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							                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 27                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 12


                                             Fahrzeughersteller                          : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 42
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                             112542651LKS/ ZH7070/VK2 PCD112                Ø65.1-GG-Ø76                65,1     Kunststoff     705     2250     03/12
                             VK2
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                             Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60
                                                                          Grad,
                                                                          für Typ : 940
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: GG10
                             Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                                                          Grad, für Typ : 194
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: GG1
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W 51J                                    Schrägheck 4-türig;
                                                                      215/45R17 91  51J                                    Frontantrieb;
                                                                      225/45R17 91                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                           74A; 74P; 76S; 76T;
                                                                                                                           77E; AGD

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                             194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              85 - 147 215/50R17     51G                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       225/45R17 90W                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74H; 74P




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 27                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                             Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                                                          Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: GG1
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87                11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
                                            e1*98/14*0086*..                                     24J; 24M                 Schrägheck;
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             T98/NB         e1*97/27*0101*..,       62 - 108 205/40R17 84W       11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*98/14*0101*..                                     24J; 5EA                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              215/40R17 83W      11A; 21B; 22B; 22L;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 24J; 24M; 5DW            74P; 77E; 915
                                                                    141 - 147 215/40R17          10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                                                 22L; 24J; 24M; 51G
                             T98/CNG        e1*2001/116*0216*..     55 - 147 215/45R17           11A; 21B; 22B; 24J;      Kombi;
                             T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                    24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*98/14*0087*..        60 - 108 215/40R17 87        11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                    62 - 108 205/40R17 84W       11A; 21B; 22B; 24J;      74P; 77E; 915
                                                                                                 5EA
                                                                              215/40R17 83W      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                                 24M; 5DW
                                                                    141 - 147 215/40R17          10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                                                 24J; 24M; 51G

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                             T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                    Cabrio; Coupe;
                                                                                    5EA                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    5EA                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                      215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                   74P; 77E
                                                                                    5DW
                                                                      215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L
                                                            140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                    51G




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 27                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             Combo-C      e1*2007/46*0291*..   71 - 74     205/45R17 88       11A; 21P; 21S; 22P       5-Loch Radanschluss;
                             COMBO-C e1*98/14*0179*..                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                             CNG          e1*2007/46*0293*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                             Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,                                                          74P; 77E
                             Van          e1*2007/46*0129*..
                             COMBO-C- K886
                             VAN
                             Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
                             Van-CNG
                             COMBO-C- L620
                             VAN-CNG
                             Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74     205/45R17 88       11A; 21P; 21S; 22P       5-Loch Radanschluss;
                             COMBO-C e1*98/14*0179*..                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                             CNG          e1*2007/46*0293*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                             Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,                                                          74P; 77E
                             Van          e1*2007/46*0129*..
                             COMBO-C- K886
                             VAN
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
                             Van-CNG
                             COMBO-C- L620
                             VAN-CNG

                             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110       195/45R17 85                                   Corsa-E; ab
                                                              110 - 152 215/45R17             11A; 26P; 51G            e1*2001/116*0379*32;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E; 83B; FH0
                             S-D            e1*2001/116*0379*..   88 - 110 215/45R17          51G                      Corsa D; bis
                                                                                                                       e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                                       2-türig; 4-türig;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E; FH0
                             S-D            e1*2001/116*0379*..   110      205/40R17 80W 11A; 54A                      Adam-S;
                                                                           205/45R17 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/40R17 83                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           215/45R17 87                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76S; 77E; FH0
                             S-D            e1*2001/116*0379*..   141      205/45R17 88       52J                      nur Opel Corsa D OPC;
                                                                           215/45R17          51G                      bis
                                                                                                                       e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       76T; 77E; FH0



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 27                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 12

                             Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             205/40R17 80       11A; 21B; 22B; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              54A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           215/35R17 83       11A; 21B; 22H; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E; 915

                             Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             CORSA-C- L659                 74              205/40R17 80       11A; 21B; 22B; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                             VAN                                                              54A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           215/35R17 83       11A; 21B; 22H; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E; 915

                             Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92        205/45R17          11A; 21M; 22Q; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             X01Monocab e1*2001/116*0215*..       132      205/45R17          11A; 21M; 22Q; 24M;      Nur Meriva OPC;
                                                                                              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17                 11A; 367; 51G            10B; 11G; 11H; 12A;
                             R, VECTRA
                                                                    225/45R17                 51G                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E
                             Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 184 215/50R17          11A; 367; 51G            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                           225/45R17          51G                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-A
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             VECTRA-A E947/1               125             215/40R17          QE8; 11A; 21B; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                             VECTRA-      E948/1                                              24C; 24M; 51E            12A; 51A; 71C; 71K;
                             A-CC                                          215/45R17 87       11A; 21B; 21J; 22B;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              22F; 24C; 24M; 51E       74P; 77E
                             VECTRA-        E951/1                150      215/40R17          QE8; 11A; 21B; 22B;      Allradantrieb;
                             A-X                                                              24C                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/45R17          11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              24C; 631                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 27                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87             11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*95/54*0030*..,                                 681; 684                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                            e1*98/14*0030*..       55 - 125 215/45R17         11A; 22B; 24J; 24M;      721; 725; 73C; 74A;
                             J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                 631; 681; 684            74P; 77E
                                            e1*98/14*0044*..               225/45R17-90       11A; 22B; 24J; 24M

                             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87          5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17            11A; 367; 51G            12A; 51A; 71C; 71K;
                                            e11*2001/116*0235*..
                             Z18XE                                         225/45R17          51G                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 77E; FH0
                             Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 90 215/45R17 87       5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   74 - 184 215/50R17         11A; 367; 51G            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   74 - 206 225/45R17         51G                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17                 11A; 367; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    225/45R17                 51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 77E; FH0
                             Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 184 215/50R17         11A; 367; 51G            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                   74 - 206 225/45R17         51G                      11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                                       77E

                             Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 205/50R17-89             11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                             AB                                                               24J; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     215/45R17 87             11A; 22B; 22F; 22N;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              24J                      74P; 77E
                                                                           225/45R17-90       11A; 22B; 22F; 22N;
                                                                                              24J; 24M
                             T98MONOC e1*98/14*0110*..             63 - 147 205/50R17 89      11A; 22B; 22N            Nur Zafira A OPC und
                             AB
                                                                           215/45R17 87W 11A; 22B; 22N                 Edition;
                                                                           225/45R17 90  11A; 22B; 22N                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 27                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 6 von 12
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
                             Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                                                          Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: GG1
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88                11A; 22B                 nur bis
                                                                                                                          e4*95/54*0012*03;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 77E
                             900/II         G511                    96 - 136 205/45R17 88        11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                             900/II         G783                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                             CABRIO                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                                                                                          74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 113         215/40R17 87                                ab e4*95/54*0012*04;
                                          e4*98/14*0012*..   85 - 151         205/45R17 88  11A; 367                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             136 - 151        215/40R17 87W                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             165 - 169        215/45R17     51G                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17                11A; 21P; 22I; 22M;      Kombi; Limousine;
                                                                                                 24M; 51G                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                                          11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P; 77E
                             YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..       88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B                       Kombi; Limousine;
                                                                    88 - 184 225/45R17     11A; 22B; 51G                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                                          11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P; 77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 27                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 12
                             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Reifenfabrikate verwendet werden.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 27                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
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                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 27                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
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                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  berücksichtigen.
                             5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 974kg.
                             5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1000kg.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1160kg.
                             631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                                  Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          215/45R17
                                                 Hinterachse:                          245/40R17
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        215/45R17
                                                 Hinterachse:                        235/40R17
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 27                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 12
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             83B) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                                  (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                                  5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                                  Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                                  zulässig.
                             AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 27                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 12
                             FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
                             QE8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 27                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       OPEL
                                    Fahrzeugtyp:      S-D
                                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0379*..
                                    Handelsbez.:      CORSA, CORSA-E, ADAM

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 300                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 250                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 300             30                VA
                                          26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                                          27F                   x = 300       y = 300             25                HA
                                          27H                   x = 300       y = 300              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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