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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 49412*12




                                        special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


               Genehmigungsnummer: 49412*12
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     ZH7070
                                                                                             elektronisch gesiegelt
                                                                                             Kraftfahrt-Bundesamt


                                                                                             Typgenehmigung
                                                                                             12:07:04 UTC
                                                                                             05.02.2026
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 49412*12
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 49412*12




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     22.01.2026

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0156-13-WIRD/N12
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 49412*12
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                     Pkw“ nur gemäß
                     The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                     accordance with

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 49

                     und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                     and under the specified conditions mentioned there.

               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
§22 49412*12




                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        4

               Genehmigungsnummer: 49412*12
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       03.02.2026
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 49412*12




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 27                                                           Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.01.2026
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                               Fahrzeughersteller              FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 42
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Verwendung von Lockreisversatzschrauben notwendig. Lochkreis(mm)/Lochzahl Verwendungsbereich: 110/5
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               112542651LKS/       ZH7070/VK2 PCD112          Ø65.1-GG-Ø76                65,1     Kunststoff      705      2250    03/12
               VK2
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 49412*12




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
               Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60
                                                            Grad,
                                                            für Typ : 940
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: GG10


               Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                                            Grad, für Typ : 194
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: GG1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W              51J                      Schrägheck 4-türig;
                                                         215/45R17 91               51J                      Frontantrieb;
                                                         225/45R17 91                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74A; 74P; 76S; 76T;
                                                                                                             77E; AGD




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 27                                                           Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W              5FM                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                85 - 147 215/50R17                  51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/45R17 90W                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H; 74P




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                                            Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: GG1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87                 11A; 21B; 22B; 22L;     Limousine; Stufenheck;
                              e1*98/14*0086*..                                      24J; 24M                Schrägheck;
               T98/NB         e1*97/27*0101*..,       62 - 108 205/40R17 84W        11A; 21B; 22B; 22L;     10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*98/14*0101*..                                      24J; 5EA                12A; 51A; 71C; 71K;
§22 49412*12




                                                                215/40R17 83W       11A; 21B; 22B; 22L;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    24J; 24M; 5DW           74P; 77E; 915
                                                      141 - 147 215/40R17           10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                                    22L; 24J; 24M; 51G
               T98/CNG        e1*2001/116*0216*.. 55 - 147      215/45R17           11A; 21B; 22B; 24J;     Kombi;
               T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                     24M; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*98/14*0087*..        60 - 108 215/40R17 87         11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    24M                     721; 725; 73C; 74A;
                                                      62 - 108 205/40R17 84W        11A; 21B; 22B; 24J;     74P; 77E; 915
                                                                                    5EA
                                                                215/40R17 83W       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                    24M; 5DW
                                                      141 - 147 215/40R17           10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                                    24J; 24M; 51G

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W                11A; 21B; 22B; 22L;     Cabrio; Coupe;
                                                                                    5EA                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/45R17 84W       11A; 21B; 22B; 22L;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    5EA                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                215/40R17 83W       11A; 21B; 22B; 22L;     74P; 77E
                                                                                    5DW
                                                                215/40R17 87        11A; 21B; 22B; 22L
                                                      140 - 147 215/40R17           11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                    51G




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 27                                                       Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Combo-C      e1*2007/46*0291*..   71 - 74    205/45R17 88        11A; 21P; 21S; 22P      5-Loch Radanschluss;
               COMBO-C      e1*98/14*0179*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
               Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
               CNG          e1*2007/46*0293*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
               Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,                                                         74P; 77E
               Van          e1*2007/46*0129*..
               COMBO-C- K886
               VAN
               Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
               Van-CNG
               COMBO-C- L620
               VAN-CNG
               Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74    205/45R17 88        11A; 21P; 21S; 22P      5-Loch Radanschluss;
               COMBO-C      e1*98/14*0179*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
               Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
               CNG          e1*2007/46*0293*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
               Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,                                                         74P; 77E
               Van          e1*2007/46*0129*..
               COMBO-C- K886
               VAN
               Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
               Van-CNG
§22 49412*12




               COMBO-C- L620
               VAN-CNG

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 141  205/45R17 88               52J                     nur Opel Corsa D OPC;
                                                     215/45R17                  51G                     bis
                                                                                                        e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76T; 77E; FH0
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 110        205/40R17   80W     11A; 54A                Adam-S;
                                                            205/45R17   84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R17   83                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/45R17   87                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S; 77E; FH0
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 110        195/45R17 85                                Corsa-E; ab
                                                  110 - 152 215/45R17           11A; 26P; 51G           e1*2001/116*0379*32;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E; 83B; FH0
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 88 - 110   215/45R17           51G                     Corsa D; bis
                                                                                                        e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                        2-türig; 4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E; FH0



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 27                                                       Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 12

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74            205/40R17 80        11A; 21B; 22B; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                54A                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/35R17 83        11A; 21B; 22H; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E; 915

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C-VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CORSA-C-     L659              74            205/40R17 80        11A; 21B; 22B; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
               VAN                                                              54A                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/35R17 83        11A; 21B; 22H; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E; 915

               Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen  Auflagen
               X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92       205/45R17           11A; 21M; 22Q; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                51G                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    74P; 77E
               X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132           205/45R17           11A; 21M; 22Q; 24M; Nur Meriva OPC;
                                                                                51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
§22 49412*12




                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17                 11A; 367; 51G           10B; 11G; 11H; 12A;
               R, VECTRA
                                                      225/45R17                 51G                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E
               Z-C/S         e1*2001/116*0291*.. 74 - 184   215/50R17           11A; 367; 51G           10B; 11G; 11H; 12A;
                                                            225/45R17           51G                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA-A     E947/1            125           215/40R17           QE8; 11A; 21B; 22B;     10B; 11B; 11G; 11H;
               VECTRA-      E948/1                                              24C; 24M; 51E           12A; 51A; 71C; 71K;
               A-CC                                         215/45R17 87        11A; 21B; 21J; 22B;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                22F; 24C; 24M; 51E      74P; 77E
               VECTRA-       E951/1               150       215/40R17           QE8; 11A; 21B; 22B;     Allradantrieb;
               A-X                                                              24C                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/45R17           11A; 21B; 22B; 22F;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24C; 631                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 27                                                           Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.01.2026
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               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87                 11A; 22B; 24J; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*95/54*0030*..,                                      681; 684                12A; 51A; 71C; 71K;
                             e1*98/14*0030*..         55 - 125 215/45R17            11A; 22B; 24J; 24M;     721; 725; 73C; 74A;
               J96/Kombi     e1*95/54*0044*..,                                      631; 681; 684           74P; 77E
                             e1*98/14*0044*..                   225/45R17-90        11A; 22B; 24J; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90  215/45R17 87             5ET                     10B; 11B; 11G; 11H;
               Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17                11A; 367; 51G           12A; 51A; 71C; 71K;
                             e11*2001/116*0235*..
               Z18XE                                            225/45R17           51G                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 77E; FH0
               Z-C           e1*2001/116*0290*.. 74 - 90       215/45R17 87         5ET                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      74 - 184 215/50R17            11A; 367; 51G           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      74 - 206 225/45R17            51G                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17                     11A; 367; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/45R17                     51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
§22 49412*12




                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 77E; FH0
               Z-C/SW        e1*2001/116*0292*.. 74 - 184      215/50R17            11A; 367; 51G           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                      74 - 206 225/45R17            51G                     11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                            77E

               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T98MONOC e1*98/14*0110*..       63 - 147 205/50R17 89                11A; 22B; 22N           Nur Zafira A OPC und
               AB
                                                        215/45R17 87W               11A; 22B; 22N           Edition;
                                                        225/45R17 90                11A; 22B; 22N           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E
               T98MONOC      e1*98/14*0110*..         60 - 108 205/50R17-89         11A; 22B; 22F; 22N;     10B; 11B; 11G; 11H;
               AB                                                                   24J; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                215/45R17 87        11A; 22B; 22F; 22N;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    24J                     74P; 77E
                                                                225/45R17-90        11A; 22B; 22F; 22N;
                                                                                    24J; 24M




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
               Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                                            Grad


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 27                                                        Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 12
               Zubehör                                 : Nabenkappe: MAK 60; Kit: GG1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88              11A; 22B                nur bis
                                                                                                         e4*95/54*0012*03;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 77E
               900/II        G511                  96 - 136 205/45R17 88         11A; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
               900/II        G783                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
               CABRIO                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3D         e4*95/54*0012*.., 85 - 113       215/40R17 87                                ab e4*95/54*0012*04;
                            e4*98/14*0012*..  85 - 151       205/45R17 88        11A; 367                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              136 - 151      215/40R17 87W                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              165 - 169      215/45R17           51G                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 77E
§22 49412*12




               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17              11A; 21P; 22I; 22M;     Kombi; Limousine;
                                                                                 24M; 51G                10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                         11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 77E
               YS3EXXXX      e11*96/27*0073*..     88 - 147 225/45R17 91W        11A; 22B                Kombi; Limousine;
                                                   88 - 184 225/45R17            11A; 22B; 51G           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                         11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslas t des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                    Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Reifenfabrikate verwendet werden.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 27                                                        Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.01.2026
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                                                                                                                   Seite: 7 von 12
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                    Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                    wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 49412*12




                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 27                                                        Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.01.2026
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               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
§22 49412*12




                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 27                                                        Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.01.2026
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               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                      R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                      winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 974kg.
§22 49412*12




               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.
               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         215/45R17
                                    Hinterachse:                         245/40R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        215/45R17
                                    Hinterachse:                        235/40R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 27                                                        Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.01.2026
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                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 49412*12




               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               83B) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                    (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                    5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                    Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                    zulässig.
               AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 27                                                       Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 22.01.2026
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               QE8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                    erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 49412*12




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 27                                                       Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 22.01.2026
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       OPEL
                      Fahrzeugtyp:      S-D
                      Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0379*..
                      Handelsbez.:      CORSA, CORSA-E, ADAM

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 300            25                HA
§22 49412*12




                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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