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							Gutachten 366-0275-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49903
ANLAGE: 5                                                       Radtyp: KL-196
Hersteller: SKAD                                                Stand: 29.01.2014
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Fahrzeughersteller                      : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2           Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 110/5                     Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
11056514006         06                      ohne                       65,1                   750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 194
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : 939
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93    12N                            Alfa 159 Sportwagon
                                           215/50R17 91   12A                            (Kombi);
                                           225/45R17 91   12A                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 136 215/50R17 91W 12A                              51A; 573; 71K; 721;
                                           215/55R17 94   12A                            73C; 74A; 74H; 76U;
                                           225/45R17 91W 12A                             FGC
                                           225/50R17      12T; 51G
                                           235/45R17 94   12A
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93    12N                            Alfa 159 (Limousine);
                                           215/50R17 91   12A                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17 91   12A                            51A; 573; 71K; 721;
                                 85 - 136 215/50R17 91W 12A                              73C; 74A; 74H; 76U;
                                           215/55R17 94   12A                            FGC
                                           225/45R17 91W 12A
                                           225/50R17      12T; 51G
                                           235/45R17 94   12A

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 147 225/45R17 90W                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Gutachten 366-0275-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49903
ANLAGE: 5                                                       Radtyp: KL-196
Hersteller: SKAD                                                Stand: 29.01.2014
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87        QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/45R17           51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 90        QFA                      73C; 74A; IA4

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87        QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/45R17           51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 90        QFA                      73C; 74A; IA4

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 215/45R17            51G                      Cabrio; Coupe;
                                          215/45R17 91         QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 90         QFA                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; IA4

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87        QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/45R17           51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 90        QFA                      73C; 74A; IA4

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87           11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                24C; 24M                 Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W    11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                24J; 5EA                 12A; 51A; 71K; 721;
                                             215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 22L;      73C; 74A; 915
                                                               24C; 24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17       10N; 11A; 21B; 22B;
                                                               22L; 24C; 24M; 51G
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17        11A; 21B; 22B; 24C;      Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                               24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87     11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               24M                      73C; 74A; 915
                                     62 - 108 205/40R17 84W    11A; 21B; 22B; 24J;
                                                               5EA
                                             215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                               24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17       10N; 11A; 21B; 22B;
                                                               24C; 24M; 51G
Gutachten 366-0275-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49903
ANLAGE: 5                                                       Radtyp: KL-196
Hersteller: SKAD                                                Stand: 29.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;               Cabrio; Coupe;
                                                       5EA                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;              12A; 51A; 71K; 721;
                                                       5EA                              73C; 74A
                                         215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       5DW
                                         215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L
                               140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       51G

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 110 215/45R17            11A; 21P; 22H; 22M;      nur Corsa; 2-türig; 4-
                                                               51G                      türig;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
S-D            e1*2001/116*0379*..   141       215/45R17       11A; 21P; 22H; 22M;      Nur Opel Corsa OPC;
                                                               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     141 - 155 205/45R17 88    52J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                     155       215/45R17 87    11A; 21P; 22H; 22M;      73C; 74A
                                                               52J

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132             205/45R17       11A; 21M; 22L; 22Q;      Nur Meriva OPC;
                                                               24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; AE6
X01Monocab e1*2001/116*0215*..       51 - 92   205/45R17       11A; 21M; 22L; 22Q;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M; 51G                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; AE6

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen        Auflagen zu Reifen         Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100        225/45R17-90                             nur bis
V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 125        225/45R17-90W                            e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..  74 - 155        225/45R17-90Y                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
OMEGA-B-       G685                  85 - 100 225/45R17 91     5GG                      10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
V94            e1*98/14*0077*..      74 - 106 225/45R17 91                              ab e1*98/14*0077*05;
                                     74 - 160 225/45R17 91W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,     74 - 106 225/45R17 91     5GG                      nur bis
               e1*98/14*0078*..      74 - 155 225/45R17 91     57E; 68E; 687            e1*98/14*0078*04;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
Gutachten 366-0275-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49903
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: KL-196
Hersteller: SKAD                                                  Stand: 29.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
V94/Kombi    e1*98/14*0078*.. 74 - 106 225/45R17 91W 5GG                                ab e1*98/14*0078*05;
                              74 - 160 225/45R17 91W 57E; 68E                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17     51G                                10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                       225/45R17 91W                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*..        74 - 155 215/50R17          51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                                 225/45R17 91W                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                 235/45R17 93    11A; 367               729; 73C; 74A
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 155    225/45R17 91W                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                     74 - 184    215/50R17       51G                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                 235/45R17 93    11A; 367               729; 73C; 74A
                                     169 - 184   225/45R17       51G
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 155    225/45R17 91W                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                     74 - 184    215/50R17       51G                    12A; 51A; 71K; 721;
                                     169 - 184   225/45R17       51G                    729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
VECTRA-A E947/1               125                215/40R17       QE8; 11A; 21B; 22B;    10B; 11B; 11G; 11H;
VECTRA-      E948/1                                              24C; 24M; 51E          12A; 51A; 71K; 721;
A-CC                                             215/45R17 87    11A; 21B; 21J; 22B;    73C; 74A
                                                                 22F; 24C; 24M; 51E
                                                 245/35R17-87    11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                 51E; 57F; 57U; 66H
VECTRA-        E951/1                150         215/40R17       QE8; 11A; 21B; 22B;    Allradantrieb;
A-X                                                              24C                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/45R17       11A; 21B; 22B; 22F;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24C; 631               73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87             11A; 22B; 24J; 24M;    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                 681; 684               12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0030*..      55 - 125 215/45R17          11A; 22B; 24J; 24M;    73C; 74A; AE6
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                 631; 681; 684
               e1*98/14*0044*..                  225/45R17-90    11A; 22B; 24J; 24M
                                                 235/40R17-90    11A; 22B; 24C; 24D;
                                                                 66A
                                                 245/40R17-91    11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                 57F; 66B; 687
Gutachten 366-0275-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49903
ANLAGE: 5                                                       Radtyp: KL-196
Hersteller: SKAD                                                Stand: 29.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87        5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                     225/45R17 91W                                 729; 73C; 74A; AE6;
                                          235/45R17 93  11A; 22L; 367                   FFX
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..      74 - 90 215/45R17 87   5ET                             10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /      e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17     51G                             12A; 51A; 71K; 721;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                         225/45R17 91W                             729; 73C; 74A; AE6;
                                                                                        FFX
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 90 215/45R17 87     5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 184 215/50R17       51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                      74 - 206 225/45R17       51G                      729; 73C; 74A; AE6
                                               225/45R17 91W
                                               235/45R17 93    11A; 22L; 367
                                               235/45R17 93Y   11A; 22L; 367
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 90 215/45R17 87     5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 184 215/50R17       51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                      74 - 206 225/45R17       51G                      729; 73C; 74A; AE6
                                               225/45R17 91W

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/45R17               51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                       235/45R17 93            11A; 367                 729; 73C; 74A; FFX
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/45R17               51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; FFX
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 184 215/50R17       51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                               235/45R17 93W   11A; 367                 11H; 12A; 51A; 71K;
                                      74 - 206 225/45R17       51G                      721; 729; 73C; 74A;
                                               235/45R17 93Y   11A; 367                 76S; AE6; FFX
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 184 215/50R17       51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                      74 - 206 225/45R17       51G                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76S; AE6; FFX

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 225/45R17           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; IA4; IA7

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 225/45R17             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; IA4; IA7
Gutachten 366-0275-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49903
ANLAGE: 5                                                       Radtyp: KL-196
Hersteller: SKAD                                                Stand: 29.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 215/45R17 87           11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                             24C; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
T98MONOC e1*98/14*0110*..            63 - 147 205/50R17 89     11A; 21B; 22B; 22N       Nur Zafira A OPC und
AB
                                             215/45R17 87W 11A; 22B; 22N                Edition;
                                             225/45R17 90  11A; 21B; 22B; 22N           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CADILLAC BLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
YSCF????     e4*2001/116*0109*.. 110 - 188 235/45R17           51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; FFX

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88           11A; 22B                 nur bis
                                        215/40R17              SB7                      e4*95/54*0012*03;
                                        215/40R17 87                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; FFX
900/II         G511                  96 - 136 205/45R17 88     11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
900/II         G783                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
CABRIO                                                                                  73C; 74A; FFX

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 113 215/40R17 87        11A; 21B; 22L              ab e4*95/54*0012*04;
             e4*98/14*0012*..            215/45R17 87        11A; 21B; 21M; 22L;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             367                        12A; 51A; 71K; 721;
                                     85 - 151 205/45R17 88   11A; 21B; 22L; 367         73C; 74A; FFX
                                     136 - 151 215/40R17 87W 11A; 21B; 22L
                                               215/45R17 87W 11A; 21B; 21M; 22L;
                                                             367
                                     165 - 169 215/45R17     11A; 21B; 22L; 51G
YS3F           e4*2001/116*0065*..   88 - 154 215/50R17      51G                        Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..   88 - 184 205/50R17      51G                        10B; 11G; 11H; 12A;
                                               235/45R17     51G                        51A; 71K; 721; 73C;
                                     88 - 206 205/50R17      51G; 52J                   74A; FFX
                                               215/50R17     51G; 52J
                                               225/45R17     51G
Gutachten 366-0275-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49903
ANLAGE: 5                                                       Radtyp: KL-196
Hersteller: SKAD                                                Stand: 29.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W                                Saab 9-3; Saab 9-3
                                 110 - 184 205/50R17     51G                            Aero;
                                           225/45R17     51G                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; FFX

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen           Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17       11A; 21P; 22I; 22M;          Kombi; Limousine;
                                                           24M; 51G                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                             235/45R17     11A; 21P; 22I; 22M;          11H; 12A; 51A; 71K;
                                                           24J; 24M; 51G                721; 73C; 74A; FFX
YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..    88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B                     Kombi; Limousine;
                                    88 - 184 225/45R17     11A; 22B; 51G                10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                        11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; FFX

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Gutachten 366-0275-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49903
ANLAGE: 5                                                       Radtyp: KL-196
Hersteller: SKAD                                                Stand: 29.01.2014
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Gutachten 366-0275-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49903
ANLAGE: 5                                                       Radtyp: KL-196
Hersteller: SKAD                                                Stand: 29.01.2014
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      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R17
                    Hinterachse:                        245/35R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
Gutachten 366-0275-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49903
ANLAGE: 5                                                       Radtyp: KL-196
Hersteller: SKAD                                                Stand: 29.01.2014
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5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/45R17
                    Hinterachse:                        245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Gutachten 366-0275-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49903
ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KL-196
Hersteller: SKAD                                                 Stand: 29.01.2014
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       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/45R17
                     Hinterachse:                          255/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
AE6) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280
     mm an der Vorderachse zulässig.
FFX) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284 und
     285 mm an der Vorderachse (innenbelüftet) nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
IA4)   Die Sonderräder dürfen nur mit Distanzscheiben der Fa. Irmscher Teile-Nr. 76117003 (für Lochkreis
       110/5) bzw. 76117004 (für Lochkreis 100/4) (Dicke 4 mm) verwendet werden.
Gutachten 366-0275-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49903
ANLAGE: 5                                                       Radtyp: KL-196
Hersteller: SKAD                                                Stand: 29.01.2014
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IA7)   Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
       (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
       225/40R18 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QE8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.
SB7) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
						
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