Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 14 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
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Fahrzeughersteller : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
!
FO
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
IN
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
B
A
Technische Daten, Kurzfassung
R
O
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
V
loch werkstoff Rad- Abroll ab
R
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
U
Z
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
N
110538651 J2-66538-5110 73.1/65.1 65,1 Kunststoff 650 2075 12//12
IO
S
R
E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
V
E
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
S
LE
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
E
Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA
IN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E
194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/55R16 90 -R 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A; 51A; 71K; 721;
19
85 - 147 215/55R16 93 725; 73C; 74A; 74H;
§
225/50R16 92W 74P; 76U
H
C
225/55R16 95
A
194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/55R16 12T; 51G Reifen mit
N
85 - 147 215/55R16 12K; 51G Schneeketten;
G
N
10B; 11B; 11G; 11H;
U
51A; 71K; 721; 725;
G
A
73C; 74A; 74H; 74P;
R
76U
T
IN
E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
R
U
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Z
T
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
H
IC
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
-N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
IG
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
LT
e1*2007/46*0344*.. 205/55R16 90 QFA 12P; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
Ü
G
76U
N
U
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
T
N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E
M
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
U
205/55R16 90 QFA 12P; 51A; 71K; 721;
K
725; 73C; 74A; 74P;
O
D
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 14 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 51G Cabrio; Coupe;
!
FO
205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
12P; 51A; 71K; 721;
IN
725; 73C; 74A; 74P;
B
76U
A
R
O
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
V
R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Z
e1*2007/46*0341*.. 205/55R16 90 QFA 12P; 51A; 71K; 721;
N
IO
725; 73C; 74A; 74P;
S
76U
R
E
V
Verkaufsbezeichnung: COMBO-C
E
S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LE
Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 74 195/45R16 84 5EA 5-Loch Radanschluss;
E
COMBO-C e1*98/14*0179*.. 195/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
IN
Combo-C- e1*2001/116*0327*.. 205/45R16 83 5DW 12A; 51A; 71K; 721;
E
CN 205/45R16 87 -R5ET 725; 73C; 74A; 74P
Combo-C- e1*2007/46*0293*..
19
CNG
Combo-C-
§
DE*2007/46*0129*..,
H
Van e1*2007/46*0129*..
C
COMBO-C- K886
A
N
VAN
G
Combo-C- DE*2007/46*0131*..
N
Van-CNG
U
COMBO-C- L620
G
A
VAN-CNG
R
T
IN
Verkaufsbezeichnung: CORSA, ADAM
E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R
S-D e1*2001/116*0379*.. 141 195/55R16 51G; 52J Nur Opel Corsa OPC;
U
Z
205/50R16 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
T
12A; 51A; 71K; 721;
H
725; 73C; 74A; 74P;
IC
76U; 76Z
-N
S-D e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 195/50R16 84 nur Corsa; 2-türig; 4-
IG
195/55R16 87 türig;
LT
110 195/50R16 84 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
Ü
195/55R16 87 12A; 51A; 71K; 721;
G
M+S
N
U
725; 73C; 74A; 74P;
T
76U
N
E
M
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
U
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K
O
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 74 195/45R16 80 11A; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
D
205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
915
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 14 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 74 195/45R16 80 11A; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
!
FO
VAN 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
IN
915
B
A
R
Verkaufsbezeichnung: MERIVA
O
V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R
S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 88 195/55R16 87 12A; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
U
D/MONOCA 195/55R16 91 12A; 51J 51A; 71K; 721; 725;
Z
BB
N
IO
55 - 96 195/60R16 12A; 51G 73C; 74A; 74P
S
55 - 103 205/55R16 12K; 51G
R
E
V
Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN
E
S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LE
S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 88 195/55R16 87 12A; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
E
MONOCAB 195/55R16 91 12A; 51J 51A; 71K; 721; 725;
IN
B/ V 55 - 96 195/60R16 12A; 51G 73C; 74A; 74P
E
55 - 103 205/55R16 -R12K; 51G
19
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
§
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 205/50R16 11A; 22Q; 24M; 51G Nur Meriva OPC;
C
A
10B; 11B; 11G; 11H;
N
12A; 51A; 71K; 721;
G
725; 73C; 74A; 74P;
N
76U
U
G
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 195/50R16 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
A
205/45R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
R
T
205/50R16 11A; 22Q; 24M; 51G 725; 73C; 74A; 74P;
IN
76U
E
R
U
Verkaufsbezeichnung: SIGNUM
Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T
H
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
IC
R, VECTRA
-N
215/55R16 93 11A; 12A; 22L 51A; 71K; 721; 725;
225/50R16 92 11A; 12A; 22L; 367 729; 73C; 74A; 74P
IG
Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 205/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
LT
74 - 184 215/55R16 93 12T 51A; 71K; 721; 725;
Ü
G
225/50R16 92 11A; 12A; 22L; 367 729; 73C; 74A; 74P;
N
76U
U
T
N
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M
U
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 155 205/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
K
Z02 / e11*2001/116*0214*.., 205/55R16 91W 12T 51A; 71K; 721; 725;
O
e11*2001/116*0235*..
D
Z18XE 215/55R16 93 11A; 12A; 22L 729; 73C; 74A; 74P
225/50R16 92 11A; 12A; 22L; 367
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 14 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 129 205/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
!
FO
205/55R16 91W 12T; 51J 51A; 71K; 721; 725;
IN
74 - 184 215/55R16 93 12T 729; 73C; 74A; 74P;
225/50R16 92 11A; 12A; 22L; 367 76U
B
A
R
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
O
V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 205/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
U
215/55R16 93 11A; 12A; 22L 51A; 71K; 721; 725;
Z
N
225/50R16 92W 11A; 12A; 22L; 367 729; 73C; 74A; 74P
IO
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 205/55R16 12T; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
S
74 - 184 215/55R16 93W 12T 11H; 51A; 71K; 721;
R
E
225/50R16 92W 11A; 12A; 22L; 367 725; 729; 73C; 74A;
V
74P; 76U
E
S
LE
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA
E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
IN
A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 110 195/60R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
E
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 74 - 147 205/55R16 -R12T; 51G 51A; 71K; 721; 725;
215/55R16 93 12A; 5GG 73C; 74A; 74P; 76U
19
§
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN
H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C
A
A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 110 195/60R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
N
H/Monocab/V 74 - 147 205/55R16 12T; 51G 51A; 71K; 721; 725;
G
215/55R16 93 12A; 5GG 73C; 74A; 74P; 76U
N
U
G
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A
A
R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T
IN
T98MONOC e1*98/14*0110*.. 63 - 147 205/55R16 91 11A; 22B; 22N Nur Zafira A OPC und
E
AB
R
Edition;
U
10B; 11B; 11G; 11H;
Z
12A; 51A; 71K; 721;
T
H
725; 73C; 74A; 74P
IC
T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 205/55R16 91 11A; 22B; 22F; 22N; 10B; 11B; 11G; 11H;
-N
AB 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
IG
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 22N; 725; 73C; 74A; 74P
24C; 24D
LT
Ü
G
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
N
U
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
T
N
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
ANLAGE: 14 Radtyp: J2-665
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 21.06.2013
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Seite: 5 von 8
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 110 205/60R16 92 11A; 362 Kombi; Limousine;
!
FO
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/55R16 51G Frontantrieb;
IN
215/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
88 - 206 205/55R16 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 721;
B
A
215/55R16 51G; 52J 725; 73C; 74A; 74P;
R
76U
O
V
R
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO)
U
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z
N
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 129 205/60R16 92 11A; 362 Saab 9-3; Saab 9-3
IO
110 - 184 205/55R16 51G Aero;
S
205/60R16 92W 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
R
E
215/55R16 51G 12A; 51A; 71K; 721;
V
725; 73C; 74A; 74P
E
S
LE
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
IN
YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Limousine;
E
-R24M; 51G; 52J 10B; 10S; 11B; 11G;
215/55R16 11A; 21P; 22I; 22M; 11H; 12A; 51A; 71K;
19
24M; 51G 721; 725; 73C; 74A;
§
74P; 76U
H
YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 205/55R16 91W Kombi; Limousine;
C
A
88 - 184 215/55R16 11A; 21P; 22I; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
N
120 - 184 205/55R16 51G; 52J 11H; 12A; 51A; 71K;
G
721; 725; 73C; 74A;
N
U
74P; 76U
G
A
R
Auflagen
T
IN
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
E
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
R
U
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Z
T
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
H
IC
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
-N
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
IG
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
LT
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Ü
G
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
N
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
U
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
T
N
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
E
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
M
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
U
K
der Fahrzeugpapiere enthält.
O
D
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49135
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
!
FO
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
IN
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
B
A
R
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
O
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
V
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
R
U
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Z
N
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
IO
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
S
R
12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
E
an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
V
E
S
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
LE
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
E
IN
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
E
-R
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
19
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
§
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
H
C
herzustellen.
A
N
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
G
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
N
U
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
G
A
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
R
T
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
IN
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
E
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
R
herzustellen.
U
Z
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
T
H
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
IC
-N
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
IG
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
LT
des Reifens) herzustellen.
Ü
G
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
N
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
U
T
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
N
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
E
M
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
U
K
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
O
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
D
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0131-13-WIRD
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
!
FO
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
IN
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
B
A
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
R
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
O
V
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
R
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
U
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
Z
abgedeckt sein.
N
IO
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
S
R
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
E
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
V
E
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
S
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
LE
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
E
abgedeckt sein.
IN
E
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
-R
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
19
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
§
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
H
C
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
A
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
N
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
G
N
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
U
G
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
A
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
R
T
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
IN
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
E
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
R
dieser Reifengröße zu beachten.
U
Z
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
T
H
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
IC
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
-N
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
IG
Achslast von 974kg.
LT
Ü
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
G
Achslast von 1000kg.
N
U
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
T
Achslast von 1090kg.
N
E
M
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
U
Achslast von 1230kg.
K
O
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
D
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
!
FO
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
IN
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
B
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
A
R
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
O
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
V
R
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
U
Z
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
N
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
IO
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
S
R
beachten.
E
V
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
E
S
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
LE
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
E
Zentrierringe verwendet werden.
IN
E
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
-R
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
19
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
§
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
H
C
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
A
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
N
zulässig.
G
N
U
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
G
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
A
225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
R
T
haben.
IN
E
R
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Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.