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							Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 27                                                           Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.09.2021
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                Fahrzeughersteller              FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
112542651LKS/       ZH7070/VK2 PCD112          Ø65.1-GG-Ø76                65,1     Kunststoff      705      2250    03/12
VK2
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60
                                             Grad,
                                             für Typ : 940
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: GG10


Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                             Grad, für Typ : 194
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: GG1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
 940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W 51J                                   Schrägheck 4-türig;
                                          215/45R17 91  51J                                   Frontantrieb;
                                          225/45R17 91                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S; 76T;
                                                                                              77E; AGD




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 27                                                           Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 147 215/50R17     51G                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/45R17 90W                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                             Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: GG1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87               11A; 21B; 22B; 22L;       Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                    24J; 24M                  Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,       62 - 108 205/40R17 84W      11A; 21B; 22B; 22L;       10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                    24J; 5EA                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 22L;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                   24J; 24M; 5DW             74P; 77E; 915
                                       141 - 147 215/40R17         10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                   22L; 24J; 24M; 51G
T98/CNG        e1*2001/116*0216*.. 55 - 147      215/45R17         11A; 21B; 22B; 24J;       Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                   24M; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..        60 - 108 215/40R17 87       11A; 21B; 22B; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   24M                       721; 725; 73C; 74A;
                                       62 - 108 205/40R17 84W      11A; 21B; 22B; 24J;       74P; 77E; 915
                                                                   5EA
                                                 215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                   24M; 5DW
                                       141 - 147 215/40R17         10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                   24J; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                    Cabrio; Coupe;
                                                       5EA                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       5EA                                   721; 725; 73C; 74A;
                                         215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                   74P; 77E
                                                       5DW
                                         215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L
                               140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       51G




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 27                                                       Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   71 - 74    205/45R17 88      11A; 21P; 21S; 22P        5-Loch Radanschluss;
COMBO-C      e1*98/14*0179*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
CNG          e1*2007/46*0293*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,                                                         74P; 77E
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74    205/45R17 88      11A; 21P; 21S; 22P        5-Loch Radanschluss;
COMBO-C      e1*98/14*0179*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
CNG          e1*2007/46*0293*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,                                                         74P; 77E
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 110 215/45R17            51G                       Corsa D; bis
                                                                                         e1*2001/116*0379*29;
                                                                                         2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E; FH0
S-D           e1*2001/116*0379*.. 110        205/40R17   80W 11A; 54A                    Adam-S;
                                             205/45R17   84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/40R17   83                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                             215/45R17   87                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 77E; FH0
S-D           e1*2001/116*0379*.. 110        195/45R17 85                                Corsa-E; ab
                                   110 - 152 215/45R17         11A; 26P; 51G             e1*2001/116*0379*32;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E; 83B; FH0
S-D           e1*2001/116*0379*.. 141        205/45R17 88      52J                       nur Opel Corsa D OPC;
                                             215/45R17         51G                       bis
                                                                                         e1*2001/116*0379*29;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76T; 77E; FH0



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 27                                                       Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74            205/40R17 80      11A; 21B; 22B; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               54A                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             215/35R17 83      11A; 21B; 22H; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E; 915

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
CORSA-C-     L659              74            205/40R17 80      11A; 21B; 22B; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                                            54A                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             215/35R17 83      11A; 21B; 22H; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E; 915

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92       205/45R17         11A; 21M; 22Q; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132           205/45R17         11A; 21M; 22Q; 24M;       Nur Meriva OPC;
                                                               51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17               11A; 367; 51G             10B; 11G; 11H; 12A;
R, VECTRA
                                       225/45R17               51G                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E
Z-C/S         e1*2001/116*0291*.. 74 - 184   215/50R17         11A; 367; 51G             10B; 11G; 11H; 12A;
                                             225/45R17         51G                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA-A     E947/1            125           215/40R17         QE8; 11A; 21B; 22B;       10B; 11B; 11G; 11H;
VECTRA-      E948/1                                            24C; 24M; 51E             12A; 51A; 71C; 71K;
A-CC                                         215/45R17 87      11A; 21B; 21J; 22B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               22F; 24C; 24M; 51E        74P; 77E
VECTRA-       E951/1               150       215/40R17         QE8; 11A; 21B; 22B;       Allradantrieb;
A-X                                                            24C                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/45R17         11A; 21B; 22B; 22F;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               24C; 631                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 27                                                           Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87               11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                   681; 684                  12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0030*..        55 - 125 215/45R17          11A; 22B; 24J; 24M;       721; 725; 73C; 74A;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                   631; 681; 684             74P; 77E
               e1*98/14*0044*..                  225/45R17-90      11A; 22B; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90  215/45R17 87           5ET                       10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17              11A; 367; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                            225/45R17         51G                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 77E; FH0
Z-C            e1*2001/116*0290*.. 74 - 90      215/45R17 87       5ET                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                       74 - 184 215/50R17          11A; 367; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                       74 - 206 225/45R17          51G                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17                   11A; 367; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/45R17                   51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 77E; FH0
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*.. 74 - 184     215/50R17          11A; 367; 51G             10B; 10S; 11B; 11G;
                                       74 - 206 225/45R17          51G                       11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                             77E

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..       63 - 147 205/50R17 89              11A; 22B; 22N             Nur Zafira A OPC und
AB
                                         215/45R17 87W             11A; 22B; 22N             Edition;
                                         225/45R17 90              11A; 22B; 22N             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 77E
T98MONOC       e1*98/14*0110*..        60 - 108 205/50R17-89       11A; 22B; 22F; 22N;       10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                                 24J; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 215/45R17 87      11A; 22B; 22F; 22N;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                   24J                       74P; 77E
                                                 225/45R17-90      11A; 22B; 22F; 22N;
                                                                   24J; 24M




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                             Grad


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 27                                                       Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.09.2021
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Zubehör                                : Nabenkappe: MAK 60; Kit: GG1


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88           11A; 22B                  nur bis
                                                                                         e4*95/54*0012*03;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E
900/II        G511                 96 - 136 205/45R17 88       11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
900/II        G783                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
CABRIO                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 113     215/40R17 87                                ab e4*95/54*0012*04;
             e4*98/14*0012*..   85 - 151     205/45R17 88  11A; 367                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                136 - 151    215/40R17 87W                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                165 - 169    215/45R17     51G                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17           11A; 21P; 22I; 22M;       Kombi; Limousine;
                                                               24M; 51G                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E
YS3EXXXX      e11*96/27*0073*..    88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B                       Kombi; Limousine;
                                   88 - 184 225/45R17     11A; 22B; 51G                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 27                                                        Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.09.2021
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       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wi rd
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 27                                                        Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.09.2021
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22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläs sigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.09.2021
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          215/45R17
                     Hinterachse:                          245/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          215/45R17
                     Hinterachse:                          235/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.09.2021
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druc kmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäß ig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83B) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
     (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
QE8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröß e
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       OPEL
       Fahrzeugtyp:      S-D
       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:      CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 250              y = 250                  VA
             26B                     x = 300              y = 300                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
             27F                  x = 300        y = 300            25                HA
             27H                  x = 300        y = 300             8                HA
             26J                  x = 300        y = 300            30                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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