Gutachten 366-0327-17-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51622 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 110565140 G1 CARMANI CA15 6516 ohne 65,1 680 2250 06/17 LK110 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 12A 51A; 71K; 723; 73C; 85 - 147 215/55R16 12K; 51G 74A; 74H; 76U 225/50R16 92W 12A 225/55R16 95 12A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-17-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51622 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0344*.. 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 90 QFA Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0341*.. 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 147 205/50R16-87 11A; 21B; 22L; 24J Limousine; Stufenheck; e1*98/14*0086*.. Schrägheck; T98/NB e1*97/27*0101*.., 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0101*.. 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 915 T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 60 - 147 205/50R16-87 11A; 21B; 24J Kombi; T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0087*.. 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 915 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 147 205/50R16 87 11A; 22L Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CALIBRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CALIBRA- F406 125 - 150 205/50R16 10N; 11A; 21B; 22B; Allradantrieb; A 22F; 24J; 24M; 51G; Frontantrieb; 52A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-17-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51622 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: COMBO-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 74 195/45R16 84 5EA 5-Loch Radanschluss; COMBO-C e1*98/14*0179*.. 195/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; Combo-C- e1*2001/116*0327*.., 205/45R16 83 5DW 12A; 51A; 71K; 723; CNG e1*2007/46*0293*.. 205/45R16 87 5ET 73C; 74A Combo-C- DE*2007/46*0129*.., Van e1*2007/46*0129*.. COMBO-C- K886 VAN Combo-C- DE*2007/46*0131*.. Van-CNG COMBO-C- L620 VAN-CNG Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 141 195/55R16 51G; 52J nur Opel Corsa D OPC; 205/50R16 51G; 52J bis e1*2001/116*0379*29; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U; 76Z S-D e1*2001/116*0379*.. 110 195/55R16 12T; 51G Corsa-E; ab e1*2001/116*0379*32; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U S-D e1*2001/116*0379*.. 110 195/50R16 84 12I Adam-S; 195/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 12A; 54A 51A; 71K; 723; 73C; 205/50R16 87 12A 74A; 76U 205/55R16 91 12A Verkaufsbezeichnung: CORSA-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C e1*98/14*0148*.. 74 195/45R16 80 11A; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 915 Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C- L659 74 195/45R16 80 11A; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; VAN 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 915 Verkaufsbezeichnung: MERIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 88 195/55R16 87 12A; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; D/MONOCA 195/55R16 91 12A; 51J 51A; 71K; 723; 73C; BB 55 - 96 195/60R16 89 12A; 51J 74A 55 - 103 205/55R16 QF1; 12A; 51G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-17-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51622 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 88 195/55R16 87 12A; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; MONOCAB 195/55R16 91 12A; 51J 51A; 71K; 723; 73C; B/ V 55 - 96 195/60R16 89 12A; 51J 74A 55 - 103 205/55R16 QF1; 12A; 51G Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 185/55R16 51G Nur Meriva OPC; 205/50R16 11A; 22Q; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 195/50R16 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 205/50R16 11A; 22Q; 24M; 51G 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: SIGNUM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16 51G 10B; 11G; 11H; 12T; R, VECTRA 215/55R16 51G 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76U Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 205/55R16 51G 10B; 11G; 11H; 12T; 74 - 184 215/55R16 51G 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76U; BEV Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA-A E947/1 125 205/50R16 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 631 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A VECTRA- E948/1 125 205/50R16 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; A-CC 24J; 24M; 631 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A VECTRA- E951/1 150 205/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb; A-X 24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 205/50R16-86 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; e1*95/54*0030*.., 55 - 125 205/55R16 89 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 723; e1*98/14*0030*.. 73C; 74A J96/Kombi e1*95/54*0044*.., e1*98/14*0044*.. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-17-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51622 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 155 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; Z02 / e11*2001/116*0214*.., 215/55R16 51G 12T; 51A; 71K; 723; e11*2001/116*0235*.. Z18XE 729; 73C; 74A Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 114 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 51G 12T; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76Q; 76U Z02 / e11*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; Z18XE 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 155 215/55R16 51G 12T; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76U Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 205/55R16 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 74 - 184 215/55R16 51G 11H; 12T; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76U; BEV Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 205/55R16 91 11A; 22B; 22F; 22N; 10B; 11B; 11G; 11H; AB 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A T98MONOC e1*98/14*0110*.. 63 - 147 205/55R16 51G Nur Zafira A OPC und AB Edition; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-17-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51622 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 Verkaufsbezeichnung: CADILLAC BLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YSCF???? e4*2001/116*0109*.. 110 - 154 215/55R16 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A; 110 - 188 205/55R16 12T; 51G; 52J 71K; 723; 73C; 74A 215/55R16 12T; 51G; 52J Verkaufsbezeichnung: SAAB 900 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3D e4*95/54*0012*.. 96 - 136 205/50R16 11A; 22B; 51G nur bis 900/II G511 e4*95/54*0012*03; 900/II G783 10B; 11B; 11G; 11H; CABRIO 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 169 205/50R16 11A; 22B; 51G ab e4*95/54*0012*04; e4*98/14*0012*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 225/55R16 51G Kombi; Limousine; YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 51G 12T; 51A; 71K; 723; 88 - 206 205/55R16 51G; 52J 73C; 74A; 76U 215/55R16 51G; 52J 206 225/55R16 51G; 52J Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 205/55R16 51G Saab 9-3; Saab 9-3 215/55R16 51G Aero; 10B; 11B; 11G; 11H; 12T; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16 51G; 52J Kombi; Limousine; 215/55R16 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 10S; 11B; 11G; 24M; 51G 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 205/55R16 91W Kombi; Limousine; 88 - 184 215/55R16 11A; 22I; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 120 - 184 205/55R16 51G; 52J 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-17-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51622 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-17-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51622 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-17-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51622 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. BEV) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284 mm (Dicke 22mm) an der Vorderachse zulässig. QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-17-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51622 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße 225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.