Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 52 SUZUKI                                                   Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                       : SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
             Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
             Rad                             Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
TRE70KA38D60 PCD114 ET38                     Ø71.6 Ø60.1                  60,1    Kunststoff    700      2250     10/10
1
TRE70SA38D60 PCD114 ET38                     Ø71.6 Ø60.1                  60,1    Kunststoff      700     2250 10/10
1
TRE70SA38M6 PCD114 ET38                      Ø71.6 Ø60.1                  60,1    Kunststoff      700     2250 01/10
01
TRE70SA38601 PCD114 ET38                     Ø71.6 Ø60.1                  60,1    Kunststoff      700     2250 03/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SUZUKI
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : GY; JT; FR
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJS7
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : EY; MZ; FY
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJS8
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; MZ
                                           110 Nm für Typ : JT
                                           140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88         205/50R17 89                                  Allradantrieb;
                                                 205/55R17 91                                  Frontantrieb;
                                                 215/45R17 87                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/50R17 91                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                 225/45R17 91                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                 225/50R17 94     11A; 24J; 24M                74A; 74H; 74P
                                                 235/45R17 94
                                                 245/45R17 95     11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R17 99                                         2-türig; 4-türig;
                                          225/65R17 102                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R17 99            11A; 24J                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/55R17 102           11A; 24J; 24M                721; 725; 73C; 74A;
                                          255/50R17 101           11A; 22I; 24J; 24M           74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 52 SUZUKI                                                   Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131            215/50R17 91       11A; 245                    Allradantrieb;
                                               215/55R17 94       11A; 245                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R17 94       11A; 245; 248               12A; 51A; 573; 71C;
                                               235/45R17 94       11A; 245                    71K; 721; 725; 729;
                                               245/45R17 95       11A; 245; 248               73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 92   195/40R17 81                11A; 22I; 24M               Frontantrieb;
                                      195/45R17 81                11A; 22I; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/40R17 80                11A; 22I; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                      215/35R17 79                11A; 21P; 22I; 24J; 24M     721; 725; 73C; 74A;
                                      215/40R17 83                11A; 21P; 22B; 24J; 24M     74P
                                      225/35R17 82                11A; 21P; 22B; 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       205/50R17 89                                   Allradantrieb;
                                               205/55R17 91                                   Frontantrieb;
                                               215/45R17 87                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/50R17 91       11A; 24M                    12A; 51A; 573; 71C;
                                               225/45R17 91                                   71K; 721; 725; 73C;
                                               225/50R17 94       11A; 24J; 24M               74A; 74P
                                               235/45R17 94       11A; 24M
                                               245/45R17 95       11A; 24J; 24M
GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   205/45R17 84       11A; 24J; 24M               Stufenheck;
                                               205/50R17 89       11A; 22I; 24C; 24M          Frontantrieb;
                                               215/45R17 87       11A; 22I; 24C; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 91       11A; 22I; 24C; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/45R17 94       11A; 22I; 24C; 24D          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 52 SUZUKI                                                   Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 4
       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
       Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 52 SUZUKI                                                   Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 4
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen