ABE: 47003
Design:
C 10
Radnummer:
C10 655 4510
Daten:
6.5x15" ET45 LK5/114.3/R67.1
CMS 459/10
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47003*05
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6½ J x 15 H2
Typ: C10 655
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47003*05
Die ABE-Nr. 47003 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 15 H2 , Typ C10 655,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0016-07-WIRD/N5 vom 14.11.2011
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 23 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 14.11.2011 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 06.07.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0016-07-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 15.05.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47003*05
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 11-TAAP-3045
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 003
366-0016-07-WIRD/N5
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Typ: C10 655
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 6,5 J X 15 H2 gekennzeichnet sein.
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung "Ausführung" wurde aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C10 655 31 23 C10 655 CMS459/06 ohne 98/4 58,1 31 540 1949 09/08
R
C10 655 31 23 C10 655 CMS459/06 ohne 98/4 58,1 31 560 1875 09/08
R
C10 655 35 02 C10 655 CMS459/01 SR02 Ø67.1-Ø54.1 100/4 54,1 35 615 1975 01/07
C10 655 35 02 C10 655 CMS459/01 SR02 Ø67.1-Ø54.1 100/4 54,1 35 615 1975 09/08
R
C10 655 35 02 C10 655 CMS459/01 SR03 Ø67.1-Ø56.1 100/4 56,1 35 615 1975 01/07
C10 655 35 02 C10 655 CMS459/01 SR03 Ø67.1-Ø56.1 100/4 56,1 35 615 1975 09/08
R
C10 655 35 02 C10 655 CMS459/01 SR04 Ø67.1-Ø56.6 100/4 56,6 35 615 1975 01/07
C10 655 35 02 C10 655 CMS459/01 SR04 Ø67.1-Ø56.6 100/4 56,6 35 615 1975 09/08
R
C10 655 35 02 C10 655 CMS459/01 SR05 Ø67.1-Ø57.1 100/4 57,1 35 615 1975 01/07
C10 655 35 02 C10 655 CMS459/01 SR05 Ø67.1-Ø57.1 100/4 57,1 35 615 1975 09/08
R
C10 655 35 02 C10 655 CMS459/01 SR08 Ø67.1-Ø59.1 100/4 59,1 35 615 1975 01/07
C10 655 35 02 C10 655 CMS459/01 SR08 Ø67.1-Ø59.1 100/4 59,1 35 615 1975 09/08
R
C10 655 35 02 C10 655 CMS459/01 SR10 Ø67.1-Ø60.1 100/4 60,1 35 615 1975 01/07
C10 655 35 02 C10 655 CMS459/01 SR10 Ø67.1-Ø60.1 100/4 60,1 35 615 1975 09/08
R
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C10 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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C10 655 27 51 C10 655 CMS459/05 ohne 98/5 58,1 27 650 2115 09/08
R
C10 655 43 07 C10 655 CMS459/09 SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 43 670 2015 09/08
R
C10 655 43 07 C10 655 CMS459/09 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 43 670 2015 09/08
R
C10 655 43 07 C10 655 CMS459/09 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 43 670 2015 09/08
R
C10 655 35 59 C10 655 CMS459/02 ohne 110/5 65,1 35 640 2000 01/07
C10 655 35 59 C10 655 CMS459/02 ohne 110/5 65,1 35 640 2000 09/08
R
C10 655 38 60S C10 655 CMS459/07 ohne 112/5 57,1 38 639 1985 06/08
C10 655 38 60S C10 655 CMS459/07 ohne 112/5 57,1 38 650 1950 06/08
C10 655 38 60S C10 655 CMS459/07 ohne 112/5 57,1 38 639 1985 06/08
R
C10 655 38 60S C10 655 CMS459/07 ohne 112/5 57,1 38 650 1950 09/08
R
C10 655 45 60S C10 655 CMS459/03 ohne 112/5 57,1 45 640 2000 01/07
C10 655 45 60S C10 655 CMS459/03 ohne 112/5 57,1 45 640 2000 09/08
R
C10 655 50 60S C10 655 CMS459/04 ohne 112/5 57,1 50 650 1950 09/08
R
C10 655 40 10 C10 655 CMS459/08 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 610 1986 09/08
R
C10 655 40 10 C10 655 CMS459/08 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 615 1975 09/08
R
C10 655 45 10 C10 655 CMS459/10 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 45 615 2152 09/08
R
C10 655 40 10 C10 655 CMS459/08 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 595 2040 09/08
R
C10 655 40 10 C10 655 CMS459/08 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 615 1975 09/08
R
C10 655 45 10 C10 655 CMS459/10 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 45 615 2152 09/08
R
C10 655 40 10 C10 655 CMS459/08 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 586 2085 09/08
R
C10 655 40 10 C10 655 CMS459/08 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 615 1975 09/08
R
C10 655 45 10 C10 655 CMS459/10 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 45 615 2152 09/08
R
C10 655 40 10 C10 655 CMS459/08 ohne 114,3/5 67,1 40 608 2000 09/08
R
C10 655 40 10 C10 655 CMS459/08 ohne 114,3/5 67,1 40 612 1986 09/08
R
C10 655 40 10 C10 655 CMS459/08 ohne 114,3/5 67,1 40 615 1975 09/08
R
C10 655 45 10 C10 655 CMS459/10 ohne 114,3/5 67,1 45 615 2152 09/08
R
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C10 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 6
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller :CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C10
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 7,3 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 655 31 23 R:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : CMS : --
Radtyp : -- : C10 655
Radausführung : -- : C10 655 CMS459/06
Radgröße : -- : 6 1/2 J X 15 H2
Typzeichen : KBA 47003 : --
Einpreßtiefe : -- : ET31
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 09.08
Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987 w.w. R
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Ein Technischer Bericht (TÜV NORD) mit Nr. RP-003738-B0-233 vom 19.11.2008 liegt vor.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0016-07-MURD/N2-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C10 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 6
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 ALFA LANC., CITROEN, FIAT, PEUGEOT C10 655 31 23 R; C10 655 31 14.11.2011 liegt bei
31 23 R
2 CITROEN, DAIHATSU, HYUNDAI, C10 655 35 02; C10 655 35 35 14.11.2011 liegt bei
HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, 02 R
HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MARUTI,
MAZDA, NISSAN, OPEL / VAUXHALL,
PEUGEOT, SUZUKI, TOYOTA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C10 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Seite: 5 von 6
4 BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, C10 655 35 02; C10 655 35 35 14.11.2011 liegt bei
MITSUBISHI, NETHERLAND, ROVER 02 R
3 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., C10 655 35 02; C10 655 35 35 14.11.2011 liegt bei
DAEWOO MOTOR CO. LTD, 02 R
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT,
GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL /
VAUXHALL
5 SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 655 35 02; C10 655 35 35 14.11.2011 liegt bei
02 R
6 NISSAN C10 655 35 02; C10 655 35 35 14.11.2011 liegt bei
02 R
7 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C10 655 35 02; C10 655 35 35 14.11.2011 liegt bei
NISSAN EUROPE (F), RENAULT 02 R
8 CITROEN, FIAT, PEUGEOT C10 655 27 51 R 27 14.11.2011 liegt bei
9 MATRA (F), RENAULT C10 655 43 07 R 43 14.11.2011 liegt bei
10 FORD, VOLVO C10 655 43 07 R 43 14.11.2011 liegt bei
11 CITROEN, PEUGEOT, VOLVO C10 655 43 07 R 43 14.11.2011 liegt bei
12 OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB C10 655 35 59; C10 655 35 35 14.11.2011 liegt bei
59 R
14 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 655 45 60S; C10 655 45 14.11.2011 liegt bei
45 60S R
13 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 655 38 60S; C10 655 38 14.11.2011 liegt bei
38 60S; C10 655 38 60S R;
C10 655 38 60S R
15 SKODA, VOLKSWAGEN C10 655 50 60S R 50 14.11.2011 liegt bei
16 SUZUKI, TOYOTA C10 655 40 10 R; C10 655 40 14.11.2011 liegt bei
40 10 R
17 SUZUKI, TOYOTA C10 655 45 10 R 45 14.11.2011 liegt bei
18 HONDA C10 655 40 10 R; C10 655 40 14.11.2011 liegt bei
40 10 R
19 HONDA C10 655 45 10 R 45 14.11.2011 liegt bei
20 NISSAN, RENAULT C10 655 40 10 R; C10 655 40 14.11.2011 liegt bei
40 10 R
21 NISSAN, RENAULT C10 655 45 10 R 45 14.11.2011 liegt bei
22 DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR C10 655 40 10 R; C10 655 40 14.11.2011 liegt bei
(CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, 40 10 R; C10 655 40 10 R
MITSUBISHI
23 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, C10 655 45 10 R 45 14.11.2011 liegt bei
KIA MOTORS (SK), MAZDA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C10 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 6
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 14.11.2011
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Festigkeit RP-003738-B0233 19.11.2008
Fest.-Tech.-Bericht 366-0016-07-MURD/N2-TB 28.11.2008
Herstellererklärung C10 655 30.09.2009
Nabenkappe C 020 122-B 07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung C10 655 24.04.2008 A/14.02.2011
Radmutter M12x1,25 D000395-N66 10.12.1997
Radmutter M12x1,5 D000394-N36 10.12.1997
Radmutter M12x1,5 Schaft 1912132-N41_Z88 12.09.2007
Radschraube M12x1,25x28 TP2107-BB50 09.09.1999
Radschraube M12x1,5x26 TP2095-BB13 09.09.1999
Radschraube M12x1,5x28 D000344-BB10 09.09.1999
Radschraube M14x1,25x28 3714T05_M14x1,25x28_Z87 30.07.2007
Radschraube M14x1,5x30 TP2094-BB43 09.09.1999
Radzeichnung J 459_000-H 20.10.2006 A/20.03.2008
Radzeichnung J 459_003 20.10.2006
Radzeichnung J 459_002 20.10.2006
Radzeichnung J 459_001 20.10.2006
Radzeichnung J 459_006 26.05.2008
Radzeichnung J 459_005 20.10.2006
Radzeichnung J 459_010 26.05.2008
Radzeichnung J 459_004 24.10.2007
Radzeichnung J 459_008 26.05.2008
Radzeichnung J 459_007 26.05.2008
Radzeichnung J 459_009 26.05.2008
Zentrierring D000_251-E_67,1-xx 26.01.1995 27.02.2003
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 12 Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 655 45 C10 655 CMS459/10 SR10 Ø67.1-Ø60.1 60,1 Kunststoff 615 2152 12/12
10CMS
C10 655 45 C10 655 CMS459/10JF SR10 Ø67.1-Ø60.1 60,1 Kunststoff 615 2152 04/12
10JF
C10 655 45 C10 655 SR10 Ø67.1-Ø60.1 60,1 Kunststoff 615 2152 04/12
10SD CMS459/10SD
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : GY
Zubehör : Z 77
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : EY; FY; MZ
Zubehör : Z 38
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm
Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 88 195/65R15 91 Allradantrieb;
205/60R15 91 Frontantrieb;
205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A; 51A; 573; 71K;
225/55R15 92 721; 725; 73C; 74A;
225/60R15 96 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MZ e4*2001/116*0090*.. 92 185/60R15 84 Frontantrieb;
195/50R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15 86 725; 73C; 74A; 74P
205/55R15 88
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 12 Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 195/65R15 91 Allradantrieb;
205/60R15 91 Frontantrieb;
205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A; 51A; 573; 71K;
225/55R15 92 721; 725; 73C; 74A;
225/60R15 96 74P; 76Q
GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 195/65R15 91 Stufenheck;
205/60R15 91 11A; 24J Frontantrieb;
215/60R15 94 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 24J; 24M; 686 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
742
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 57
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : E15J(a); E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a);
HE15U(a)
110 Nm für Typ : M2
Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 195/65R15 12O; 51G Reifen mit
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. Schneeketten; 2-
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. türig; 4-türig;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q; PBK
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 195/65R15 91 2-türig; 4-türig;
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 215/60R15 94 12A; 51A; 71K; 721;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 725; 73C; 74A; 74P;
76Q; PBK
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 195/65R15 12O; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
205/60R15 91 12A 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q; PBK
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/65R15 51G Frontantrieb;
e6*98/14*0083*..
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 12 Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 12 Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
742) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 7,5 Umdrehungen bei der
Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
PBK) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
(Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.