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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              49858



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 16 H2


Typ:                         FF7060



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49858


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49858

Die ABE-Nr. 49858 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ FF7060, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0386-14-MURD vom 04.02.2015 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 25 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV SÜD Auto Service
GmbH, München, vom 04.02.2015 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 09.03.2015
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0386-14-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 09.03.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49858

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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Fahrzeughersteller                      : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
110565135           LG                      ohne                        65,1                    640     2100    12/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 940
Zubehör                                 : 8000000935
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 194
Zubehör                                 : 8000000935
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : 939
Zubehör                                 : 8000000935
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 195/50R16 88W                                     Schrägheck 4-türig;
                                         195/55R16 91                                      Frontantrieb;
                                         205/55R16 91                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/55R16 93  11A; 248                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/45R16 89W                                     721; 723; 729; 73C;
                                         225/50R16 92  11A; 248                            74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 225/50R16 92    11A; 12A; 24J                    Alfa 159 (Limousine);
                                 85 - 125 205/55R16       12T; 51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 136 215/55R16       12K; 51G                         51A; 573; 71C; 71K;
                                           225/50R16 92W 11A; 12A; 24J                     721; 723; 73C; 74A;
                                           225/55R16 95   12A                              74H; 76U; FGC
939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 147 215/55R16      12K; 51G                         Alfa Brera (Coupe);
                                           225/50R16 96   11A; 12A; 24J                    Alfa Spider (Cabrio);
                                           225/55R16 95W 12A                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                           721; 723; 73C; 74A;
                                                                                           74H; 75I; 76U; FGC
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 225/50R16 92    11A; 12A; 24J; 24M             Alfa 159 Sportwagon
                                 85 - 125 205/55R16       12T; 51G                       (Kombi);
                                 85 - 136 215/55R16       12K; 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R16 92W 11A; 12A; 24J; 24M              51A; 573; 71C; 71K;
                                           225/55R16 95   12A                            721; 723; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 76U; FGC

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/55R16 90                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                 85 - 147 215/55R16 93                                   721; 723; 73C; 74A;
                                          225/50R16 92W                                  74H; 76U
                                          225/55R16 95

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : 8000000935
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..            205/55R16 90         QFA                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 723; 73C; 74A;
                                                                                         76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/55R16 90         QFA                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 723; 73C; 74A;
                                                                                         76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16    51G                               Cabrio; Coupe;
                                          205/55R16 90 QFA                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 723; 73C; 74A;
                                                                                         76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..            205/55R16 90         QFA                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 723; 73C; 74A;
                                                                                         76U
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 205/50R16-87            11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                 24J                      Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,               225/45R16-89     11A; 22B; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                 24M; 57F; 685            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 723; 73C; 74A;
                                                                                         915
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 147 205/50R16-87      11A; 21B; 22B; 24J       Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,              225/45R16-89      11A; 22B; 22F; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..                                 57F; 685                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 723; 73C; 74A;
                                                                                         915

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 147 205/50R16 87            11A; 21B; 22B; 22L;      Cabrio; Coupe;
                                                                24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R16 86     11A; 21B; 22B; 22L       12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/45R16 89     11A; 21B; 22B; 22L;      721; 723; 73C; 74A
                                                                24J; 24M; 685

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74      195/45R16 84     5EA                      5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                       195/50R16        11A; 21P; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,              205/45R16 83     5DW                      12A; 51A; 71C; 71K;
CNG          e1*2007/46*0293*..                205/45R16 87     5ET                      721; 723; 73C; 74A
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 141  195/55R16                 11A; 22H; 22M; 51G;      nur Opel Corsa D OPC;
                                                                52J                      bis
                                               205/50R16        11A; 21P; 22H; 22M;      e1*2001/116*0379*29;
                                                                24M; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 723; 73C; 74A;
                                                                                         76U; 76Z
S-D            e1*2001/116*0379*..   88 - 92   195/50R16 84     11A; 22H; 22M            nur Corsa D; bis
                                               195/55R16 87     11A; 22H; 22M            e1*2001/116*0379*29;
                                               215/45R16 86     11A; 22H; 22M; 24M       2-türig; 4-türig;
                                     110       195/50R16 84     11A; 22H; 22M; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R16 87     11A; 22H; 22M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                               M+S
                                                                                         721; 723; 73C; 74A;
                                                                                         76U
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             195/45R16 80      11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/45R16 83      11A; 21B; 22F; 24J;      721; 723; 73C; 74A;
                                                                24M                      915
                                              215/40R16 82      11A; 21B; 22F; 24D;
                                                                24J

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 74              195/45R16 80      11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                                             24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/45R16 83      11A; 21B; 22F; 24J;      721; 723; 73C; 74A;
                                                                24M                      915
                                              215/40R16 82      11A; 21B; 22F; 24D;
                                                                24J

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88       195/55R16 87      5ET; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA                                      195/55R16 91      51J                      12A; 51A; 71C; 71K;
BB
                                55 - 96       195/60R16 89      51J                      721; 723; 73C; 74A
                                55 - 103      205/55R16         51G

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 88       195/55R16 87      5ET; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
MONOCAB                                       195/55R16 91      51J                      12A; 51A; 71C; 71K;
B/ V                            55 - 96       195/60R16 89      51J                      721; 723; 73C; 74A
                                55 - 103      205/55R16         51G

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132            185/55R16     11A; 22Q; 24M; 51G;          Nur Meriva OPC;
                                                            56G                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R16     11A; 22L; 22Q; 24D;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            24J; 51G                     721; 723; 73C; 74A;
                                              215/45R16 86W 11A; 22Q; 24D; 24J           76U
                                              225/45R16 89  11A; 22L; 22Q; 24D;
                                                            24J
X01Monocab e1*2001/116*0215*..      51 - 74   215/45R16 86  11A; 22Q; 24D; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            5EM                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                    51 - 92   195/50R16 88  11A; 22Q; 24J; 24M           721; 723; 73C; 74A;
                                              205/45R16 87  11A; 22Q; 24M                76U
                                              205/50R16     11A; 22L; 22Q; 24D;
                                                            24J; 51G
                                              225/45R16 89  11A; 22L; 22Q; 24D;
                                                            24J
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                          215/55R16 93                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/50R16 92W         11A; 24M; 367            721; 723; 729; 73C;
                                          225/55R16 95          11A; 21B; 24M; 367       74A; 76U
Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 205/55R16             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 184 215/55R16 93                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/50R16 92W         11A; 24M; 367            721; 723; 729; 73C;
                                          225/55R16 95          11A; 21B; 24M; 367       74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 205/50R16-86            11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                685                      12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 205/55R16 89     11A; 22B; 24J; 24M       721; 723; 73C; 74A
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,               225/45R16-89     11A; 22B; 24C; 24D
               e1*98/14*0044*..                225/50R16-92     11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                24C; 24D; 57T

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 205/55R16     11A; 22L; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*..,          205/55R16 91W 11A; 22L                       12A; 51A; 71C; 71K;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                          215/55R16 93     11A; 22L                 721; 723; 729; 73C;
                                               225/50R16 92     11A; 22L; 367            74A
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 205/55R16        11A; 22L; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R16 91W    11A; 22L; 51J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                      74 - 184 215/55R16 93     11A; 22L                 721; 723; 729; 73C;
                                               225/50R16 92     11A; 22L; 367            74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 155 215/55R16             51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/50R16 92W         11A; 367                 721; 723; 729; 73C;
                                          225/55R16 95          11A; 21B; 367            74A; 76U
Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 205/55R16             51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                 74 - 184 215/55R16             51G                      11H; 12A; 51A; 71C;
                                          225/50R16 92W         11A; 367                 71K; 721; 723; 729;
                                          225/55R16 95W         11A; 21B; 367            73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/55R16            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..               215/55R16 93         5GG                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 723; 73C; 74A;
                                                                                         76U
A-         e1*2001/116*0378*..        69 - 110 205/55R16        51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                     215/55R16 93                              12A; 51A; 71C; 71K;
CNG
                                                                                         721; 723; 73C; 74A;
                                                                                         75I; 76U
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/55R16              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                              215/55R16 93           5GG                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 723; 73C; 74A;
                                                                                         76U

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 205/55R16 91            11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                              24C; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                        225/50R16-92            11A; 22B; 22F; 22N;      721; 723; 73C; 74A
                                                                24C; 24D
T98MONOC e1*98/14*0110*..            63 - 147 205/55R16 91      11A; 21B; 22B; 22F;      Nur Zafira A OPC und
AB                                                              22N; 24J; 24M            Edition;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 723; 73C; 74A

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : 8000000935
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/50R16               11A; 22B; 24J; 24M;      nur bis
900/II       G511                                               51G                      e4*95/54*0012*03;
900/II       G783                       225/45R16-89            11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
CABRIO                                                          685                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 151 225/45R16-89           11A; 22B; 24J; 24M;      ab e4*95/54*0012*04;
               e4*98/14*0012*..                                 685                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     85 - 169 205/50R16         11A; 22B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                51G                      721; 723; 73C; 74A
YS3F           e4*2001/116*0065*..   88 - 184 205/55R16         51G                      Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..   88 - 188 215/55R16         11A; 22L; 51G            Frontantrieb;
                                     88 - 206 205/55R16         51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16         11A; 22L; 51G; 52J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 723; 73C; 74A;
                                                                                         76U
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 205/55R16            51G                      Saab 9-3; Saab 9-3
                                           215/55R16            11A; 22L; 51G            Aero;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16            11A; 21P; 22I; 22M;      Kombi; Limousine;
                                                                24J; 24M; 51G; 52J       10B; 10S; 11B; 11G;
                                              215/55R16         11A; 21P; 22I; 22M;      11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                24D; 24J; 51G            71K; 721; 723; 73C;
                                                                                         74A; 76U
YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..    88 - 147 205/55R16 91W 11A; 21B; 22B; 24J;           Kombi; Limousine;
                                                           24M                           10B; 10S; 11B; 11G;
                                    88 - 184 215/55R16     11A; 21B; 22B; 24J;           11H; 12A; 51A; 71C;
                                                           24M; 51G                      71K; 721; 723; 73C;
                                    120 - 184 205/55R16    11A; 21B; 22B; 24J;           74A; 76U
                                                           24M; 51G; 52J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/50R16
                     Hinterachse:                          225/45R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0386-14-MURD
zur Erteilung der ABE 49858
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: FF7060
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.02.2015
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76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.
						
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