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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49268 nach 822 StVZO                                                              Q

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55024713 (5. Ausfertigung)                                            TÜV

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ BR 605                              ar
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH            Tuv Rheiniand Group

                                                                                                  Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0131806

Priifgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                            BAVARO
Typ                               BR 605
Radgröße                          6Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/            Einpress- | Rad-     | Abrollumfang
fuhrung                                               Lochkreis- (mm)/   | tiefe       last       |(mm)
                                                      Mittenloch-a         (mm)        (kg)
                                                      (mm)
F6            BR 605 F6 / ohne Ring                   5/98/58,1            39           800      1940

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49268
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             BR 605 (s.o.)
Radgröße                          6Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  -
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   | Art der                  Bund           Anzugsmoment      | Schaftlànge | Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel                      (Nm)                (mm)
S01 | Schraube M12x1,25       | Kegel 60°   | 120                  28              Multipack: 18A

Priifungen

Entsprechend den Kriterien des VdTUV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgefiihrten Fahrzeugen Anbau-, Freigangigkeits- und
Handlingspriifungen durchgefiihrt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49268 nach 822 StVZO                                                       Q

     g 6 zum Prüfbericht Nr. 55024713
Anlage                                     ( (5. Ausfertigun
                                                         gung)                               TÜV
                                                                                               ;

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ BR 605                       ar
Hersteller                         Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH    TUv Rheinland Group

                                                                                            Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung      |KkW-Bereich    |Reifen            Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                               Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat 500L Trekking      59-77           195/65R15     | A33                                    A14 A19 A58
199                     59-77           205/60R15     | A33                                    Flh KMV S01
e3*2001/116*
0217*33-..
Fiat 500L, -Living      59-77           195/65R15     | A33                                    A14 A19 A58
199                     59-77           205/60R15     | A33                                    Flh KOV S01
e3*2001/116*
0217*28-..;
e3*2007/46*0010*07-..
Fiat Doblo (II)         55-77           185/65R15     |    A11 R37 T92 160                     A14 A19 B02
263                     55-77           185/70R15     |    A11 R37 T89 159                     B03 S01
e3*2007/46*0002*..;     55-77           195/60R15     |    A11T91 160
e3*2007/46*0007*..      55-77           195/60R15C    |    A11 160
- geschl. Aufbau        55-77           195/65R15 __ |A11 T91 T95 160
                        55-77           195/65R15C     |   A11 160
                        55-77           205/60R15     |    A12 T90 T91 T95 160
Fiat Tipo               70-88           195/65R15     |    A31                                 A14 A19 A58
356                     70-88           205/60R15     |    A31                                 B02 Car Flh
e3*2007/46*0373*..      70-88           215/60R15     |    A12                                 Lim $01
Opel Combo-D            66,74,77        185/65R15     | A11 R37 T92 160                        A14 A19 B02
Combo-D, -Van           66,74,77        185/70R15     | A11 R37 T89 159                        BO03 SO1
e3*2007/46*0076*..;     66,74,77        195/60R15    _ |A11 T91 160
e3*2007/46*0079*..      66,74,77        195/60R15C | A11 160
                        66,74,77        195/65R15     | A11 T91 T95 160
                        66,7477         195/65R15C | A11 160
                        66,74,77        205/60R15 | A12 T90 T91 T95 160

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, miissen nach
Anbau der Rader funktionsfahig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte ReifengroRe verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung 1) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthalt.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragféahigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung 1) zu entnehmen. Abschläge der Tragféhigkeit aufgrund der
Fahrzeughdchstgeschwindigkeit sind zu beriicksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49268 nach 822 StVZO                                                      Q

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55024713 (5. Ausfertigung)                                     TÜV

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ BR 605                     ar
Hersteller                          Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH   Tuv Rheiniand Group

                                                                                           Seite 3 von 5

Fahrzeughòchst-             Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit             Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                            V        W       Y
210   km/h                   100%    100%    100%
220   km/h                  97%      100%    100%
230   km/h                  94%      100%    100%
240   km/h                  91%      100%    100%
250   km/h                  -        95%     100%
260   km/h                  -        90%     100%
270   km/h                  -        85%     100%
280   km/h                  -        -       95%
290   km/h                  -        -       90%
300   km/h                  -        -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulàssig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

159       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1590 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

160       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1600 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die It. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12          Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulassig.

A14          Zum Auswuchten der Rader durfen an der FelgenauRenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN        zur ABE Nr. 49268 nach 822 StVZO                                                Q

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55024713 (5. Ausfertigung)

Prufgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ BR 605                         ro
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallràder Germany GmbH      TUv Rheinland Group

                                                                                             Seite 4 von 5

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulàssig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulàssig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58       Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderràder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Fih     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

KMV      Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV      Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulàssig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

so1      Zur Befestigung der Ràder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89      Reifen (LI 89) nur zulàssig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90      Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49268 nach 822 StVZO                                                       Q

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55024713 (5. Ausfertigung)                                   TÜV

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ BR 605                       ar
Hersteller                         Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH     Tuv Rheiniand Group

                                                                                            Seite 5 von 5

T91      Reifen (LI 91) nur zulàssig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92      Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95      Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 14. Dezember 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim,     14. Dezember 2018




                                                                          ‘00309477.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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