5. Ausfertigung)
Prufgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ BR 605 ro
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A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulàssig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulàssig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderràder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Fih Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulàssig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
so1 Zur Befestigung der Ràder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T89 Reifen (LI 89) nur zulàssig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49268 nach 822 StVZO Q
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55024713 (5. Ausfertigung) TÜV
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ BR 605 ar
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Tuv Rheiniand Group
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T91 Reifen (LI 91) nur zulàssig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 14. Dezember 2018 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 14. Dezember 2018
‘00309477.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim