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							Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.07.2016
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Fahrzeughersteller                      : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
WO7570/LG2X         LG2X                    ohne                        65,1                    580     2105    07/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 334; 940
Zubehör                                 : B225L24517
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : 194
Zubehör                                 : B250L27517
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 194; 940
                                          120 Nm für Typ : 334
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W          51J                        Schrägheck 4-türig;
                                         215/45R17 91           51J                        Frontantrieb;
                                77 - 177 225/45R17              51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/45R17 94                                      12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                           76S

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 147 225/45R17 90W                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74H; 75I

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
334          e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/50R17 91          11A; 248                   Allradantrieb;
                                          215/55R17 94          11A; 248                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R17 94          11A; 248                   12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/45R17 94          11A; 248                   73C; 74A; 75I; 76S
334          e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 215/50R17 91                                      Frontantrieb;
                                          215/55R17 94                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R17 94          11A; 248                   12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/45R17 94                                     73C; 74A; 75I; 76S
Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.07.2016
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : B250L27517
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87         QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/45R17 91         QFA                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
A-H            e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87       QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/45R17          51G                      12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/45R17 90      QFA                      73C; 74A; IA4

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87         QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/45R17 91         QFA                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
A-H            e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87       QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     55 - 147 215/45R17         51G                      12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/45R17 90      QFA                      73C; 74A; IA4

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 92  215/45R17 87 QFA                               Cabrio; Coupe;
                                 55 - 147 215/45R17 91 QFA                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
A-H/C          e4*2001/116*0094*..   177      215/45R17 87H 52J                          Nur Astra OPC; Coupe;
                                              M+S
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
A-H/C          e4*2001/116*0094*..   55 - 147 215/45R17         51G                      Cabrio; Coupe;
                                              215/45R17 91      QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 90      QFA                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; IA4

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87         QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/45R17            51G                      12A; 51A; 71K; 723;
                                           225/45R17 90         QFA                      73C; 74A; IA4
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87         QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/45R17 91         QFA                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87            11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                 24C; 24M                 Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W     11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                 24J; 5EA                 12A; 51A; 71K; 723;
                                              215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 22L;      73C; 74A; 915
                                                                24C; 24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17        10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                22L; 24C; 24M; 51G
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17         11A; 21B; 22B; 24C;      Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                24M                      73C; 74A; 915
                                     62 - 108 205/40R17 84W     11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                5EA
                                              215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17        10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                24C; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                Cabrio; Coupe;
                                                       5EA                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;               12A; 51A; 71K; 723;
                                                       5EA                               73C; 74A
                                         215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       5DW
                                         215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L
                               140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       51G

Verkaufsbezeichnung:    CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CALIBRA-     F406             125       215/45R17 87            11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
A                                                               22F; 22G; 24C; 24M       12A; 51A; 71K; 723;
                              125 - 150 215/40R17               QE8; 11A; 21B; 21J;      73C; 74A
                                                                22B; 22F; 22G; 24C;
                                                                24M
                                              215/45R17         11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                22F; 22G; 24C; 24M;
                                                                631
Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   71 - 74     205/45R17 88      11A; 21P; 21S; 22Q       5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                        12A; 51A; 71K; 723;
CNG          e1*2007/46*0293*..                                                          73C; 74A
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74     205/45R17 88      11A; 21P; 21S; 22Q       5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                        12A; 51A; 71K; 723;
CNG          e1*2007/46*0293*..                                                          73C; 74A
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 110 215/45R17             11A; 21P; 22H; 22M;      Corsa D; bis
                                                                51G                      e1*2001/116*0379*29;
                                                                                         2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
S-D            e1*2001/116*0379*..   141      205/45R17 M+S 52J                          nur Opel Corsa D OPC;
                                              215/45R17     11A; 21P; 22H; 22M;          bis
                                                            51G                          e1*2001/116*0379*29;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             205/40R17 80      11A; 21B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 54A                 12A; 51A; 71K; 723;
                                              215/35R17 83      11A; 21B; 22F; 24J;      73C; 74A; 915
                                                                24M

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 74              205/40R17 80      11A; 21B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                                             24M; 54A                 12A; 51A; 71K; 723;
                                              215/35R17 83      11A; 21B; 22F; 24J;      73C; 74A; 915
                                                                24M
Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen          Auflagen zu Reifen      Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132               205/45R17       11A; 21M; 22L; 22Q;     Nur Meriva OPC;
                                                                 24M; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
X01Monocab e1*2001/116*0215*..       51 - 92     205/45R17       11A; 21M; 22L; 22Q;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 51G                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17     51G                                 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                       225/45R17 91W                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*..        74 - 155 215/50R17          51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                                 225/45R17 91W                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                 235/45R17 93    11A; 367                729; 73C; 74A; 75I
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 155    225/45R17 91W                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                     74 - 184    215/50R17       51G                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                 235/45R17 93    11A; 367                729; 73C; 74A; 75I
                                     169 - 184   225/45R17       51G
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 155    225/45R17 91W                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                     74 - 184    215/50R17       51G                     12A; 51A; 71K; 723;
                                     169 - 184   225/45R17       51G                     729; 73C; 74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen      Auflagen
VECTRA-A E947/1               125                215/40R17       QE8; 11A; 21B; 22B;     10B; 11B; 11G; 11H;
VECTRA-      E948/1                                              24C; 24M; 51E           12A; 51A; 71K; 723;
A-CC                                             215/45R17 87    11A; 21B; 21J; 22B;     73C; 74A
                                                                 22F; 24C; 24M; 51E
                                                 245/35R17-87    11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                 51E; 57F; 57U; 66H
VECTRA-        E951/1                150         215/40R17       QE8; 11A; 21B; 22B;     Allradantrieb;
A-X                                                              24C                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/45R17       11A; 21B; 22B; 22F;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 24C; 631                73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87             11A; 22B; 24J; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                 681; 684                12A; 51A; 71K; 723;
               e1*98/14*0030*..      55 - 125 215/45R17          11A; 22B; 24J; 24M;     73C; 74A
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                 631; 681; 684
               e1*98/14*0044*..                  225/45R17-90    11A; 22B; 24J; 24M
                                                 235/40R17-90    11A; 22B; 24C; 24D;
                                                                 66A
                                                 245/40R17-91    11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                 57F; 66B; 687
Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87          5ET                     10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17            51G                     12A; 51A; 71K; 723;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                     225/45R17 91W                                  729; 73C; 74A; 75I
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..      74 - 90 215/45R17 87   5ET                              10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /      e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17     51G                              12A; 51A; 71K; 723;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                            225/45R17 91W                           729; 73C; 74A; 75I
                                                 235/45R17 93    11A; 22L; 367
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 90    215/45R17 87    5ET                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 184   215/50R17       51G                     12A; 51A; 71K; 723;
                                      74 - 206   225/45R17       51G                     729; 73C; 74A; 75I
                                                 225/45R17 91W
                                                 235/45R17 93    11A; 22L; 367
                                                 235/45R17 93Y   11A; 22L; 367
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 90    215/45R17 87    5ET                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 184   215/50R17       51G                     12A; 51A; 71K; 723;
                                      74 - 206   225/45R17       51G                     729; 73C; 74A; 75I
                                                 225/45R17 91W

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17                 51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/45R17                 51G                     12A; 51A; 71K; 723;
                                       235/45R17 93              11A; 367                729; 73C; 74A; 75I
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17                 51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/45R17                 51G                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 184 215/50R17         51G                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                      74 - 206 225/45R17         51G                     11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         75I; 76S
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 184 215/50R17         51G                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                               235/45R17 93W     11A; 367                11H; 12A; 51A; 71K;
                                      74 - 206 225/45R17         51G                     723; 729; 73C; 74A;
                                               235/45R17 93Y     11A; 367                75I; 76S

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen          Auflagen zu Reifen      Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 177            205/50R17       51G                     Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..                     225/45R17       51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 75I; IA4
A-             e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 225/45R17           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab      e1*2007/46*0497*..                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 75I; IA4;
                                                                                         IA7
Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 225/45R17              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 75I; IA4;
                                                                                         IA7

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 215/45R17 87            11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                              24C; 24M                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
T98MONOC e1*98/14*0110*..           63 - 147 205/50R17 89       11A; 21B; 22B; 22N       Nur Zafira A OPC und
AB
                                              215/45R17 87W 11A; 22B; 22N                Edition;
                                              225/45R17 90  11A; 21B; 22B; 22N           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : B250L27517
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:    CADILLAC BLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
YSCF???? e4*2001/116*0109*.. 110 - 188 235/45R17                51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88            11A; 22B                 nur bis
                                        215/40R17               SB7                      e4*95/54*0012*03;
                                        215/40R17 87                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
900/II         G511                 96 - 136 205/45R17 88       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
900/II         G783                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
CABRIO                                                                                   73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 113 215/40R17 87       11A; 21B; 22L                ab e4*95/54*0012*04;
             e4*98/14*0012*..            215/45R17 87       11A; 21B; 21M; 22L;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            367                          12A; 51A; 71K; 723;
                                    85 - 151 205/45R17 88   11A; 21B; 22L; 367           73C; 74A
                                    136 - 151 215/40R17 87W 11A; 21B; 22L
                                              215/45R17 87W 11A; 21B; 21M; 22L;
                                                            367
                                    165 - 169 215/45R17     11A; 21B; 22L; 51G
Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 215/50R17             51G                      Kombi; Limousine;
YS3F????     e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/50R17             51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                          235/45R17             51G                      51A; 71K; 723; 73C;
                                 88 - 206 205/50R17             51G; 52J                 74A; 75I
                                          215/50R17             51G; 52J
                                          225/45R17             51G

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W                                 Saab 9-3; Saab 9-3
                                 110 - 184 205/50R17     51G                             Aero;
                                           225/45R17     51G                             10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:    SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
YS3EXXXX e11*96/27*0073*..     88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B                           Kombi; Limousine;
                               88 - 184 225/45R17     11A; 22B; 51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.07.2016
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.07.2016
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           215/40R17
Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.07.2016
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                    Hinterachse:                        245/35R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.07.2016
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687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/45R17
                     Hinterachse:                          245/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
IA4) Die Sonderräder dürfen nur mit Distanzscheiben der Fa. Irmscher Teile-Nr. 76117003 (für Lochkreis
     110/5) bzw. 76117004 (für Lochkreis 100/4) (Dicke 4 mm) verwendet werden.
IA7) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
     225/40R18 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QE8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.
Gutachten 366-0227-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49584
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WO7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.07.2016
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SB7) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
						
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